Auf dem „Festival der Vielfalt“ wütete in Solingen ein Messerstecher. Kurz danach reklamiert die Terrorgruppe Islamischer Staat den Anschlag für sich. Jetzt hat der Strafprozess begonnen.
Düsseldorf.
Neun Monate nach der blutigen Messerattacke mit drei Toten auf dem Solinger Stadtfest hat in Düsseldorf der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Attentäter begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Syrer Issa al H. dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor. Außerdem soll er IS-Terrorist sein und wenige Stunden vor der Tat am Abend des 23. August 2024 dem sogenannten Islamischen Staat in Videos die Treue geschworen haben.
Er habe in islamistisch-dschihadistischen Foren gezielt Kontakt zum IS gesucht, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft kurz vor Beginn des Prozesses. Ideologische Operateure des IS hätten ihn dann – auch bei der Auswahl der Tatwaffe – angeleitet. Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal bekleidet mit einem blauen T-Shirt und hielt den Kopf auf der Anklagebank überwiegend gesenkt.
Prozess im Hochsicherheitstrakt
Zunächst soll die Bundesanwaltschaft die Anklage verlesen. Der 27-jährige Angeklagte hat sich gegenüber den Ermittlern und dem Haftrichter bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Offen ist, ob er sich beim Prozessauftakt äußern wird.
Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Sowohl Verletzte als auch Angehörige von Todesopfern des Anschlags treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Insgesamt sind es zwölf Nebenkläger.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gilt der Angeklagte bislang als voll schuldfähig. Das Oberlandesgericht hat bis 24. September 22 Verhandlungstage angesetzt. Es sollen fast 50 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört werden.
„Die Tat ist für uns als Solinger unbegreiflich und an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten“, sagte Rechtsanwalt Simon Rampp, der acht Nebenkläger vertritt. „Die Bundesanwaltschaft hat aus unserer Sicht die Tat vollumfänglich aufgeklärt. Es gibt viele Zeugen und Videoaufnahmen.“ Als Strafe müsse „alles her, was das Gesetz zu bieten hat“. (dpa)