Der ORF hat auf seinem Internet-Auftritt mehr Nachrichtenmeldungen veröffentlicht, als erlaubt – das behaupten zumindest die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN). Zwischen dem 18. März und dem 25. März will die Tageszeitung 522 Textmeldungen gezählt haben, obwohl in diesem Zeitraum nur 350 erlaubt gewesen wären. Geregelt ist das im ORF-Gesetz. “Auf der Start- und Übersichtsseite darf die Gesamtanzahl der Textbeiträge nicht mehr als 350 pro Kalenderwoche betragen”, heißt es in Paragraph 4, Ziffer 2.
ORF zählt weniger Textmeldungen
Einen solchen Gesetzesverstoß weist man beim ORF zurück: Die Zahl der “gesetzesrelevanten Textbeiträge” hätte in dem Zeitraum bei deutlich weniger als 320 gelegen. 2024 hätte der wöchentliche Schnitt der Textmeldungen ebenfalls bei unter 320 gelegen. Aus dem Jahresbericht 2024 geht hervor, dass insgesamt 16.548 redaktionelle Beiträge veröffentlicht wurden, also im Schnitt etwa 318 pro Woche. Das will man bei den OÖN nicht gelten lassen, man sieht “selbst bei defensiver Zählweise zugunsten des ORF immer noch 522 statt der erlaubten 350 Meldungen”, auch sei die Textmenge offensichtlich beliebig ausgeweitet worden
Der ORF lädt nun die ÖÖN dazu ein, “ihre Bedenken einer Prüfung durch die dafür zuständige Medienbehörde zuzuführen”. Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) will erst Stellung nehmen, wenn sich eine unabhängige Behörde mit den Vorwürfen beschäftigt hat.