Was ist gefährlicher: die AfD – oder ein Staat, der legitime Kritik zum Extremismus erklärt? Diese Frage stellt sich nach der neuen Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz dringender denn je. Denn die Entscheidung betrifft weit mehr als nur die Partei, deren Dämonisierung ein Ausmaß erreicht hat, das an Religionskriege erinnert. Die Einstufung – eine fatale, letzte Amtshandlung von Noch-Innenministerin Nancy Faeser – ist ein Warnsignal für alle, die sich trauen, über Migration, Gewalt und Kultur zu sprechen. Und sie basiert auf einer Logik, die nicht nur schief, sondern brandgefährlich ist.

Die Einstufung wird öffentlich mit Aussagen begründet, die in einer offenen Gesellschaft erlaubt sein müssen. Das ist der eigentliche Skandal. Nicht, weil die AfD damit aus dem Schneider wäre – sondern weil der Staat beginnt, nicht das Extreme zu bekämpfen, sondern Kritik an den Zuständen im Land. Und diese dadurch für extremistisch erklärt – nicht für radikal. Denn radikale Positionen müssen in einer freiheitlichen Demokratie explizit möglich sein. Genau hier beginnt das Verwirrspiel des Staates.

Rosenfelders Pointe: Kritik wird zur Gesinnungstat

„Welt“-Chefkommentator Andreas Rosenfelder bringt das in einem bemerkenswerten Beitrag („Die fatale Signalwirkung der neuen AfD-Einstufung“), der leider hinter einer Bezahlschranke steht, glasklar auf den Punkt. Er zitiert etwa den Brandenburger Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch, der laut Verfassungsschutz Multikulti mit „Traditionsverlust, Identitätsverlust, Verlust der Heimat, Mord, Totschlag, Raub und Gruppenvergewaltigung“ gleichsetzt.

Rosenfelder kommentiert das Zitat wie folgt: „Natürlich kann man das polemisch oder überzogen finden. Aber im nüchternen Ton der Leitartikel würde dieselbe Kritik etwa lauten: ‚Ein naiver Multikulturalismus hat legitime Bedürfnisse nach Identität und Heimat übergangen, was zu einem wachsenden Unsicherheitsgefühl angesichts alltäglicher Gewalt geführt hat.‘“

Das Fatale an der Sache: Wer Multikulti mit Gruppenvergewaltigung in Verbindung bringt, wird nicht mehr als grobschlächtig kritisiert – sondern als Feind der Verfassung eingestuft. Die Pointe ist so klar wie skandalös: Nicht, weil die AfD rechtsextrem sei, sagt sie solche Dinge. Sondern weil sie solche Dinge sagt, wird sie als rechtsextrem erklärt. Legitime Aussagen werden zum Beweis einer illegitimen Gesinnung.

Als Beleg für den „Rechtsextremismus“ der AfD führt der Verfassungsschutz auch eine Aussage des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt vom 25. November 2024 an, wonach verfehlte Migrationspolitik und Asylmissbrauch zum „100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt“ hätten. Dazu Rosenfelder: „Auch hier gilt: Man kann das Wie der Aussage problematisch finden. Aber die These, dass viele arabische und afrikanische Kulturen eine repressive Moral und vor allem ein patriarchalisches Frauenbild pflegen, lässt sich mit völlig vernünftigen Argumenten vertreten. Die Entscheidung, sie als verfassungsfeindlich zu werten, nur weil sie im bewussten Zitat auf kulturkämpferische Art zugespitzt wird, steht im Kontrast zum in derselben Verfassung festgeschriebenen Recht auf freie Meinungsäußerung.”

Was hier noch dazu kommt: Die These, dass viele arabische und afrikanische Kulturen rückständig und frauenfeindlich seien, stammt nicht von „Rechtsradikalen“, sondern von Menschen wie Ahmad Mansour, Necla Kelek oder Ayaan Hirsi Ali – also von Muslimen und Migranten selbst. Und man muss wohl einen weiten Bogen um die betreffenden Länder gemacht haben – oder wie Annalena Baerbock als Außenministerin nur in Luxus-Hotels abgestiegen sein – um solche Aussagen für abwegig zu halten. Wobei selbst Baerbock die neuen Machthaber in Syrien als Frau den Handschlag verweigert haben – Ministeramt und Hoffnung auf Millionen aus Deutschland hin oder her.

Das Sagbare schrumpft – das Unsagbare wächst

Es geht noch weiter. Den Begriff „Messermigranten“ kann man durchaus als unschönen Kampfbegriff sehen – aber er ist zugleich Ausdruck einer Realität, die sich statistisch belegen lässt. Ist es deshalb rechtsextrem, ihn zu benutzen, wie der Verfassungsschutz nun behauptet? Damit erklärt die Behörde eine kritische Betrachtung der Realität für verfassungsfeindlich. Und verlässt damit endgültig den Boden der Demokratie und Meinungsfreiheit.

Denn wer solche Aussagen und Positionen wie die erwähnten als Beleg für ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ bezeichnet, betreibt keine inhaltliche Analyse mehr – sondern eine politische Abräumaktion. Ein Generalangriff auf das Grundgesetz. Denn dessen Väter haben nicht beabsichtigt, die Freiheit, bequeme, konforme Meinungen zu sichern – sondern die von unbequemen, provokanten, für Regierung und Zeitgeist kaum erträglichen. Genau das war eine der zentralen Lehren aus dem Nationalsozialismus – die Faeser und ihr Verfassungsschutz jetzt mit Füßen treten.

Was die Behörde hier Hand in Hand mit der weisungsbefugten SPD-Noch-Innenministerin tut, hat fatale Auswirkungen: Künftig wird sich jeder, der öffentlich über Gewalt, Migration oder Kultur spricht, fragen müssen, ob er damit seine politische Karriere, seine Partei oder seine persönliche Freiheit riskiert.

Der Verfassungsschutz schützt längst nicht mehr die Verfassung – sondern die Deutungshoheit der Regierenden. Die rote Linie verläuft nicht mehr zwischen Demokratie und Extremismus, sondern zwischen Redefreiheit und Sprachverbot. Dieser Verfassungsschutz ist keine Schutzmacht der Demokratie mehr – sondern ihre zivilisierte Abrissbirne. Seine Botschaft an kritische Bürger: Sag das nie wieder – außer, du willst als Demokrat aus dem Verkehr gezogen werden.

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Von Veritatis

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