Das Amtsgericht Haßfurth möchte die Berichterstattung über die „Schwachkopf“-Affäre offenbar so weit wie möglich einschränken. Während des Prozesses gegen den Rentner Stefan Niehoff sollen im gesamten Gerichtsgebäude nicht nur Filmaufnahmen, sondern auch Interviews und selbst „interviewähnliche Gespräche“ verboten werden. Ein äußerst ungewöhnliches Vorgehen bei derartigen Prozessen.

Niehoff war anfangs wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches angeklagt, weil er auf X ein Meme, in dem der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde, geteilt haben soll. Mittlerweile steht Niehoff wegen sechs Posts vor Gericht, in denen er „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ und in einem Fall „Volksverhetzung“ begangen haben soll (Apollo News berichtete).

Die Ermittlungen wegen des „Schwachkopf“-Memes wurden unterdessen bereits eingestellt. Auch die neuen Vorwürfe weisen Niehoff und sein Anwalt Marcus Pretzell von sich – Niehoff hatte die ihm vorgeworfenen Bilder immer mit negativem Bezug auf den Nationalsozialismus genutzt (mehr dazu hier).

Der Fall erlangte breite mediale Aufmerksamkeit, doch das ist dem Amtsgericht Haßfurt offenbar ein Dorn im Auge. Laut Welt hat man durch eine Verfügung des vorsitzenden Richters im gesamten Justizgebäude „Ton-, Film- und Bildaufnahmen“ für die Dauer des Prozesses verboten – was zumeist nur im Gerichtssaal üblich ist. Doch nicht nur das wird verboten, sondern alle „Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit Verfahrensbeteiligten“. Auch dieses Verbot erstreckt sich auf das gesamte Gerichtsgebäude.

Unklar ist, was mit interviewähnlichen Gesprächen gemeint ist – laut Welt seien „Gesprächsanbahnungen“ erlaubt. Immerhin möchte das Gericht zusätzlich die Einrichtung einer Medienzone im Foyer prüfen, wo Gespräche und Interviews erlaubt sein sollen. Begründet wird die strenge Handhabung der Berichterstattung mit der „Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs“, den „Interessen anderer Personen und Beschäftigten“ und dem „Erhalt der Fluchtwege“.

Ob ein solch rigoroses Verbot von Interviews und Aufnahmen – eine erhebliche Einschränkung für die Berichterstattung über den Fall – selbst unter diesen Gesichtspunkten verhältnismäßig ist, ist jedoch durchaus fragwürdig.

bc





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Von Veritatis

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