Der Anstieg der Mieten in vielen deutschen Städten soll weiterhin verlangsamt werden können. Das Bundeskabinett brachte dazu einen Entwurf für eine Verlängerung der gesetzlichen Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029 auf den Weg. Die 2015 eingeführte Regelung würde sonst Ende dieses Jahres auslaufen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, deswegen sei keine Zeit zu verlieren. „Wohnen darf kein Luxusgut werden.“ Mieterinnen und Mieter bekämen Schutz, den sie bräuchten. „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“
Instrument für angespannte Märkte
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Dort darf bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.
Union und SPD hatten die Verlängerung im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Kabinett beschloss nun eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen in den Bundestag einbringen sollen. (dpa/red)