Mitte Mai 2024 veröffentlichte ein damals 56-jähriger Mann auf TikTok einen Kommentar, in dem er den Begriff „Alles für Deutschland“ benutzte. Das hatte für ihn Nachspiel haben: Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen den Berliner wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch ein.
Am 10. Februar erließ das Amtsgericht Tiergarten dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs einen Strafbefehl gegen den Mann. Er sollte 50 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen, also insgesamt 1.500 Euro. Sollte er die Strafe nicht zahlen, drohten dem Berliner insgesamt 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Doch der Mann wehrte sich und legte Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts ein. Nun kam es zu einer Verhandlung vor Gericht, wie das Amtsgericht Tiergarten Apollo News auf Anfrage bestätigte. Die Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg mit der Anzeige: Das Verfahren wurde vor Gericht eingestellt – die Kosten muss die Staatskasse, also der Steuerzahler, tragen. Die Dokumente, etwa den Strafbefehl und den Gerichtsbeschluss, veröffentlichte der heute 57-Jährige auf X.
Die Einstellung des Verfahrens könnte einen neuen Präzedenzfall schaffen: Bislang hatten insbesondere niedrige Instanzen immer wieder Bürger wegen der Nutzung des Begriffs „Alles für Deutschland“ verurteilt (mehr dazu hier und hier) – meist nutzten die Beschuldigten den Begriff im Zusammenhang mit der Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke.
Höcke hatte den Spruch bei einer Wahlkampfveranstaltung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 verwendet – er gab an, nichts von der Verwendung des Begriffs durch die SA zu wissen. Im Mai 2024 wurde Höcke dennoch vor dem Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe verurteilt. In vergangenen Jahren wurde die Parole immer wieder durch Politiker aller Lager und andere öffentliche Personen verwendet – ohne rechtliche Konsequenzen.