Der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel befindet sich seit über zweieinhalb Jahren in einem juristischen Konflikt mit dem Bundesamt für Justiz (BfJ). Ausgangspunkt war ein Tweet aus dem Jahr 2022, in dem Steinhöfel den Antisemitismusbeauftragten Baden-Württembergs, Michael Blume, als „antisemitisch“ bezeichnete. Das Landgericht Hamburg bewertete dies im Oktober desselben Jahres als „scharfe, aber noch zulässige Meinungsäußerung“. Der zuvor gelöschte Tweet wurde wiederhergestellt.
Im Dezember 2022 beantragte das BfJ beim Landgericht Hamburg Akteneinsicht in dem Fall. Die Behörde, die dem Bundesjustizministerium untersteht, begründete dies mit ihrer Aufgabe, Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verfolgen. Steinhöfel vermutete, das BfJ habe eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat angenommen.
Daraufhin beantragte Steinhöfel selbst Akteneinsicht beim BfJ, um herauszufinden, wer seinen Tweet gemeldet hatte. Das BfJ verweigerte diese. Steinhöfel klagte vor dem Amtsgericht Bonn – und bekam im Juni 2024 Recht. „Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar“, hieß es im Beschluss, über den die Welt berichtet.
Das BfJ kam dem Urteil zunächst nicht nach. Eine Referentin teilte mit, man habe „die betroffenen Personen zwecks Gewährung rechtlichen Gehörs zunächst über den Beschluss des Amtsgerichts Bonn in Kenntnis gesetzt“. Steinhöfel sprach daraufhin von einem „skandalösen und evident rechtsstaatswidrigen Verhalten“ und kündigte öffentlich Maßnahmen gegen die Referentin an. Auf X veröffentlichte er einen Beitrag mit dem LinkedIn-Profil der Frau: „Ich habe rechtskräftig gegen die BRD, vertreten durch das Bundesamt für Justiz, ein Verfahren gewonnen, wonach mir Akteneinsicht zu gewähren ist. Eine inkompetente Sachbearbeiterin (Profil verlinkt) dort meint nun, sie könne diese Entscheidung ignorieren“, schrieb Steinhöfel.
Das BfJ reichte im Oktober 2024 eine berufsrechtliche Beschwerde bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ein. Diese wurde im April 2025 eingestellt. Laut Kammer habe Steinhöfel außerhalb seiner Berufsausübung gehandelt. „Das Verhalten des Rechtsanwalts mag ungehörig – gar geschmacklos – sein“, doch ein „Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung“ liege nicht vor, so die Kammer.
Steinhöfel beantragte inzwischen eine einstweilige Anordnung, um dem BfJ Aussagen aus dem Beschwerdebrief zu untersagen. Er erklärt: „Die Bundesregierung blieb bislang im Jahr 2024 ohne Erfolg. Auf einem Nebenkriegsschauplatz erhofft sie jetzt eine Wende.“
Das Verfahren ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht NRW anhängig. Das BfJ äußert sich, gegenüber der Welt, mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht weiter.
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