Wer hetzt denn da in den sozialen Netzen? Ist es ein AfD-Anhänger – oder doch nur einer der Fake-Accounts des Verfassungsschutzes? Diese Frage sollte nach Ansicht der Landesregierung Brandenburg lieber unbeantwortet bleiben. Die Auskunft über die Tätigkeiten des Landesverfassungsschutzes in den sozialen Netzen wird verweigert.
Ursprünglich wollte die Brandenburger Landesregierung gar keine Informationen zu Fake-Accounts preisgeben: Man verwies auf das “Staatswohl”. Die AfD-Fraktion in Brandenburg machte weiter Druck, sodass nun zumindest publik wurde: Der Brandenburger Verfassungsschutz betreibt insgesamt 287 sogenannte „Fake-Accounts“ in sozialen Netzwerken.
Nun fragt man sich natürlich, wie diese Accounts eingesetzt werden. Auf welchen Plattformen ist die Behörde aktiv? Infiltriert sie das linke oder das rechte Spektrum oder doch die Islamisten-Szene? Wie ist die rechtliche Grundlage? Was genau ist das Ziel, wie sieht die Methodik aus? Dürfen die eingesetzten Agenten auch Straftaten wie sog. “Propagandadelikte” begehen? Dürfen sie womöglich gar zu Straftaten anstiften? Darüber hüllt man den Mantel des Schweigens.
Zuvor hatte das Landesinnenministerium angegeben, dass die Beantwortung der Fragen der AfD-Fraktion den Einsatzerfolg gefährden könne: Wie die Junge Freiheit berichtet, argumentierte das Ministerium damit, dass beobachtete Gruppen in der Folge auf andere Plattformen ausweichen könnten. Außerdem verwies die Regierung auf Paragraph 6a des brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes, das enge Grenzen für etwaige Straftaten durch virtuelle Agenten vorsehe. Das Thüringer Verfassungsgericht hatte kürzlich einer ähnlichen Anfrage der AfD-Fraktion in Erfurt zumindest teilweise stattgegeben. In dem Urteil hieß es: „Nicht alle erfragten Informationen sind geheimhaltungswürdig.“ Doch es gibt diesbezüglich in Deutschland kein bundesweit einheitliches Vorgehen – Brandenburg stellt sich trotzdem quer und möchte nicht einmal die Phänomenbereiche aufschlüsseln, in denen die einzelnen Accounts arbeiten.
Diese Heimlichtuerei schürt Misstrauen, denn seit Langem stellen kritische Menschen sich die Frage, inwieweit Beamte im Staatsdienst als Provokateure auftreten könnten, um beispielsweise das Narrativ der “Gefahr von rechts” zu stützen.
AfD-Politiker Fabian Jank, Initiator der Kleinen Anfrage, kommentierte: „Die Landesregierung hat ihre Gründe, die fragwürdigen Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Netz geheim zu halten. Die Bürger sollen offenbar nicht erfahren, wie sie auf Facebook, Instagram oder TikTok von Fake-Accounts überwacht werden – oder dass sich hinter vermeintlich rechten Hetzern in Wirklichkeit staatlich bezahlte Agenten verbergen. Wir werden die vollständige Offenlegung einklagen und Licht ins Dunkel bringen.“
Die AfD-Fraktion kündigte jetzt ein Organstreitverfahren an, um die Herausgabe der vollständigen Informationen auf dem Klageweg zu erzwingen.