Bauministerin Verena Hubertz will die umstrittene Klimavorgabe aus dem Heizungsgesetz beibehalten. Wie sie gegenüber der Bild am Sonntag erklärte, soll auch künftig gelten, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren oder klimaneutralen Energien betrieben werden müssen – ein Kernelement des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das in der letzten Legislaturperiode unter der Ampelkoalition verabschiedet wurde.
„Wir können jetzt nicht alle Ziele über die Wupper werfen“, betonte Hubertz mit Blick auf das gesetzlich verankerte Klimaziel 2045. Das Heizungsgesetz war in der Vergangenheit ein politischer Zankapfel, wurde vielfach als zu bürokratisch und planwirtschaftlich kritisiert und sollte laut aktuellem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eigentlich abgeschafft werden. Doch Hubertz ist der Überzeugung, dass eine komplette Abkehr von den Klimazielen einem „zehnfachen Rückschritt“ gleichkäme. Vielmehr brauche es pragmatische Lösungen, um Hauseigentümer zu entlasten, ohne die Energiewende im Gebäudesektor zu gefährden.
Die Ministerin stellt klar: Funktionierende Heizsysteme sollen zwar weiter genutzt werden dürfen, doch bei Neubauten und neuen Heizsystemen bleibe das Klimaziel bestehen. Der Fokus liege dabei nicht nur auf Wärmepumpen – auch andere Technologien könnten die 65-Prozent-Anforderung erfüllen. Die Vorgaben greifen derzeit primär in Neubaugebieten.
Neben der Energiepolitik verfolgt Hubertz eine umfassende Reformagenda im Wohnungsbau. Sie kündigte an, die Baukosten langfristig halbieren zu wollen. Dies soll vor allem durch den verstärkten Einsatz serieller Vorfertigung – etwa von Wänden in Fabriken – gelingen. So könnten die durchschnittlichen Baukosten pro Quadratmeter von derzeit etwa 5.000 Euro auf 2.500 bis 3.000 Euro gesenkt werden.
Auch die Bodenpreise, ein wesentlicher Kostentreiber im Wohnungsbau, will die Ministerin stärker regulieren – etwa durch die verstärkte Nutzung von Erbbaurechten. „Wir müssen uns die komplette Lebensphase eines Gebäudes und all ihre Kostentreiber anschauen“, so Hubertz.
Parallel dazu kündigte die SPD-Politikerin eine Verschärfung der Mietpreisbremse an. Der entsprechende Gesetzesentwurf zur Verlängerung bis 2029 sieht nun vor, erstmals auch Wohnungen einzubeziehen, die nach 2014 gebaut wurden – bislang waren diese ausgenommen. „Wenn wir die Mietpreisbremse verlängern, können wir da an den Jahresgrenzen noch einmal etwas umzwicken“, sagte Hubertz. Ob und wie die Reform im Parlament verabschiedet wird, hängt nun von den Verhandlungen zwischen SPD und Union ab.
Mit rund 250.000 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2024 wurde das ursprüngliche Ziel von 400.000 Neubauten deutlich verfehlt – für Hubertz eine „Vollkatastrophe“. Die Ministerin setzt darauf, durch günstigeren Bau, stabilere Mieten und klare Klimaregeln einen politischen Neustart zu schaffen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Eigentümer abgehängt fühlen – sie müssen mitgenommen werden“, so ihr Credo.