Heute, Freitag, veröffentlichte der Rechnungshof seinen Bericht zum niederösterreichischen COVID-19-Hilfsfonds. Der Corona-Fonds der schwarz-blauen Landesregierung wurde mit einem Budget von insgesamt 31,3 Millionen Euro ausgestattet. Das Projekt wird bis 31. August laufen.
5.000 Personen und Vereine profitierten von Entschädigungsfonds
Profitieren konnte und kann, wer in der Corona-Zeit unter den – nicht selten rechtswidrigen – Strafen gelitten hatte; diese konnten sich die Geschädigten unkompliziert erstatten lassen. Auch für die in Folge dieser Bußgelder entstandenen Anwaltskosten kam der Fonds auf, ebenso wie für Impfschäden durch die (oft nicht freiwillige) Corona-Impfung. Zudem wurden gefördert:
- Hilfen hinsichtlich der Langzeitfolgen einer Infektion
- Psychologische und physiologische Behandlungskosten nach einer Erkrankung
- Nachhilfe und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche
- Sonstige erforderliche Unterstützungen, sowie Projekte von Vereinen für Kinder und Jugendliche
- Projekte von Vereinen, die infektionsbedingte Beeinträchtigungen betreffen
Insgesamt wurden 3,46 Millionen Euro an etwa 5.000 Personen und Vereine ausgezahlt.
Rechnungshof hat Lob und Kritik für niederösterreichisches Pionier-Projekt
Der Rechnungshof lobt in seinem Bericht die effiziente Abwicklung und genaue Anspruchsprüfung des Fonds – hat aber auch Kritik. So sei etwa das Volumen des Budgets ohne „nachvollziehbare Grundlage“ bemessen worden. Das lässt allerdings Alexander Murlasitz, Landesparteisekretär der FPÖ Niederösterreich, nicht gelten und verweist hinsichtlich der Ausstattung des Fonds auf fehlende Vergleichswerte:
Wir haben den Hilfsfonds für Coronaopfer versprochen, prompt umgesetzt und es war zudem gut, in Ermangelung valider Vergleichszahlen, dass ausreichend Mittel vorhanden waren.
Rechnungshof: Entschädigung von Opfern des Corona-Regimes problematisch
Auch befürchtet der Rechnungshof eine „problematische Signalwirkung“. Die Entschädigung von Personen, die Opfer der drakonischen, aber zumindest formal rechtmäßigen, Strafmaßnahmen wurden, soll „rechtswidriges Verhalten begünstigen“. Wörtlich heißt es in dem Bericht:
Im Zuge der öffentlichen Diskussion über die Rückzahlung von COVID-19-Strafgeldern wiesen Juristen auf die dadurch entstehende problematische Signalwirkung hin. So würden Rückerstattungen von rechtmäßig verhängten Verwaltungsstrafen im Ergebnis rechtswidriges Verhalten begünstigen. Dadurch könnten Rechtsvorschriften in vergleichbaren künftigen Krisensituationen allgemein weniger akzeptiert werden.
Murlasitz: Corona-Hilfsfonds hilft bei Wiedergutmachung
In Wahrheit seien nicht die Wiedergutmachungen das Problem, sondern die Maßnahmen, von denen viele gesetzeswidrig waren, so Murlasitz. Er sieht den Hilfsfonds als vollen Erfolg an, denn viele Familien, Kinder, Jugendliche und Corona-Erkrankte hätten beispielsweise durch Nachhilfe, psychologische Hilfe oder die Refundierung von Corona-Strafgeldern profitiert.