Seit dem heutigen Morgen gab es eine Reihe von Hausdurchsuchungen in mehreren Orten, bei Personen, die an humanitärer Hilfe für den Donbass beteiligt waren. Die Durchsuchungen erfolgten durch Beschluss eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof, was bedeutet, die Ermittlungen werden von der Bundesanwaltschaft geführt.

Der Vorwurf lautet auf „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“. Dabei werden die Volksrepubliken Donezk und Lugansk in Gänze als terroristische Vereinigungen definiert.

Noch gibt es keine Presseerklärung des Generalbundesanwalts dazu. In einem Bericht der Süddeutschen heißt es: „Gegen zwei Personen des Vereins hat der Generalbundesanwalt in Karlsruhe im Zuge der Ermittlungen auch Haftbefehle erlassen. Die Festnahmen konnten aber nicht vollstreckt werden, weil sich beide Vereinsmitglieder nach Erkenntnissen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR derzeit in Russland aufhalten.“

Der Verein Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe leistet seit 2015 humanitäre Hilfe im Donbass. Dazu zählten Projekte zur Selbstversorgung, Unterstützung von Bewohnen in frontnahen Gebieten, Kulturprojekte für Kinder, Wiederherstellung von Schulgebäuden und anderes mehr.

Eine Klassifizierung der beiden Donbassrepubliken als „terroristische Vereinigung“ war bereits 2015 auf der Ebene der EU angedacht, dann aber nicht umgesetzt worden. Im Herbst vergangenen Jahres erteilte Bundesjustizminister Marco Buschmann im Zusammenhang mit dem Spionageprozess, der derzeit vor dem Oberlandesgericht München läuft, die Ermächtigung, einen der Angeklagten wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ anzuklagen, weil er 2014 und 2015 im Donbass auf Seiten der Volksrepubliken gekämpft haben soll.

Bisher ist noch unklar, wie viele Personen von den Durchsuchungen betroffen waren.

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Von Veritatis

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