Der Brandenburger Landesverfassungsschutz nutzt seit einiger Zeit Fake-Accounts in den sozialen Medien, um die politische Arbeit, etwa von vom Amt als „Rechtsextremisten“ eingestuften Bewegungen, zu verfolgen. Insgesamt nutzt die Behörde laut Landesregierung 287 Accounts. Wo und wofür diese eingesetzt werden, ist jedoch unklar – entsprechende Anfragen der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag wurden durch die Landesregierung unter Berufung auf das Staatswohl nicht inhaltlich beantwortet. Man wehrte sich dagegen, spezifische Informationen zur Tätigkeit, zum Erkenntnisstand und zu Aufklärungsschwerpunkten offenzulegen.
Doch dagegen möchte die AfD nun vorgehen, wie die Nachrichtenagentur dpa zuerst berichtete. Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dennis Hohloch, hat das angekündigt. So plant man eine Verfassungsklage gegen die Landesregierung vor dem Landesverfassungsgericht. Dadurch möchte man eine Antwort auf die Anfrage erzwingen.
Die Brandenburger AfD bezieht sich dabei auf das Gerichtsurteil aus Thüringen aus dem vergangenen November: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied dabei, dass der Thüringer Verfassungsschutz die Anzahl der Fake-Accounts in den sozialen Medien und andere „eher allgemeine“ Informationen offenlegen muss (Apollo News berichtete).
Die Klage der AfD kommt mitten in der empfindlichen Verfassungsschutz-Affäre: Dabei geht es um die – mittlerweile ausgesetzte – Hochstufung des AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“. Weil die damalige Landesinnenministerin Katrin Lange sich offenbar intern gegen diese Einstufung stellte, entließ sie den ihr untergebenen Verfassungsschutzchef Jörg Müller. Nach massivem Druck gegen Lange, auch aus der eigenen Partei, trat sie am 16. Mai zurück. Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht des Landes gegen die Einstufung – daraufhin gab der Verfassungsschutz, wie bereits auf Bundesebene, eine Stillhaltezusage ab.