Es war im November 2022, vor zweieinhalb Jahren. Ich schrieb über das Unerträgliche: Ein 17-jähriges Mädchen ermordet, vergewaltigt – und ihr Mörder, Lukas V., kam frei. Nicht etwa, weil er unschuldig war. Sondern weil er zu lange in Untersuchungshaft saß (siehe hier).

Dabei war das kein Einzelfall. Schon im Dezember desselben Jahres berichtete ich über den nächsten Skandal: Ein mehrfach vorbestrafter Mann, der sich an Kindern vergangen hatte, wurde ebenfalls auf freien Fuß gesetzt – wieder wegen überlasteter Gerichte, wieder wegen nicht eingehaltener Fristen, wieder, weil der Rechtsstaat seine eigenen Regeln nicht mehr einhalten konnte (siehe hier).

Und das war nur die Spitze des Eisbergs: „Weil die Behörden in Nordrhein-Westfalen zu langsam gearbeitet haben, mussten in diesem Jahr fünf Straftäter aus der Untersuchungshaft entlassen werden“, hieß es damals ganz offiziell.

Die Liste ließe sich fortsetzen.

Wenn Sie glauben, dass sich das inzwischen geändert hat, irren Sie sich.

Heute, im Sommer 2025, titelt die „Legal Tribune Online“: „Gericht schafft es nicht, in sechs Monaten ein Protokoll fertigzustellen – Angeklagter aus U-Haft entlassen.“ Und wieder ist da kein Zweifel an der Schuld. Zehn Jahre Haft wegen bandenmäßigem Drogenhandel. Und trotzdem: frei. Weil das Protokoll nicht fertig wurde. Weil Fristen verstrichen. Weil die Justiz längst überfordert ist.

Ich weiß gar nicht, was schlimmer ist: Dass es passiert – oder dass es mittlerweile niemanden mehr ernsthaft empört.

Währenddessen?
Wurden Corona-Kritiker wie Michael Ballweg monatelang eingesperrt.
Wurde gegen kritische Journalisten wie Oliver Janich international gehetzt.
Wurde ich mit drei Ermittlungsverfahren überzogen, allesamt später eingestellt, allesamt grotesk (siehe hier, hier und hier).

Währenddessen?
Kommen Ärzte in Haft, weil sie Patienten mit Maskenattesten vor dem Corona-Wahnsinn schützen wollten.
Verwirft der Bundesgerichtshof die Revision des Nicht-Impfarzt Heinrich Habig gegen seine Veurteilung – er soll wieder ins Gefängnis (
siehe hier).
Rentner werden mit Razzien überzogen, weil sie einen Tweet teilen, auf denen Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet wird.
Menschen kommen wegen kritischer Aussagen im Internet vor Gericht.

Währenddessen?
Hat man Kapazitäten für mehr als 80 Razzien gegen ein Ärztepaar wegen mutmaßlich falscher Atteste.
Hat man genügend Staatsanwälte, um wegen eines Gedichts zu ermitteln.
Und Ressourcen, um Richter zu verfolgen, die es wagten, unbotmäßig zu urteilen – etwa, indem sie die Maskenpflicht an Schulen kippten.

Parallel dazu?
Schafft ein Gericht es über sechs Monate hinweg nicht, ein Protokoll zu schreiben – und der Drogendealer geht nach Hause.

Vielleicht erinnern Sie sich noch an den eingangs geschilderten Fall von Lukas V. – jenen Jugendlichen, der 2020 die 17-jährige Zoe bei einem Treffen vergewaltigte und tödlich verletzte.

Er wurde später zu zehn Jahren Haft verurteilt – kam aber trotzdem frei.

Warum?

Weil er in Untersuchungshaft war und das Verfahren sich hinzog. Weil in fast einem Jahr nur an 57 Tagen verhandelt wurde – und an 20 dieser Tage sogar weniger als zwei Stunden.

So wurde aus einem rechtskräftig verurteilten Täter ein freier Mann. Nicht, weil er unschuldig war – sondern weil der Rechtsstaat zu langsam war.

Aber ist er wirklich nur zu langsam?

Eher nicht.

Er ist selektiv.

Denn er kann schnell sein. Unfassbar schnell. Wenn es gegen „Delegitimierer“ geht. Wenn es gegen Regierungskritiker geht. Wenn es gegen jene geht, die sagen, was man nicht sagen soll. Dann kennt dieser Staat plötzlich keine Fristenprobleme. Keine Überlastung. Keine Aktenberge. Nur noch Geschwindigkeit.

Und damit sind wir bei der Frage, die ich mir nicht mehr rhetorisch stelle: Ist das noch Justiz? Oder nur noch Verwaltung der Gesinnung?

Die Verantwortlichen wissen, wie brisant das ist. Deshalb reagieren sie wie immer: Sie schweigen. Oder sie erklären Kritik für populistisch. Als ob das ein Argument wäre. Als ob es nicht die reine Pflicht wäre, Missstände beim Namen zu nennen – bevor die letzten Reste von Vertrauen vollends kollabieren.

Ach, und übrigens: Der Dealer, der jetzt frei ist? Der könnte sich natürlich absetzen. Selbst das OLG Düsseldorf hatte Bauchschmerzen – und winkte ihn trotzdem durch. Weil das Recht auf Freiheit eben höher wiegt als das Interesse der Allgemeinheit. Sagt das Gericht.

Es bleibt also dabei: Für einen Systemkritiker reicht ein Plakat. Für einen Schwerkriminellen reicht ein fehlendes Protokoll.

Der Rechtsstaat, so scheint’s, ist nicht am Ende – er ist auf einem Auge blind. Und leider nicht auf dem zufälligen.

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Von Veritatis

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