Nach der Sitzung des Verfassungsausschusses im Nationalrat gestern, Donnerstag, ist unklar, ob es doch noch eine Ministeranklage gegen Ex-Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) geben wird.
Budgetzahlen verschleiert
Der Antrag der FPÖ zielte darauf ab, den ehemaligen Finanzminister und nunmehrigen EU-Kommissar Brunner beim Verfassungsgericht anzuklagen. Ihm wird vorgeworfen, die Budgetzahlen über Monate hinweg absichtlich beschönigt und damit die prekäre Budgetlage vor den Nationalratswahlen verschleiert zu haben.
Allein im letzten Amtsjahr Brunners erhöhte sich der öffentliche Schuldenstand Österreichs um 22,6 Milliarden Euro auf 394,1 Milliarden Euro.
Bürger müssen für Scherbenhaufen büßen
FPÖ-Verfassungssprecher Michael Schilchegger sagte gegenüber FPÖ TV, dass Brunner bis zur Nationalratswahl die Budget-Situation beschönigt habe. Ihm zufolge habe es kein Problem gegeben, es könnten auch die Maastricht-Regeln mit bis zu drei Prozent des BIP eingehalten werden, man brauche daher auch kein Sparpaket.
Aber nach der Wahl, so Schilchegger, wurde alles relativiert. Schritt für Schritt sei der damalige ÖVP-Finanzminister mit der Wahrheit herausgerückt – den Scherbenhaufen müssten nun die Bürger mit Sparpaketen büßen. Wörtlich meinte der blaue Verfassungssprecher:
Das ist nicht nur ein politischer Skandal, sondern das ist auch ein verfassungsrechtliches Problem. Ein Minister hat das Parlament zu jeder Zeit, egal ob Wahlen stattfinden oder nicht, korrekt zu informieren und den Grundsatz der Budget-Wahrheit einzuhalten.
Verfassungsrechtlichen Grundsatz massiv verletzt
Diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz habe Magnus Brunner aus der Sicht der Freiheitlichen massiv verletzt, weshalb eine Ministeranklage erfolgte, die im Verfassungsausschuss des Parlaments bestätigt werden muss. Schilchegger wunderte sich, dass die Regierungsparteien, allen voran die ÖVP, den FPÖ-Antrag nicht abgelehnt hätten. Er wurde „nur“ vertagt, damit aber auf die lange Bank geschoben. Die Verlierer-Ampel hofft mit dieser Entscheidung wohl, dass der FPÖ-Antrag damit nicht mehr auf die Tagesordnung kommt.
Anscheinend keine eindeutige Meinung der Bundesregierung
Die FPÖ will aber dranbleiben, um Brunner doch noch zur Verantwortung zu ziehen. Doch es gibt Fristen. Schilchegger sagte, man habe ein Jahr Zeit, die Klage beim Verfassungsgerichtshof einzubringen – ein Jahr nach dem Ausscheiden des Ministers aus dem Amt. Einige Monate habe man also noch Zeit.
Dass der Antrag schließlich vertagt und nicht abgelehnt wurde, wertete Harald Stefan (FPÖ) als „offenbar keine eindeutige Meinung der Bundesregierung”.
Im Anhang finden Sie den Originaltext des FPÖ-Antrages für eine Ministeranklage gegen Magnus Brunner: