Es kommt selten vor, dass wir etwas Positives über Gesetze zu sagen haben, aber es kommt vor. Heute zum Beispiel.

In Bayern ist seit dem 17. Dezember 2024 das „Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“ in Kraft. Es soll verhindern, dass Kinder in Grundschulklassen sitzen, die nicht das sprachliche Rüstzeug mitbringen, das notwendig ist, um dem Unterricht zu folgen. Letztlich ist das Gesetz ein Versuch, das Lehrniveau zu verbessern, ein Versuch, bei Schülern bessere Ausgangsbedingungen zu schaffen und eine Art „Level Playingfield“ insofern herzustellen, als Schüler bei Einschulung einen ähnlichen Sprachstand aufweisen, ähnlich verstehen, sprechen und sich ausdrücken können.

Das ist natürlich ein Ideal, denn die Unterschiede zwischen Schülern sind auch dann, wenn sie mit einem Sprachscreening auf einen Mindeststandard vor Grundschulteilnahme verpflichtet werden, erheblich. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, der sicherstellt, dass Unterricht in deutscher Sprache auch tatsächlich stattfinden kann.

Das Gesetz sieht vor, dass Kinder in Kindertagesstätten eineinhalb Jahre vor Einschulung einem Sprachscreening unterzogen werden. Wer es besteht, ist grundschultauglich. Wer es nicht besteht ist ebenso wie diejenigen, die keine staatliche Kindertagesstätte besucht haben, zum „Bayerischen Sprachscreening des individuellen Sprachförderbedarfs“ verpflichtet, das ab März des dem Einschulungsjahr vorausgehenden Jahres durchgeführt wird.

Natürlich haben sich die üblichen Verdächtigen mit zum Teil hanebüchener Kritik an dem Gesetz zu Wort gemeldet. Die bei der GEW und beim Bayerischem Lehrerverband Organisierten fürchten mehr Arbeit und mehr Bürokratie, fürchten eine „Stigmatisierung“ der Schüler, die den Test bzw. das Screening nicht bestehen bzw. fürchten, dass der Fokus auf Defizite es verhindere „Potentiale“ zu erkennen. Einwände aus der Traumwelt, in der es offenkundig als möglich erscheint, Lernpotentiale zu entwickeln, ohne der Sprache, in der Lehrstoff vermittelt wird, mächtig zu sein, in der Stigmatisierung aufgrund eines nichtbestandenen Tests, aber nicht aufgrund mangelhafter Deutschkenntnisse befürchtet wird und in der das Argument von mehr Arbeit und Bürokratie übersieht, dass Lehrer, die mit Schülern konfrontiert sind, die dem Unterricht nicht folgen können, weil sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, zwangsläufig mit Mehrarbeit und Bürokratie enden werden. Kurz: Beim Lehrerverband und der GEW sitzen Leute, die nicht an der Lösung bestehender Probleme interessiert sind, was die Frage aufwirft, woran sie interessiert sind.

Wie oben beschrieben, werden die Schüler, die in der Kindertagesstätte das Sprachscreening nicht bestanden haben oder keine Kindertagesstätte besucht haben, eineinhalb Jahre vor Einschulung mit dem Bayerischen Sprachscreening des individuellen Sprachförderbedarfs (BaSiS) getestet. BaSis beginnt im März eines Einschulungsjahres und für Augsburg liegen die Ergebnisse bereits vor, Ergebnisse, die die Probleme, die sich in Bayerischen Grundschulen bislang ungehindert eingestellt haben, sehr deutlich machen.

Von 2.734 Kindern, die 2026/27 in Augsburg eingeschult werden sollen, mussten 1.164 an BaSiS teilnehmen. Davon haben 377 (32,4%) den Test bestanden, 787 Kinder (67,6%) haben den Test nicht bestanden und sind nun verpflichtet an einer Sprachförderung im Umfang von mindestens 240 Stunden teilzunehmen, um bis zur Einschulung 2026/27 das Sprachniveau erreicht zu haben, das für eine Einschulung notwendig ist.

28,8% der Kinder sind demnach nicht in der Lage rudimentäre Formen der Verständigung in deutscher Sprache auszuführen, wobei das Ausmaß des Problems noch größer wird, wenn man weiß, dass es zwei Tests gibt, mit denen die Sprachkompetenz angehender Schüler getestet wird: einen für deutsche Schüler und einen für Schüler mit Migrationshintergrund. Beide Tests unterscheiden sich erheblich im Anforderungsniveau. Der Test für Schüler mit Migrationshintergrund ist nur ein müder Abklatsch des Tests für deutsche Schüler…

Aber sehen Sie selbst.
Wir haben die jeweiligen Anforderungen aus dem Bereich „Grammatik“, die ein angehender Schüler in Bayern erfüllen muss, aus den beiden Tests für deutsche und ausländische Schüler zusammengestellt:

Sprachtest für deutsche Schüler

Quelle
Sprachtest für Schüler mit Migrationshintergrund

Quelle

Es gibt bislang keine Daten dazu, wie hoch der Anteil deutscher Schüler unter den 787 Einzuschulenden, die in Augsburg BaSiS nicht bestanden haben, ist. Angesichts der deutlich höheren Anforderungen an die Sprachkompetenz deutscher Einzuschulender muss man davon ausgehen, dass nicht nur Einzuschulende mit Migrationshintergrund den Sprachtest nicht bestanden haben. Indes zeigen die erheblichen Niveauunterschiede beider Tests, dass auch dann, wenn ein Schüler mit Migrationshintergrund den Sprachtest besteht, keinerlei Gewähr dafür vorhanden ist, dass er ausreichende Sprachkenntnisse hat, um dem Unterricht in der Weise zu folgen, in der deutsche Schüler dazu in der Lage sind.

Es ist eine dieser absurden Ideen aus der Welt der Gleichheitsfanatiker, unterschiedliche Anforderungen an Leute, die dieselbe Qualifikation zum Ziel haben, zu stellen, um auf diese Weise eine „pseudo-Chancengleichheit“, die auf erheblichen Unterschieden basiert, herzustellen. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist im vorliegenden Fall das Vorurteil, dass Kinder mit Migrationshintergrund nicht in der Lage seien, das Sprachniveau deutscher Kinder zu erreichen, weshalb man die Hürden für Kinder mit Migrationshintergrund niedriger setzen müsse, damit auch möglichst viele den Test bestehen. Und in der Tat kann man den Test für Kinder mit Migrationshintergrund eigentlich nur dann NICHT bestehen, wenn man des Deutschen so gut wie gar nicht mächtig ist.

Und so kommen wir am Ende dieses Beitrags – wer hätte es gedacht – bei Kritik an, die aus dem Lehrerverband Bayerns geäußert wurde, eine Kritik, die die Nützlichkeit des Tests zum Gegenstand hat: Was soll ein Test bewirken, der sicherstellt, dass Kinder mit Migrationshintergrund geringere Anforderungen zu erfüllen haben als deutsche Kinder, um ohne Sprachförderung eingeschult zu werden? Man hätte diesen Test auch lassen können, denn daran, dass es eine große Zahl nicht-deutscher Schüler, die nur rudimentär dem Unterricht zu folgen im Stande sind, weil ihre Deutschkenntnisse mehr einfach nicht zulassen, wird sich auch nach dem Test nichts ändern. Wäre es dem Bayerischen Kultusministerium mit den Tests ernst, deutsche Kinder und Kinder mit Migrationshintergrund müssten DENSELBEN Test bestehen.

Indes: Das 28.8% aller im nächsten Jahr einzuschulenden Kinder nicht grundschulfähig sind, weil ihnen die Sprachkenntnisse fehlen, wird als Ergebnis noch dramatischer, wenn man die Praxis, Kindern mit Migrationshintergrund weniger abzuverlangen, in Rechnung stellt.


 

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Von Veritatis

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