Die Gewaltenteilung zwischen Regierung, Polizei und Rechtsprechung (Legislative, Exekutive und Judikative) ist ein zentraler Grundpfeiler des Rechtsstaats. Sie sichert, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Institutionen aufgeteilt wird, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und somit Machtmissbrauch verhindern.

Gewaltenteilung ade

Doch das ist den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos herzlich egal. Sie haben bereits im Regierungsprogramm festgelegt, dass die ÖVP den Posten des Präsidenten und die SPÖ jenen des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs besetzen wird. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) verteidigte im Ö1-„Journal zu Gast“ gestern, Samstag, diesen geplanten Zugriff der Politik auf die Justiz ganz offen:

Ich persönlich finde es nicht richtig, das nur einem Richtergremium zu überlassen, wer hier Richter oder Richterin am Verfassungs- oder am Verwaltungsgerichtshof wird.

Kritik an politischer Einflussnahme

Transparency International (TI) Österreich forderte schon vergangene Woche im Ö1-Mittagsjournal, die Unabhängigkeit der Justiz zu beachten. Auch der Dachverband der Verwaltungsrichter erklärte gegenüber Ö1:

Im Sinne eines gewaltenteilenden Rechtsstaates wäre es wünschenswert, wenn die Gerichtsbarkeit von Einflüssen aus der Politik, aus der politischen Exekutive ferngehalten wird.

Sporrer betont demokratische Legitimation

Sporrer wurde in der Ö1-Sendung auch sehr deutlich, dass es um politische Beeinflussung auf die Rechtsprechung gehe. Für sie gehe es darum, „dass die Werte eben der Parteien, die das Nominierungsrecht haben, dort vertreten sind“. Deutlicher kann man die Unabhängigkeit der Justiz nicht verneinen.

FPÖ ortet parteipolitische Vereinnahmung

Scharfe Kritik kommt von der FPÖ. Justizsprecher Harald Stefan warnt:

In Wahrheit will diese schwarz-rot-pinke Regierung eine politisch besetzte Weisungsspitze etablieren.

Das wäre nämlich ein demokratiepolitischer Rückschritt mit einer Entmachtung der parlamentarischen Kontrolle bei gleichzeitiger Zementierung parteipolitischen Einflusses, so Stefan.

Transparenz allein reicht Kritikern nicht aus

Zweifel am Vorhaben, den parteipolitischen Willen auch in der Rechtsprechung durchsetzen zu wollen, haben die Regierungsparteien nicht, nachdem sie die Vorschlagsrechte bereits im Regierungsprogramm zumindest offen kommuniziert hatten. Immerhin ein öffentliches Bekenntnis von der Abkehr der Gewaltenteilung.

Zweifel haben sie auch nicht, dass parteipolitische Besetzungen oft abseits der fachlichen Eignung der beförderten Personen erfolgen. Zu Lasten der Arbeitsqualität.



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Von Veritatis

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