Von Kai Rebmann

Anfang April: Der „Schutzsuchende“ Shadi S. ersticht in der Berliner U-Bahn einen Fahrgast – „aus reinem Jähzorn“, wie die Polizei später mitteilen sollte (siehe hier). Die Bluttat wäre leicht zu verhindern gewesen; das Opfer, ein 43-jähriger Familienvater, könnte noch leben.

Wie jetzt bekannt wurde, zieht sich seit mindestens drei Jahren eine Spur von Gewalt durch das Vorstrafenregister des Syrers, der selbst vor Messerattacken auf die eigene Schwester nicht Halt machte. Selbst die Polizei warnte schon vor Monaten, vor der Gefahr, die von Shadi S. ausging – dennoch wurde er immer wieder laufen gelassen.

Hamburg: Vor zwei Wochen stach ein Syrer an einer Bushaltestelle in Billstedt auf zwei wartende Fahrgäste ein, unter anderem eine 30-jährige Rollstuhlfahrerin. Am Freitag konnte die Polizei die Festnahme des seit der Tat flüchtigen und ebenfalls schon länger polizeibekannten Mannes bestätigen. Möglich machte dies eine umgehend eingeleitete Öffentlichkeitsfahndung, unter anderem mit einem Foto des Täters und Bildern einer Überwachungskamera.

Solche Erfolgsmeldungen bilden eher die große Ausnahme. Allzu oft gelingt es insbesondere ausländischen Tatverdächtigen unterzutauchen und die deutsche Justiz an der Nase herumzuführen. Oder Öffentlichkeitsfahndungen werden erst mit monate-, wenn nicht gar jahrelanger Verspätung gestartet – und haben dementsprechend wenig bis null Erfolgsaussichten unter offenkundiger Inkaufnahme des bekannten Gefährdungspotenzials für die Bevölkerung.

Bundesregierung wirft rhetorische Nebelbomben

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht wirklich, dass es in Deutschland aktuell 148.515 offene Haftbefehle gibt. Die Kollegen von NIUS machen daraus eine Exklusiv-Meldung. Dabei kann sich diese vermeintliche „Exklusivität“ allenfalls auf den Stichtag 1. April 2025 beziehen und die dazugehörige Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier an die noch amtierende Bundesregierung beziehen.

Neu ist die Meldung keineswegs, ganz im Gegenteil. Bereits im vergangenen Jahr berichtete reitschuster.de mehrfach über dieses Thema (siehe hier und hier) – schon damals lagen die Zahlen auf einem ganz ähnlichen Niveau. Zum Stichtag lag der Anteil der Ausländer bei den offenen Haftbefehlen bei 88,3 Prozent. Doppelstaatler zählen dabei als Deutsche, ein etwaiger Migrationshintergrund von Deutschen wurde nicht berücksichtigt.

Die Bundesregierung liefert hierzu eine recht eigentümliche Umdeutung: „Der prozentuale Anteil deutscher Staatsangehöriger liegt bei den Neuerfassungen zu offenen Haftbefehlen 2024 bei 38,7 Prozent. Grundsätzlich ist der prozentuale Anteil von deutschen Staatsangehörigen innerhalb der Stichtagsbetrachtung wesentlich geringer als bei den Neuerfassungen, da sich Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen bei deutschen Staatsangehörigen im Jahresverlauf aufgrund einer höheren Trefferwahrscheinlichkeit schneller erledigen und diese somit nicht mehr Teil der Stichtagsbetrachtung sind.“

Alles klar? Was wohl eine Art Einordnung seitens der Bundesregierung werden sollte, gerät tatsächlich zum klassischen Eigentor. Im Klartext räumt die Bundesregierung hier ein, dass sie insbesondere bei Ausländern oft gar nicht weiß, ob diese sich (noch) in Deutschland aufhalten, und wenn ja, wo.

Justiz verschläft Neuausrichtung ihrer Prioritäten

Ganz anders sieht es bei Deutschen im Allgemeinen und Andersdenkenden im Speziellen aus. Diese sind in der Regel nicht nur ordentlich mit Wohnsitz gemeldet, sondern werden – gerade, wenn es sich um Letztere handelt – mit besonderer Hingabe gesucht und meistens auch gefunden. Wo Migranten oft mit Samthandschuhen angefasst werden und diese sich ein ellenlanges Vorstrafenregister aufbauen dürfen, fährt die Justiz bei Spaziergängern, Regierungskritikern oder sonstwie unliebsam gewordenen Zeitgenossen mit dem „richtigen“ Pass regelmäßig ganz andere Geschütze auf.

Bei den aktuellen Zahlen der offenen Haftbefehle in Deutschland zum Stichtag 1. April 2025 sowie dem überproportional hohe Anteil an Ausländern darunter mag es sich rein formal jeweils um Wasserstandsmeldungen handeln. Sie bestätigen andererseits aber die aus früheren Erhebungen bekannten Werte und zeigen, dass die Justiz die Zeichen der Zeit, sprich die Mahnung zu einer dringend notwendigen Verschiebung ihrer Prioritäten, nach wie vor nicht zu erkennen bereit ist. Für das Sicherheitsgefühl der hiesigen Bevölkerung sind das alles andere als gute Aussichten.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot Youtube „Enrico Schult“

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