Die Europäische Union (EU) plant, bis 2027 ihre Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (Anti-Money Laundering Regulation – AMLR) zu nutzen, um sogenannte Privacy Coins – also Kryptowährungen, die Transaktionen anonymisieren – sowie anonyme Krypto-Konten zu verbieten.

Dies betrifft unter anderem Krypto-Vermögenskonten, die Anonymität ermöglichen, sowie Wallets, die anonymisierte Münzen enthalten. Beobachter sehen in der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) eine Bestätigung dieser Auslegung.

Die Europäische Krypto-Initiative (EUCI) hat ein AML-Leitdokument veröffentlicht, das erläutert, wie sich die AMLR-Vorgaben auf Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) sowie auf Finanz- und Kreditinstitute auswirken.

Kernpunkt ist Artikel 79 der AMLR: Jegliche Bearbeitung anonymer Konten wird strikt untersagt. Für Anpassungen am Rahmenwerk bleibt – wenn überhaupt – nur begrenzter Spielraum, der laut Berichten ohnehin nur oberflächliche Änderungen erlaubt, ohne den wesentlichen Kern der Regulierung zu berühren.

Dieses Verbot ist Teil eines umfangreicheren Regulierungspakets, das neben der AMLR auch die Geldwäsche-Richtlinie (AMLD) sowie die Verordnung zur Geldwäscheaufsicht (AMLAR) umfasst.

Der verbleibende Regelungsspielraum liegt nun primär bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die für die Ausarbeitung der Durchführungs- und delegierten Rechtsakte zuständig ist. Das bedeutet: Einige Detailregelungen müssen noch festgelegt werden, damit eine vollständige Harmonisierung für CASPs erfolgen kann.

Sobald die Regeln offiziell verabschiedet sind, gilt für alle CASPs, die in mindestens sechs EU-Mitgliedstaaten „wesentlich“ tätig sind, dass sie der direkten AMLR-Aufsicht unterstellt werden. Als „wesentliche Tätigkeit“ gilt:

  • eine aktive Kundenbasis von mindestens 20.000 Nutzern pro Land oder
  • ein Transaktionsvolumen von mindestens 56 Millionen US-Dollar.

Am 1. Juli 2027 werden 40 Unternehmen – mindestens eines pro EU-Mitgliedstaat – für die direkte AMLR-Überwachung ausgewählt.

Gleichzeitig wird eine Sorgfaltspflichtprüfung der Kunden (Customer Due Diligence) verpflichtend für alle Transaktionen, die den Gegenwert von 1.100 Euro übersteigen.

Der übergeordnete Gedanke hinter dieser Politik ist, dass Dezentralisierte Finanzplattformen (DeFi) ein fruchtbarer Nährboden für kriminelle Aktivitäten seien – insbesondere für Geldwäsche von Krypto- in Fiat-Währungen.

Dies geschieht jedoch, obwohl der tatsächliche Anteil von Krypto-Geldwäsche im Vergleich zu traditioneller Geldwäsche als vernachlässigbar gilt – und meist sogar erheblich mehr kriminelle Energie und technische Raffinesse erfordert.



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Von Veritatis

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