Die Einreise von drei somalischen Flüchtlingen nach Deutschland sorgt weiterhin für Kontroversen. Besonders brisant ist die Frage, ob sich die Organisationen, die an der Einreise beteiligt waren, strafbar gemacht haben. Einerseits hatten die Somalier keine gültigen Dokumente, andererseits machten sie offenbar falsche Angaben über ihr Alter und beriefen sich bei ihrem ersten Einreiseversuch nicht auf Asyl – beim dritten Versuch, der von zwei Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus Deutschland und Polen unterstützt wurde, dann schon.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) erstattete deshalb Anzeige wegen Schleusung und Urkundenfälschung. Am Dienstagmorgen veröffentlichte der DPolG-Chef überdies einen Beitrag auf X, in dem er auf Paragraf 84 des Asylgesetzes verwies: „An entsprechenden Strafvorschriften mangelt es jedenfalls nicht. Sie müssen nur konsequent angewendet werden.“

In Paragraf 84 des Asylgesetzes steht geschrieben: „Wer einen Ausländer verleitet oder dabei unterstützt, im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen“, um einen Schutzanspruch zu erhalten, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. In schweren Fällen, etwa dem bandenmäßigen Handeln, kann diese Strafe bis zu zehn Jahre betragen.

Bereits am Donnerstag vergangener Woche hatte die DPolG die Strafanzeige gegen „Unbekannt“ in der Sache eingereicht, wobei der Name „Pro Asyl“ hier an mehreren Stellen gefallen war. Die Gewerkschaft machte der NGO demnach schwere Vorwürfe. Pro Asyl ist ein deutscher Verein, der gemeinsam mit einer polnischen NGO die Einreise der drei Somalier organisiert haben soll – was jetzt ein juristisches Nachspiel haben könnte.

Denn: Eigentlich wurden die drei Somalier bei ihren Einreiseversuchen am 2., 3. und 9. Mai jeweils von der Bundespolizei abgelehnt. Bei den ersten beiden Versuchen hatten die Flüchtlinge weder ein Asylgesuch geäußert, noch dargelegt, minderjährig zu sein – doch das änderte sich bei dem dritten Einreiseversuch. Zuvor hatte die polnische NGO die drei Somalier in einem Hotel untergebracht, eine Anwältin von Pro Asyl half dann vermutlich bei der Einreise.

Diese erfolgten am 9. Mai dann nicht wie zuvor direkt über einen deutsch-polnischen Grenzposten, sondern per Zug nach Frankfurt an der Oder. Am Zielbahnhof angekommen, argumentierten sie, jetzt nicht mehr, wie an einem Grenzposten, abgewiesen werden zu können. Außerdem gaben sie plötzlich an, Asyl beantragen zu wollen. Eine Somalierin behauptete überdies, minderjährig zu sein. Die Bundespolizisten wiesen sie trotzdem zurück

Dagegen klagten die Migranten dann vor dem Verwaltungsgericht Berlin – abermals offenbar von „Pro Asyl“ gut vorbereitet – und erhielten Recht. Dabei ranken sich weiter viele Fragen um die Einreise: Nicht nur war die von der angeblich minderjährigen Frau vorgezeigte Geburtsurkunde offenbar gefälscht, alle drei hatten überdies keine Pässe bei sich, wie die Bundespolizei gegenüber Apollo News mitteilte. Teggatz erklärte gegenüber Euronews überdies, es müsse geklärt werden, ob Pro Asyl der angeblich 16-jährigen Somalierin dazu geraten habe.

Am Tag der dritten Zurückweisung reichten die drei Somalier dann die Klage gegen die Zurückweisung ein, verblieben aber zunächst in Polen. Und obwohl die nach dem Verwaltungsgerichtsurteil für eine Einreise notwendigen Grenzübertrittspapiere noch nicht ausgestellt worden sein sollen, befinden sich die drei Migranten mittlerweile in Berlin.

Während Innenminister Alexander Dobrindt durch die Gerichtsentscheidung keine Notwendigkeit zur Anpassung der neuen Grenzpolitik sah, monierte die DPolG vor allem das gezielte Vorgehen von NGOs gegen die Maßnahmen. Pro Asyl ist sich aber sicher, nicht gegen bestehendes Recht verstoßen zu haben. „Sollten unwahre Behauptungen über Pro Asyl verbreitet werden, werden wir rechtliche Schritte einleiten“, gab der Geschäftsführer, Karl Kopp, bereits in der vergangenen Woche gegenüber Welt TV zu verstehen.

wl





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Von Veritatis

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