Der Attentäter von Aschaffenburg, der im Januar 2025 zwei Menschen grausam ermordete, wird wohl nicht strafrechtlich verurteilt werden. Ein Gutachter hält den Afghanen für schuldunfähig.

von Max Hoppestedt

Es war ein schreckliches Verbrechen, das Ende Januar 2025 bundesweit für Empörung sorgte: Ein 28-jähriger Afghane stach in einer Parkanlage der bayrischen Stadt Aschaffenburg auf eine Gruppe Kleinkinder ein, ermordete einen 2-Jährigen. Anschließend erstach der Messermann einen 41-Jährigen, der sich schützend vor die Kinder stellen wollt, wenig später konnte der Täter verhaftet werden.

In der Folge kam es in Aschaffenburg zu breiten Protesten gegen die Einwanderungspolitik, der Vorfall prägte auch den Bundestagswahlkampf 2025, in dem das Migrationsthema die Schlagzeilen beherrschte, stark.

Gutachter stuft Attentäter als schuldunfähig ein

Eine öffentliche Aufarbeitung des schrecklichen Verbrechens wird es jedoch kaum geben, insbesondere keinen strafrechtlichen Prozess gegen den afghanischen Messerstecher: Ein Gutachter stuft den Mann jetzt als schuldunfähig ein und schlägt vor, ihn dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Dort würde er erst entlassen, wenn andere Gutachter davon ausgehen, dass keine Gefahr für die Öffentlichkeit mehr vorliegt – das können einige wenige Jahre sein, aber durchaus auch für immer. Am Ende bleibt jedoch, anders als bei einer lebenslangen Freiheitsstrafen, bei der zumindest eine Entlassung in den nächsten 15 Jahren ausgeschlossen ist, die Ungewissheit. Und natürlich der fade Beigeschmack, dass ein migrantischer Messerstecher schon wieder als schuldunfähig eingestuft wird, statt sich für seine Taten juristisch zu verantworten.



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