Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen Vorschlag für einen verbindlichen Anteil von Recyclingplastik in Neufahrzeugen geeinigt. Aus der Pressemitteilung, die am Dienstag veröffentlicht wurde, geht hervor, dass ein dreistufiges Verfahren geplant ist. Von der Verordnung wären Millionen Fahrzeuge betroffen. 2023 und 2024 wurden beispielsweise in der EU jeweils über zehn Millionen Fahrzeuge erstmals zugelassen.

Die polnische Umweltministerin Paulina Hennig-Kloska bezeichnete die Verordnung als „Wendepunkt für Europa“. Die Verordnung „treibt unsere Autoindustrie ins Herz der Kreislaufwirtschaft“. Der Text sieht vor, dass sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung der Anteil von recyceltem Kunststoff 15 Prozent betragen soll, nach acht Jahren soll die Quote bei 20 Prozent liegen. Nach zehn Jahren sollen die Plastikkomponenten in neu zugelassenen Autos zu 25 Prozent aus recyceltem Plastik bestehen.

Als Nächstes stehen nun Verhandlungen des Umweltministerrates mit dem Europäischen Parlament an. Von beiden Gremien muss eine gemeinsame Zielsetzung gefunden werden, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Die EU-Kommission hatte 2023 in ihrer Altfahrzeugverordnung sogar ein noch ehrgeizigeres Ziel gefordert: Demnach sollte der Anteil an wiederverwendetem Kunststoff innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten 25 Prozent bei Neuzulassungen betragen. Von diesen 25 Prozent Recyclingplastik solle wiederum ein Viertel aus Altfahrzeugen stammen.

Die EU-Kommission plant, dass durch diese und weitere Maßnahmen bis 2035 Nettoeinnahmen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro entstehen sollen. Außerdem sollen neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Das nun geplante dreistufige Verfahren soll „den Recyclingunternehmen den richtigen Anreiz bieten und die Investitionen in die neuesten Recyclingtechnologien sichern“, wie der stellvertretende Umweltminister Polens, Krzysztof Bolesta, gegenüber Euractiv sagte. Bolesta warnt davor, „eine Senkung der Ziele [zu] vermeiden“.

Außerdem spricht sich der Rat für eine „erweiterte Herstellerverantwortung“ (EPR) aus, nach der die Autohersteller auch für die Abfallwirtschaft ihrer Produkte verantwortlich sein sollen. Dazu heißt es: „Im Rahmen der EPR müssen die Erzeuger auch die Transportkosten von einem Sammelpunkt zur Behandlungsanlage und die Kosten für Fahrzeuge, deren Hersteller unbekannt ist oder nicht existiert, im Verhältnis zu ihrem Marktanteil übernehmen.“ Wann EU-Parlament und Ministerrat sich einigen, ist noch offen. Jedoch dürfte eine Einigung neue Bürokratie und mehr Kosten für die ohnehin schon teils schwer angeschlagenen Autohersteller bedeuten.





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Von Veritatis

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