Zehntausende Asylbewerber zelebrieren am 1. Januar ihren Geburtstag – laut ihren Asyldokumenten. Die Bundesregierung nennt dafür praktische Gründe – der AfD-Abgeordnete Curio äußert Skepsis. Wir kennen die Zahlen.
von Günther Strauß
Zehntausende Asylbewerber in Deutschland haben offiziell am Neujahrstag Geburtstag. Allein im vergangenen Jahr verzeichnete das Ausländerzentralregister 28.847 Erstantragsteller, bei denen der 1. Januar als Geburtsdatum eingetragen wurde. Das entspricht einem Anteil von 12,6 Prozent aller Personen, die 2024 erstmals einen Asylantrag stellten und nicht in Deutschland geboren wurden. Im laufenden Jahr liegt der Anteil bislang bei gut zehn Prozent.
Die Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Gottfried Curio hervor, die der Redaktion exklusiv vorliegt. Auch in den Jahren zuvor war der Anteil hoch: 2023 lag er bei 12,0 Prozent, 2022 bei 11,8 Prozent. Seit 2018 wird die Angabe im Ausländerzentralregister systematisch erfaßt – seither hat sich die Zahl mehr als verdreifacht.
Geburt per Verwaltungsakt
Der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio kritisierte, die Behörden operierten „bewußt mit falschen Personaldaten“. Die Angabe des 1. Januar als Geburtstag zeige, „wie sehr Sicherheitsaspekte in der Asylpolitik weiterhin vernachlässigt werden“. Die AfD fordere, daß unklare Identitäten konsequent aufgeklärt werden müßten – ein gesicherter Aufenthaltsstatus dürfe künftig nur bei zweifelsfreier Identität vergeben werden.
Hintergrund ist eine administrative Praxis im Umgang mit Personen ohne gültige Ausweisdokumente. Geben Asylbewerber lediglich ihr Geburtsjahr an, wird in Deutschland automatisch der 1. Januar als Geburtstag vermerkt. In vielen Herkunftsländern sei es zudem üblich, Neugeborene pauschal auf diesen Tag zu datieren, weil die amtliche Registrierung oft nur einmal jährlich erfolge – insbesondere in ländlichen Regionen.
Der Verweis auf das Geburtsjahr verfange nicht, warnte Curio. Schließlich stützten sich die Behörden „regelhaft einfach auf die Angaben des ohne Dokumente eingereisten Asylbewerbers“. Doch auch deutsche Behörden greifen regelmäßig zu dieser Methode. Bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern ohne Papiere setzen Jugendämter routinemäßig den 1. Januar als Geburtsdatum fest.
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