Die gesetzliche Krankenversicherung muss einer Transperson die Laserepilation der Barthaare zahlen. Das entschied das Arbeits- und Sozialgericht Wien.
Rechnung abgewiesen
Die Krankenkasse hatte die Übernahme einer Rechnung über 130 Euro von einer Dermatologin ohne Kassenvertrag damals abgelehnt. Begründet wurde das damit, dass es einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung darstelle, wenn man Männern eine solche Behandlung nicht bezahlt, “Transfrauen” jedoch schon.
Tägliche Rasur ist für “Transfrau” unzumutbar
Das Gericht sah das anders: Die klagende Person, die bereits eine Hormontherapie begonnen hatte, argumentierte vor Gericht, dass ihr eine tägliche Rasur nicht zuzumuten sei. Die Kasse hingegen fand, dass tägliche Rasur, Waxing und Haarentfernung ausreichen würden.
“Krankheitswertige Belastung”
Allerdings müsse auch, um ein Waxing durchführen zu können, der Bart erst einige Tage lang wachsen, so das Gericht – sich damit in der Öffentlichkeit zu zeigen, stelle eine krankheitswertige Belastung dar. Das Gericht folgte in seiner Entscheidung den Argumenten der “Transfrau”, die sich auf die psychischen Folgen ihrer Gesichtsbehaarung berief:
Die tägliche Rasur, das Waxing oder andere temporäre Methoden zur Haarentfernung sind sehr effektiv, wirken aber nur kurzfristig und sind auch nicht ausreichend. Die Notwendigkeit der regelmäßigen Anwendung temporärer Methoden führt zu wiederholten psychischen Mikrotraumata (…) Würde sich die Klägerin täglich im Gesicht rasieren müssen, würde ihr täglich vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet. Auch das Erfordernis der regelmäßigen Anwendung von Enthaarungscremes oder Waxing stellt eine permanente psychische Belastung dar.
Gericht traf Grundsatzentscheidung
Das Gericht hatte diese Entscheidung bereits im vergangenen Jahr gefällt, das Urteil wurde aber erst jetzt veröffentlicht. Von den in der Honorarnote ausgewiesenen 130 Euro muss die Kasse jetzt 41,17 Euro übernehmen. Die klagende Person hatte sich bereits mehreren solchen Behandlungen unterzogen, das Gericht traf aber anhand der gegenständlichen Rechnung nun eine Grundsatzentscheidung.