Von Kai Rebmann
„Warum ist ‚Deutschland verrecke‘ legal und ‚Alles für Deutschland‘ verboten?“ Diese einfache Frage kostet einen X-Nutzer aus Nordrhein-Westfalen 2.250 Euro. Zu dieser Geldstrafe von 45 Tagessätzen á 50 Euro wurde der Mann vom Amtsgericht Münster verurteilt. Zudem machte sich der Angeklagte nach Ansicht der Richter noch in einem zweiten Fall des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ schuldig, weil er in einem weiteren Post geschrieben hatte: „Wir geben alles für Thüringen, alles für Deutschland.“ Zusammen mit den Gerichts- und Anwaltskosten muss der Verurteilte insgesamt rund 4.000 Euro berappen.
Das Amtsgericht führte dazu unter anderem aus: „Bei beiden Veröffentlichungen war Ihnen bekannt, dass die Parole ‚Alles für Deutschland‘ von der Sturmabteilung (SA) verwendet wurde, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP.“
Diese Begründung ist gleich aus mehreren Gründen bemerkenswert und muss alle Alarmglocken schrillen lassen. Im ersten Fall handelt es sich erkennbar um eine durchaus berechtigte Frage. Der X-Nutzer will offenbar wissen beziehungsweise fragt rhetorisch, weshalb die in linken Kreisen schon alltäglich gewordene Parole „Deutschland verrecke“ straffrei bleibt. Wer so etwas fordert oder sich damit auch nur gemein macht, der wünscht der Bundesrepublik Deutschland – man könnte auch sagen: dem System und der dahinterstehenden Werteordnung – nicht weniger als den Tod. Beim zweiten Teil des Satzes handelt es sich ebenfalls für jedermann erkennbar um ein Zitat (!), welches offenbar auf den Fall Björn Höcke anspielt.
Rentner aus Bayern soll für verbotene Parole ins Gefängnis
Weiter unterstellt das Amtsgericht, dass der Angeklagte den historischen Kontext der Parole „Alles für Deutschland“ gekannt habe. Wie genau es zu dieser Einschätzung gekommen ist, für die zugegebenermaßen einiges spricht, bleibt hingegen offen. Ebenso klar dürfte aber auch sein, dass bis vor zwei Jahren nur die wenigsten Menschen in Deutschland gewusst haben, dass es sich bei diesen ominösen drei Wörtern um eine Parole aus der NS-Zeit handelt.
Anders wurde bekanntlich im Fall Cathy Hummels entschieden. Bei der Ex-Spielerfrau wurde wohlwollend davon ausgegangen, dass sie eben diesen historischen Kontext nicht gekannt habe, weshalb sie für die Verwendung derselben drei Wörter straffrei ausging. Nun gibt es vor deutschen Gerichten – eigentlich – aber den Rechtsgrundsatz „Ignorantia legis non excusat“, besser bekannt als „Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe“ oder „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Und dass vor Gericht wirklich alle gleich sind – ein weiterer elementarer Rechtsgrundsatz – daran glauben wohl ohnehin nur noch die kühnsten Optimisten.
Noch härter traf es einen Mann aus Bayern, der im März 2024 via X gefordert hatte: „Alles für Deutschland, das sage ich. Alle Steuergelder für Deutschland und nicht für die Welt. Die rassistischen links-grünen Ausbeuter machen Deutschland zum Sklaven für die ganze Welt. Elende, dreckige Sklaventreiber.“
Das Amtsgericht Traunstein verurteilte den Rentner deswegen zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen á 60 Euro, insgesamt also 4.500 Euro. Aber nicht etwa wegen Beleidigung, sondern ebenfalls wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Weil der Senior die Strafe aber nicht bezahlen konnte oder wollte, soll er jetzt 75 Tage ins Gefängnis und dort eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Es scheint bei der Parole „Alles für Deutschland“ vor den hiesigen Gerichten ganz offenkundig weniger darum zu gehen, in welchem Zusammenhang oder mit welchem historischen Vorwissen sie geäußert wird, sondern welcher Hintergrund bei demjenigen vermutet wird, der die verbotenen Worte ausspricht oder auch nur zitiert. Mit einem Rechtsstaat im klassischen bzw. wünschenswerten Sinne hat all das wenig zu tun, vielmehr erinnert es an einen Gesinnungsstaat, der Bürger mit missliebiger Meinung mundtot zu machen versucht.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: lev radin / Shutterstock.com
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