Die Bundesregierung wirft Migranten den deutschen Pass förmlich hinter. Eingebürgert wird augenscheinlich alles, was nicht bei drei auf den Bäumen sitzt. Gesonderte Prüfungen finden nicht mehr statt. Die meisten Asylanten werden im Schnellverfahren zu Passdeutschen.

von David Berger

Immer mehr Syrer, Türken, Iraker und Afghanen werden zu “Männern mit deutschem Pass“. Dazu der folgende Text einer  aktuellen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts, die für sich spricht:

Im Jahr 2024 haben 291.955 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Wie Destatis mitteilt, stieg die Zahl der Einbürgerungen somit gegenüber dem Vorjahr um 91.860 oder fast die Hälfte (plus 46 Prozent) auf einen neuen Höchststand: Nie zuvor seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 gab es mehr Einbürgerungen. Am häufigsten wurden im Jahr 2024 Syrerinnen und Syrer eingebürgert. Mehr als jede vierte eingebürgerte Person (83.150 oder 28 Prozent) war im Besitz der syrischen Staatsangehörigkeit. Danach folgten mit großem Abstand Personen mit türkischer (22.525 oder 8 Prozent), irakischer (13.545 oder 5 Prozent), russischer (12.980 oder 4 Prozent) und afghanischer (10.085 oder 3 Prozent) Staatsangehörigkeit.

Unter den fünf am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen von Russinnen und Russen prozentual am stärksten: Während im Jahr 2023 nur etwa 1.995 Personen mit russischer Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden, waren es 2024 mit 12.980 Personen mehr als sechsmal so viele – ein Plus von 551 (!) Prozent. Die Zahl der Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger hat sich im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (plus 11.790, entsprechend 110 Prozent) und stieg damit absolut gesehen noch stärker als die Zahl der Einbürgerungen von Russen. Die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger stieg gegenüber dem Vorjahr um 7.665 oder 10 Prozent.

Jetzt geht es ganz schnell

Das Statistische Bundesamt verweist weiter darauf, dass bei der Interpretation der Ergebnisse rechtliche Änderungen an den Einbürgerungsvoraussetzungen zu berücksichtigen sind, die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 in Kraft getreten sind – im Klartext: Vereinfachungen der Einbürgerung, die noch unter der Ampel eingeleitet und dann nahtlos von der Merz-Groko weiterbetrieben wurden  So ist nach neuer Rechtslage eine Einbürgerung bereits nach einer Aufenthaltsdauer von fünf statt bisher acht Jahren (Paragraph 10 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetzes/StAG) möglich. Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel guten schulischen oder beruflichen Leistungen kann die Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre statt wie bisher sechs oder sieben Jahre verkürzt werden (Paragraph 10 Absatz 3 StAG).

Zudem ermöglicht das Gesetz “generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit“, betont das Statistische Bundesamt. Die AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel fordert dazu klipp und klar: „Deutsche Staatsangehörigkeit nicht länger verschenken, Einbürgerung nur bei bester Integration frühestens nach 10 Jahren!“

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Von Veritatis

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