Russland kann Atomwaffen einsetzen, wenn Angriffe des Gegners die Gegenmaßnahmen der russischen Nuklearstreitkräfte vereiteln könnten. Eine Attacke von Drohnen auf Stützpunkte von Bombern, die Atomwaffen tragen können, stellt einen solchen Angriff dar.

Von Jewgeni Krutikow

Infolge eines Angriffs ukrainischer FPV-Drohnen auf Militärflugzeugstützpunkte in den Gebieten Irkutsk und Murmansk seien einige Militärflugzeuge in Brand geraten. Dies teilte das russische Verteidigungsministerium in seinem offiziellen Bericht mit.

Das Verteidigungsministerium präzisierte, dass die Drohnen aus einem direkt an die Flugzeugstützpunkte angrenzenden Gelände gestartet seien. Derzeit seien die Brände gelöscht. Es gebe keine Opfer unter den Soldaten und dem Zivilpersonal der Flugzeugstützpunkte.

Schoigu: Gefahr eines Zusammenstoßes zwischen Atommächten real

Ebenfalls zum Ziel der ukrainischen Streitkräfte wurden am 1. Juni Militärflugzeugstützpunkte in den Gebieten Iwanowo, Rjasan und Amur. Das Verteidigungsministerium berichtete, dass alle diese Terroranschläge abgewehrt worden seien.

In den ukrainischen und westlichen Medien kursierten sofort verschiedene Spekulationen über die Anzahl der beschädigten Militärflugzeuge. Der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij erklärte, dass es sich um die sogenannte Operation „Spinnennetz“ gehandelt habe, die seiner Aussage nach über anderthalb Jahre lang vorbereitet worden sei, um russische strategische Bomber an ihren Stützpunkten mit Drohnen anzugreifen.

Entscheidend ist jedoch nicht die Anzahl der beschädigten Militärfahrzeuge, sondern die Tatsache, dass es sich um einen Angriff auf russische strategische Bomber – Träger von Atomwaffen – handelt. Schwere Bomber sind Teil der russischen nuklearen Triade, und ihre Anzahl wird zusammen mit Interkontinentalraketen (ICBMs) und U-Boot-gestützten ballistischen Raketen (SLBMs) durch den Vertrag zur Reduzierung und Begrenzung strategischer Offensivwaffen (START-3-Vertrag) festgelegt.

Im Jahr 2023 wurde ein Gesetz zur Aussetzung der Beteiligung Russlands am Vertrag zur Reduzierung und Begrenzung strategischer Offensivwaffen unterzeichnet. Das russische Außenministerium stellte jedoch klar, dass der Vertrag in seiner bisherigen Form bis Februar 2026 fortbestehen werde.

Somit bleiben diejenigen Punkte des START-3-Vertrags in Kraft, in denen Maßnahmen des gegenseitigen Vertrauens zur Wahrung der globalen Stabilität festgelegt sind. Dazu gehören nicht nur die gegenseitige Benachrichtigung über Raketenabschüsse, sondern auch die sogenannte „offene Haltung“ der strategischen Luftwaffe. Grob gesagt ist dies der Grund, warum russische Bomber auf offenen Geländen und nicht in speziellen Betonhangars stationiert sind, sodass die USA sie alle per Satellit zählen und sich vergewissern können, dass kein Überraschungsangriff vorbereitet wird.

Putin: Der Westen wollte, dass Russland "Fehler macht" und Atomwaffen in der Ukraine einsetzt

Darin liegt einer der Elemente der globalen Nuklearstabilität. Sie ist vielschichtig, impliziert vorhersehbares Verhalten, und wenn in diesem System etwas versagt, steigt die Gefahr eines Atomkrieges explosionsartig an.

In der am 19. November 2024 verabschiedeten aktualisierten Fassung der russischen Nukleardoktrin sind die Bedingungen, unter denen Russland Atomwaffen einsetzen könnte, detailliert festgelegt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Gegner russische Staats- oder Militäreinrichtungen von kritischer Bedeutung angreift, wodurch die Gegenmaßnahmen der russischen Nuklearstreitkräfte vereitelt werden könnten. Bei der Attacke auf russische Stützpunkte strategischer Bomber, die Träger von Atomwaffen sind, handelt es sich genau um einen solchen Angriff.

Es gibt allerdings Nuancen. Hier spielt der Kontext eine wichtige Rolle. Im Allgemeinen gilt, dass Atomwaffen nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn die Existenz, Unabhängigkeit oder Integrität des russischen Staates bedroht ist. In allen anderen Fällen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Gegenreaktion auf Aggression. Das heißt, dass der Atomwaffeneinsatz im Falle eines Angriffs nicht automatisch erfolgt, auch wenn Anzeichen für einen gefährlichen Angriff von außen vorliegen. Alles hängt vom Ausmaß des Angriffs und dem Grad der Aggressionsgefahr ab, insbesondere davon, ob die Existenz des Staates bedroht ist.

Dennoch erhöht allein die Tatsache eines solchen Angriffs die Risiken drastisch und lässt die Gefahr eines Atomkriegs ernsthaft näher rücken. Das ist ein äußerst unverantwortliches Verhalten seitens Kiews, das nicht nur darauf abzielt, den Friedensverhandlungsprozess zu torpedieren, sondern auch die NATO-Staaten – einschließlich der USA – in eine gefährliche Konfrontation hineinzuziehen.

Zwar kommt es nicht automatisch zum Atomwaffeneinsatz als Gegenmaßnahme, und eine eventuelle Gegenreaktion würde der Bedrohung angemessen sein. Aber Russland hat in seiner Geschichte noch nie den Grad der Konfrontation so weit erhöht, dass der Kontext und die normativen Dokumente den Atomwaffeneinsatz erfordern könnten. Dies ist ein sehr gefährlicher Weg für Kiew und für diejenigen Länder, die auch nur indirekt an der Vorbereitung dieses Angriffs auf russische strategische Objekte beteiligt waren.

Übersetzt aus dem Russischen. Der Artikel ist am 3. Juni 2025 zuerst auf der Homepage der Zeitung Wsgljad erschienen.

Mehr zum Thema – Operation Spiderweb – Brillanter taktischer Erfolg oder Selenskijs Pyrrhus-Sieg


RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des „Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes“ am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.





Source link

Von Veritatis

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert