Um Deregulierungs-Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos) wird es nicht ruhig: Nachdem er seine unangenehme Begegnung mit betrunkenen Männern in einem Zugabteil mit dem Schicksal der Opfer des Nationalsozialismus verglichen hatte, wird der geschmacklose Sager nun zum Fall für die Justiz.

Schellhorn fühlte sich wie im Dritten Reich

Schellhorn hatte im TV-Sender Puls24 erzählt, dass er wegen seiner Dienstwagen-Affäre von mehreren Männern im Zug angepöbelt worden sei. Er habe sich dabei gefühlt „wie vor 85 Jahren“. Aus der Politik kamen Rücktrittsforderungen, Schellhorn hat sich inzwischen für den NS-Sager öffentlich entschuldigt – zurücktreten wollte er jedoch nicht.

Sachverhaltsdarstellung eingebracht

Trotzdem könnte es für ihn jetzt eng werden: Bei der Staatsanwaltschaft Wien wurde eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, um den Schellhorn-Sager auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz zu prüfen.

NS-Vergleiche können Wiederbetätigung sein

Seit der Novelle des Verbotsgesetzes 2023 ist nämlich nicht mehr nur „gröbliche“, sondern „jegliche“ Verharmlosung des Holocausts strafbar. Ein dehnbares “Verbrechen”, das gerne gegen Kritiker eingesetzt wird.

2021 wurde etwa eine Frau, die auf einer Corona-Demonstration ein Schild mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ zeigte, zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.



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Von Veritatis

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