Die Tageszeitung Der Standard ist heute, Montag, erneut im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Begräbnis verurteilt worden, bei dem laut Berichterstattung ein angebliches SS-Lied gesungen wurde.

Kein “SS-Lied” am offenen Grab

Der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Johann Gudenus, der sich nach der Ibiza-Affäre aus der Politik zurückgezogen hatte, war bei diesem Begräbnis eines Burschenschafters am 27. September 2024 auf dem Hernalser Friedhof dabei, wo auf Wunsch des Verstorbenen hin das Lied „Wenn alle untreu werden“ gesungen wurde. Der Standard berichtete, dass die bei der Trauerfeier anwesenden FPÖ-Politiker Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth sowie Gudenus sich nicht entfernt hätten, obwohl am offenen Grab das sogenannte „SS-Lied“ gesungen worden sei.

Tatbestand der üblen Nachrede

Wie berichtet, wurde Der Standard bereits am 16. Jänner am Wiener Landesgericht für diese Behauptung – nicht rechtskräftig – wegen des Tatbestands der üblen Nachrede verurteilt, nachdem der Rechtsvertreter von Graf, Stefan und Nemeth, Christoph Völk, eine Klage eingebracht hatte. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen. Völk bezeichnete die mediale Berichterstattung als „infam und rufmörderisch“.

Zu Entschädigungszahlung verurteilt

Gudenus strengte separat ein Verfahren an – mit Erfolg. Der Standard wurde zu einer Entschädigung und Urteilsveröffentlichung sowie Kostenersatz verurteilt. Da die Zeitung volle Berufung einlegte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Teilnehmer am Begräbnis argumentierten vor Gericht, dass es sich bei der dort gesungenen Version um eine ältere Variante des Lides gehandelt habe. Erst später sei das Lied von der SS abgewandelt worden.



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Von Veritatis

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