Die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD „unbedingt“ zu prüfen. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärte sie, dass die Partei nach ihrer Einstufung als gesichert rechtsextremistisch „als mögliche Gefahr für unsere Demokratie“ ausgesprochen ernst genommen werden müsste.

Das Grundgesetz hat Elemente der wehrhaften Demokratie implementiert. Als schärfstes Schwert sieht die Verfassung dabei auch die Möglichkeit vor, ein Parteiverbot gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen auszusprechen. Aus diesem Grund dürfe man ein Parteiverbotsverfahren nicht voreilig einleiten. Zugleich gelte entsprechend aber auch: „Wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen.“

Hubig wies darauf hin, dass der Ausgang eines Verbotsverfahrens nie mit Sicherheit vorhersehbar sei: „Das gilt jedoch auch für andere Gerichtsverfahren. Auch bei Strafprozessen steht das Urteil zu Beginn nicht fest, dennoch erhebt der Rechtsstaat Anklage“, so Hubig. Innerhalb der Bundesregierung werde man sich in den kommenden Monaten darüber verständigen, ob man ein Verbotsverfahren gegen die AfD einleitet.

In der Union waren in den vergangenen Tagen eher skeptische Stimmen bezüglich der Einleitung eines solchen Verfahrens zu vernehmen. Auch die kurzfristig vorgenommene Hochstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz reiche nicht aus, um ein Verbot der AfD zu begründen, erklärte etwa Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. „Dafür ist dieses Gutachten nicht ausreichend“, so der Innenminister weiter.





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Von Veritatis

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