Update vom 29.04.2020
Journalismus, sagt der Doyen der journalistischen Fachausbildung, Wolf Schneider, stehe auf acht Pfeilern. Zwei davon lauten
- Berichte wahr! und
- Recherchiere immer!
Diese beiden Pfeiler sind im Beitrag von Tagesschau-Online vom 16.04.2020 – „Landeskriminalämter: Den digitalen Anschluss verpasst“ [1] auf das Gröbste verletzt worden.
Um es gleich vorweg zu sagen: Auch POLICE-IT vertritt seit Jahren den Standpunkt und begründet, dass LICHTJAHRE liegen zwischen dem, was in der Informations- und Kommunikationstechnik der deutschen Polizeibehörden – verglichen mit den Standards in anderen Ländern – technisch möglich UND legal zulässig wäre und dem, was da – für hunderte von Millionen Euro tatsächlich beschafft und im Einsatz befindlich ist.
Dem Artikel aus Tagesschau-Online ist allerdings vorzuwerfen, dass er eine Reihe von Behauptungen enthält über die es aus dem Hamburgischen Senat, der Pressestelle der Polizei Hamburg, sowie der Fachpresse ganz andere Darstellungen und Erklärungen gibt. Und die, soweit sie sich auf den zweiten im Artikel ausgebreiteten Skandal-Fall beim Landeskriminalamt Brandenburg beziehen, mit Digitalisierung nichts zu tun haben. Sondern Auswüchse von schlampiger Asservatenverwaltung und laxer bis mangelhafter Organisation und Führung sind. Die weitgehend hausgemachten enormen Probleme in der deutschen Polizei mit ihrer Informationstechnik fallen bei solcher Art „Nachrichten“ zuverlässig durch den Relevanzfilter.
Doch der Reihe nach … | Lesedauer: Ca. 10 Minuten
Über Windows-7-Rechner, die angeblich schuld sind an einer „Katastrophe für Strafverfahren“ in Hamburg
Den Beitrag in Tagesschau-Online eröffnet ein wörtliches Zitat des „Chefs des Landesverbands deutscher Kriminalbeamter“ (gemeint ist wohl der hamburgische Landesverband des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BDK). Der behauptet, dass Internetkriminalität/Cybercrime im LKA Hamburg schwierig aufzuklären sei. Weil es der Dienstherr „verpasst“ habe, mehr als 8.000 Arbeitsplatzsysteme in der hamburgischen Polizei von Windows-7 auf Windows-10 umzustellen. Der Zugang zu einer Internet-Seite sei daher für die Cybercrime-Ermittler „entweder gar nicht oder erst nach Stunden“ möglich.
Dazu gibt es vom hamburgischen Senat eine Antwort auf die Schriftliche Anfrage eines CDU-Abgeordneten [2], die – Zufall oder nicht – einen ganz ähnliche Titel trägt, wie der Beitrag aus Tagesschau-Online: „Anschluss an das digitale Zeitalter verpasst?“ Viele Behauptungen aus dem Tagesschau-Online-Beitrag lesen sich darin allerdings ganz anders. Diese Antwort ist der Autorin des Tagesschau-Beitrags bekannt, denn sie erwähnt diese.
Dann wäre es ihre wichtigste Aufgabe gewesen, die Widersprüche zwischen den Aussagen des Gewerkschaftsfunktionärs und denen des Senat zu recherchieren und aufzuklären. Sie hat sich stattdessen dafür entschieden, einseitig die Darstellung des BDK-Funktionärs zu übernehmen. Zu einem vergleichbaren Fall hat der Bundesgerichtshof den Grundsatz der vollständigen Berichterstattung entwickelt [6], Der besagt sinngemäß, dass zu einem Sachverhalt nicht nur die eine Seite (hier der Cybercrime-Ermittler und Gewerkschaftsfunktionär), sondern, sofern vorliegend, auch die Auffassung der anderen Seite (hier also der Hamburger Senat / die Hamburger Polizei) zu berichten ist, weil durch das Verschweigen solcher Tatsachen beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen kann. Eine „bewusst unvollständige Berichterstattung“ sei „wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln“ (aus dem Leitsatz des BGH-Urteils [6]).
Angebliche Behinderung der Cybercrime-Ermittlungen durch Arbeitsplatzsysteme mit altem Windows-Betriebssystem
Aus der Antwort 1 ergibt sich: Im Fachkommissariat für Cybercrime (LKA 54) werden zwölf Arbeitsplatzsysteme mit unterschiedlichen Betriebssystemen verwendet, nämlich
- einmal Windows-10-Server,
- viermal macOS
- dreimal Windows-10 und Linux
- dreimal Linux
- einmal Windows-7: dies zur Analyse von älterer Schadsoftware
und
Demnach standen per 21.1.2020 im Fachkommissariat LKA54 elf von zwölf Arbeitsplatzsystemen mit anderen Betriebssystemversionen als Windows-7 zur Verfügung. Der eine verbliebene Windows-7-Rechner sollte im Februar 2020 durch einen Windows-10-Rechner ersetzt werden (Antwort zu Frage 1c). Also kann die jetzt behauptete Behinderung der Arbeit der Cybercrime-Spezialisten nicht am alten Betriebssystem MS-Windows-7 liegen.
Die angeblich „verpasste“ Umstellung von Windows-7 auf Windows-10
Die Behauptung in Tagesschau-Online über die „verpasste Umstellung“ stellt der Senat ebenfalls anders dar. Demnach soll der Betrieb der Arbeitsplatzsysteme der Polizei in Zukunft von Dataport erbracht werden, das ist der gemeinsame IT-Dienstleister der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein u.a. Mit dieser Umstellung des Betriebs ist ein „Neuaufsetzen“ jedes Rechners erforderlich, im Zuge dessen auch die Migration auf Windows-10 erfolgen soll. Diese Umstellung „wird im Jahr 2020 beginnen“ ([2] aus der Vorbemerkung). Update: In einer Antwort auf eine Presseanfrage von POLICE-IT vom 17.04.2020 sagt die Pressestelle der Polizei Hamburg ferner: „Wir planen, alle Rechner bis zum Jahresende [2020] umgestellt zu haben, sodass ein weiterer Windows-7-Support dann nicht mehr erforderlich ist.“
Die angeblich „entfallenden Sicherheitsupdates und Aktualisierungen“
Schmissig behauptet der Beitrag in Tagesschau-Online weiter: „Sicherheitsupdates und Aktualisierungen fallen weg“. Auch dazu steht das Gegenteil in der Antwort des Senats: Denn Microsoft bietet Kunden, die nicht rechtzeitig alle Anwendungen und Geräte auf Windows-10 umstellen (können), eine kostenpflichtige Verlängerung der Sicherheitsupdates bis maximal zum 14. Januar 2023 an. Davon hat Hamburg Gebrauch gemacht. Wörtlich heißt es dazu in der Vorbemerkung zur Antwort des Senats: „Die Kosten für den erweiterten Support (ESU) von Windows-7, mit dem die notwendigen Sicherheitsupdates bis zum Umstellung auf Windows 10 gewährleistet sind, …“ betragen 58,90 Euro pro Gerät. [Hervorhebung durch die Verfasserin (in [2] Vorbemerkung zur Antwort).
Ein aufmerksamer Leser hat uns dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass in der Antwort des Senats NICHT steht, dass diese Kosten eine Jahresgebühr pro Gerät darstellen. Das ist richtig, auch uns war aufgefallen, dass es in den ANTWORTEN des Senats keine klare Aussage zum Zeitraum gab, für den diese Gebühr berechnet wird. Wir hatten diese offene Frage auf eigene Initiative recherchiert und von der Pressestelle der Polizei Hamburg am 17.04.2020 die Bestätigung erhalten, dass es sich dabei tatsächlich um eine Jahresgebühr pro Gerät handelt.
Auch im Internet finden sich aus mehreren Quellen Bestätigungen für eine Jahresgebühr pro Gerät in dieser Größenordnung, so z.B. in dieser Meldung des Heise Newstickers.
Das macht also für die in der Antwort genannten 8.048 Windows-7-Rechner jährlich rund 475.000 Euro, nicht jedoch, wie in der nächsten unzutreffenden Behauptung im Beitrag von Tagesschau-Online behauptet „jeden Monat zusätzlich eine sechsstellige Summe“.
Zur Fall- und Vorgangsbearbeitungssoftware
Auch die Fall- und Vorgangsbearbeitungssoftware bei der Polizei Hamburg sei „total veraltet“, wird der Fachmann und Verbandsvorsitzende weiter zitiert. Dieses Urteil kann POLICE-IT vorbehaltlos unterschreiben. Zahlreiche Artikel über das von Hamburg entwickelte Vorgangsbearbeitungssystem COMVOR und das von Hamburg und seinem Kooperationspartner Hessen gemeinsam entwickelte Fallbearbeitungssystem CRIME sind auf diesem Blog schon dazu erschienen.
Von einem journalistischen Beitrag auf Tagesschau-Online sollte man erwartet können, dass (a) die Sachverhaltsdarstellung zum Thema richtig ist und dass (b) wenigstens ansatzweise versucht wird, auch die Ursachen der Misere darzustellen. Beides vermisst man hier schmerzlich, wie am folgenden Sachverhalt deutlich wird:
Zum angeblich neu in Hamburg in Entwicklung befindlichen Fallbearbeitungssystem
Die Aussage, dass Hamburg „seit 2016 an einem neuen Fallbearbeitungssystem“ arbeite, erweckt den Eindruck, als würde in Hamburg ein solches System entwickelt. Und das ist falsch.
Richtig ist vielmehr, dass
„die Polizei (Hamburg) im Herbst 2016 entschieden (hat), das Angebot des Bundesministeriums des Innern (…) zur Teilhabe an einem einheitlichen Fallbearbeitungssystem (eFBS) beim Bundeskriminalamt (BKA) anzunehmen. Seitdem ist die IT der Polizei Hamburg an der Entwicklung beteiligt und bereitet die Einführung vor. Das eFBS befindet sich aktuell (=Januar 2020 /d. Verf.) im Test. Die Wirkbetriebsaufnahme ist für Mitte 2020 geplant.“
([2] Antwort zu Frage 6a)
Dieser Sachverhalt wird nur verständlich, wenn man auch die Vorgeschichte kennt.
Hamburg und der Sonderweg der IPCC-Kooperation zur Entwicklung polizeilicher Informationstechnik
▶ ‚Wenn Polizeibehörden auf eigene Faust IT-Systeme entwickeln‘
- Konzepte, Vorgaben und Entscheidungen stammen von Polizeibeamten, die ausgebildet wurden für das, was ihre Berufsbezeichnung sagt. Informationstechnik oder Programmentwicklung ist kein Ausbildungsschwerpunkt.
- Die technische Umsetzung der IPCC-Programme und -Systeme erfolgt durch Auftragnehmer, von denen viele seit Jahr(zehnt)en schon für dieses Konstrukt arbeiten. Zwingende vergabegesetzliche Vorschriften wurden in Hamburg (und Hessen) in dieser Zeit geflissentlich ignoriert.
- Für die sonstigen Dienstleistungen, angefangen von Softwaretests, Installationen, Helpdesk usw. bediente man sich einer Heerschar aus hunderten von Polizeibeamten (aus allen vier Ländern der so genannten IPCC-Kernkooperation – Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Brandenburg), von denen die Mehrzahl den Job zu geregelten Arbeitszeiten im geheizten Büro des ‚Entwicklungszentrums‘ in Hamburg und seiner Außenstellen in den Kooperationsländern dem Schichtdienst auf der Straße vorzogen. Und in der neuen Rolle auch die Möglichkeit zu regelmäßigen Dienstreisen in andere Bundesländer erhielten.
- Und ganz oben regiert der Lenkungsausschuss, eine klandestine Gruppe einer Handvoll Damen und Herren aus den IT-Behörden bzw. Polizeiabteilungen der Innenministerien der Teilnehmerländer. Die zwar auch samt und sonders nicht IT-Spezialisten sind, dafür aber ebenso individuelle, wie intransparente Entscheidungskriterien haben, wofür und an wen die Millionen ausgegeben werden, die sie niemandem gegenüber zu verantworten haben.
▶ ‚Teure Sache: Polizeivollzugsbeamte als IT-Dienstleister‘
Dass bei diesem Ansatz nichts Tragfähiges herauskommt, hat zuletzt das Fallbearbeitungssystem CRIME bewiesen, an dem Hamburg auch in der Zeit der Vorbereitung auf den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) geradezu krampfhaft festgehalten hat.
▶ ‚Wie sich die IPCC-Kooperation am Vergaberecht vorbei ihre PIAV-Anbindung besorgt …‘
Sicher war es verlockend, 2,887 Mio Euro an Fördermitteln aus dem ISF-Fördertopf der EU für die Anbindung an den PIAV abgreifen zu können , bevor CRIME, sowie die für PIAV aufgepimpte Variante CRIME for PIAV dann sang- und klanglos 2016 in der Versenkung verschwand. Dafür sollen unüberwindbare technische Mängel und Sicherheitsmängel verantwortlich sein. Und nun endlich, vier Jahre später, wird als Ersatz das eFBS eingeführt, das einheitliche Fallbearbeitungssystem. Auch dabei beteiligt sich die EU wieder mit 1,540 Mio Steuermitteln an den Kosten. Bemerkenswert auch, dass auf eine Migration bestehender Datenbestände in den Fallbearbeitungssystemen der vier Länder (BB, BW, HE, HH) verzichtet werden soll. Denn welche Behörde wollte nicht schon mal Altdaten loswerden, die im Zweifelsfall doch nur (politischen) Ärger machen können …
Schlampereien bei der Asservatenverwaltung haben ursächlich nichts mit Digitalisierung zu tun
Die restlichen zwei Drittel des Tagesschau-Beitrags haben mit dem angeblich „verpassten digitalem Anschluss“ nichts zu tun, sondern breiten Skandalgeschichten aus der Polizei Brandenburg aus, die sich auf einen Bericht des Landesrechnungshofs [3] aus dem Dezember 2019 stützen, sowie auf ungenannte „Insider“ [a].
Schlampige Asservatenverwaltung kann es auch mit digitaler Listenführung geben
Schlampige Verwahrung von Beweismitteln in der Brandenburger Polizei ist nicht durch mangelnde Digitalisierung VERURSACHT: Auch mit einem handschriftlich geführten Verwahrbuch kann man Ordnung halten und umgekehrt wird ein Saustall in einem Asservatenlager, wie in den begleitenden Fotos gezeigt, nicht allein dadurch beseitigt, dass man eine digitale Asservatenverwaltung einführt.
Es hat auch nichts mit verpasstem digitalen Anschluss zu tun, wenn eine beschlagnahmte Schusswaffe aus dem Polizeiasservat verschwindet. Das soll – in erheblicher Stückzahl – auch schon in anderen Bundesländern und bei der Bundeswehr geschehen sein. Ursächlich dafür sind wohl eher fehlende Prozesse, Verfahren und Kontrollen für die Inventarisierung solcher Beweisstücke. Und eine – um es vornehm auszudrücken – laxe fachliche Führung der Abteilung, die für kriminaltechnische Spurenträger in Brandenburg verantwortlich ist.
Auch eine manipulierbare Zugangskontrolle hat mit verpasster Digitalisierung nichts zu tun
Auch die Tatsache, dass „eine Türanlage des Brandenburger KTI“ (= kriminaltechnisches Institut des LKA Brandenburg) (angeblich) „mit einem Handy zu überlisten“ gewesen sein soll, passt nicht zu der Überschrift, dass die Landeskriminalämter, von denen es 16 gibt an der Zahl, „den digitalen Anschluss verpasst“ hätten.
Statements von Gewerkschaftsfunktionären und ungenannten Insidern ersetzen keine Recherchen
Daraus zu machen, dass „Fremde und Kenner der Materie“ mit dem nötigen Insiderwissen „Zugang zum Haus und auch zu den Räumen, in denen Beweismittel gelagert werden“, gehabt hätten, ist nicht völlig ausgeschlossen, hat aber ebenfalls nichts mit dem angeblich verpassten Anschluss an die Digitalisierung zu tun. Das ist Nachlässigkeit in Führung, Organisation und Logistik.
Auch für die Statements eines Gewerkschaftsfunktionärs gilt das journalistische Gebot der „second source“
Der (neue) BDK-Landesvorsitzende in Hamburg befindet sich schon seit Januar 2020 auf dem Kriegspfad gegen die IT-Ausstattung der Hamburger Polizei. Die Vorwürfe gegenüber der Hamburger Polizei aus dem Beitrag in Tagesschau-Online finden sich samt und sonders wieder in einer Presseerklärung zum „IT-Strukturdesaster bei der Polizei Hamburg“ [4] des BDK-Landesverbands Hamburg vom 10. Januar 2020. Wenn sie schon übernommen werden in einen Beitrag von Tageschau-Online wäre – nach dem Gesetz der Second Source – eine Überprüfung notwendig gewesen. Stattdessen wurden im Beitrag von Tagesschau-Online mehrere Sachverhalte behauptet, die so gar nicht zutreffen, obwohl die gegenteiligen Darstellungen aus der Antwort des Senats der Autorin erklärtermaßen vorliegen bzw. leicht durch Anfragen bei der Polizei Hamburg bzw. aus offenen Quellen zu recherchieren sind.
Ungenannte Insider aus der Polizei Brandenburg machen via Tagesschau Stimmung gegen politische Beamte
Die Vorwürfe über die Schlampereien in der Kriminaltechnik in Brandenburg stammen von ungenannten Insidern, die sich via Tagesschau-Online bundesweit Gehör verschaffen konnten: Vor allem dem derzeitigen Leiter des LKA Brandenburg, kaum dagegen dem eigentlich fachlich verantwortlichen Abteilungsleiter des kriminaltechnischen Instituts im LKA, wird darin der Vorwurf von mangelnder Führung, Organisation und Logistik gemacht. Was sich zeitlich befremdlich einfügt in die Tatsache, dass das Ministerium des Innern in Brandenburg gerade einen neuen (Landes-)Polizeipräsidenten auserkoren hat [5] d.h. auf der Ebene der politischen Beamten, wozu auch der Direktor LKA gehört, einiges im Umbruch ist.
Die wahren Ursachen für die Misere der polizeilichen Informationstechnik werden totgeschwiegen
Um an mein Eingangs-Statement wieder anzuschließen: Ja, ich bin auch der Ansicht, dass die deutsche Polizei, also die Länder und der Bund, in ihren technischen Fähigkeiten UND unter Beachtung der legalen Zulässigkeiten Lichtjahre hinter dem Möglichen und Zulässigen sind. Das allerdings liegt nicht an schlampiger Asservatenverwaltung, verschwundenen Waffen in polizeilicher Verwahrung, auch nicht an Polizisten, die angeblich sichergestellte Betäubungsmittel unter der Hand verticken und auch nicht an manipulierbaren Zugangskontrollen.
Die Ursachen sind polizeiintern – hausgemacht
Die Ursachen für das eklatante Unvermögen der polizeilichen Informationstechnik sind hausgemacht, mit der Betonung auf „GEMACHT“.
Wesentliche Pfeiler dieser Misere sind
- ein vollkommen intransparentes Vergabewesen für Aufträge in diesem Bereich;
- ein Gemauschel seit Jahrzehnten mit immer den gleichen Beratern und Hof-Anbietern;
- völlig mangelnde IT-Kompetenz auf den Entscheiderebenen in Polizeibehörden und Innenministerien;
- eine Vertragsgestaltung für die Entwicklung polizeilicher Informationssysteme, die „Nicht-Fertigwerden“ fördert, weil grundsätzlich zeitabhängig vergütete Dienstverträge vergeben, jedoch niemals ein Werkvertrag, der eine klare und abnahmefähige Entwicklungsvorgabe benennt;
- die Tatsache, dass tausende von ausgebildeten Polizeibeamten – insbesondere in der IPCC-Kooperation von HH, HE, BW und BB – zu Dienstleistungsgehilfen am Helpdesk, zu Datenerfassern an „halbautomatischen Schnittstellen“ zwischen zueinander inkompatiblen IT-Systemen gemacht werden. Diese Fehlallokation von personellen Ressourcen hätte ein fundiert recherchierter Beitrag von Tagesschau-Online aufgreifen können und die Frage stellen können, warum nicht solche IT-Polizisten, von denen es in der Polizei Hamburg hunderte gibt, statt für IT-Dienstleistungen zu IT-Forensikern gemacht werden …;
- dann wäre noch – ganz wesentlich! – die Tatsache, dass Geld bei der IT-Ausstattung keine Rolle spielt. Da wird – über die letzten Jahre gerechnet – mit Milliarden an Steuermitteln ein „System“ gefüttert, das effektiv inzwischen nach dem Fiasko mit INPOL-Neu, dann dem weitgehend gescheiterten Polizeilichen Informationssystem (PIAV) und nunmehr Polizei2020 mit eFBS vor der dritten Großpleite steht;
- und zuletzt stellt sich die Frage, wo eigentlich die Milliarden geblieben sind, die für solche Systeme in den letzten zwei Jahrzehnten ausgegeben wurden und was als Gegenwert dabei herausgekommen ist.
Angesichts des immensen politischen Gewichts, das in den vergangenen Jahren auf ‚Innere Sicherheit‘ gelegt wurde, wäre es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der Tagesschau als Leitformat des Ersten, dieses Thema sachlich ausgewogen und fachlich kompetent zu begleiten.
Mangelhafte Fehlerkultur IN der Polizei sorgt dafür, dass alles beim Alten bleibt
Diese Ursachen der Misere sind IN der Polizei bestens bekannt. Sie werden nicht ausgemerzt, weil es eine effektive Fehlerkontrolle und -korrektur in der Polizei nicht gibt. Und das geht immer so weiter, weil rund eine Viertelmillion Angestellte und Beamte in deutschen Polizeibehörden aus eigenem Interesse gut daran tun, den Mund zu halten über dienstliche Interna. Im andern Fall kostet sie das die Karriere, ein einigermaßen friedliches Leben und jegliche Aufstiegschancen. Und das Gefühl, vom Insider zum Paria geworden zu sein. Dem Ausgestoßenen, mit dem die bisherigen Kollegen nichts mehr zu tun haben wollen.
Die Tagesschau erfüllt ihre selbst gestellten Aufgaben NICHT
Der eigentliche Skandal von Polizei und ihrer IT hat enorme Ausmaße. Doch daran möchte „Deutschlands älteste, bekannteste und erfolgreichste Nachrichten (sic?!)sendung“ (Eigenwerbung Tagesschau) nicht rütteln. Sie lässt es stattdessen zu, dass Produkte schlampig recherchierter, fahrlässiger oder sogar vorsätzlich falscher „Bericht“erstattung erscheinen, die gefüttert werden von ungenannten Insidern und gewerkschaftlichen Interessenträgern.
Die Aufgabe solcher Beiträge ist es zu demonstrieren, dass „das Erste“ scheinbar auch zu diesem Thema am Ball ist: Da wird alle paar Monate mal ein Klopper rausgehauen, der Volkes Stimmung trifft. Der nicht auch nur im Entferntesten an den Ursachen der Misere kratzt. Und mit dem weiter funktionieren kann, was schon in den letzten Jahren bestens funktioniert hat: Wir haben darüber in diversen Artikeln ausführlich berichtet [siehe [A] – [G]. Die tatsächlich Verantwortlichen für die Misere der polizeilichen Informationstechnik können sich darauf verlassen, auch weiterhin nicht von Scheinwerfern angeleuchtet zu werden. Und der brave Konsument solcher Meinungsmache im Gewand angeblicher „Nachrichten“ findet mit einem solchen unvollständigen und schlampig recherchierten Text sein Vorurteil bestätigt.
Fußnoten
[a] Zu „ungenannten Insidern“ schrieb uns ein Leser, es sei im investigativen Journalismus aus Quellenschutzgründen üblich, die Quelle zwar zu verorten, aber namentlich nicht zu nennen. Das ist unbestritten. Es ist im Journalismus jedoch auch geboten, sich an den Grundsatz der vollständigen Berichterstattung zu halten. Der wurde vom Bundesgerichtshof entwickelt [6] und besagt sinngemäß, dass zu einem Sachverhalt nicht nur die eine Seite (hier der Cybercrime-Ermittler und Gewerkschaftsfunktionär), sondern, sofern vorliegend, auch die Auffassung der anderen Seite (hier also der Hamburger Senat / die Hamburger Polizei) zu berichten ist, weil bei einer bewusst unvollständigen Berichterstattung durch das Verschweigen solcher Tatsachen beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen kann. Eine „bewusst unvollständige Berichterstattung“ sei „wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln“ (aus dem Leitsatz des BGH-Urteils [6])
Quellen
[1] Landeskriminalämter: Den digitalen Anschluss verpasst, 16.04.2020, 06:01 Uhr und 18.07 Uhr, Tagesschau
https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/kriminaltechnik-bundesrepublik-101.html
[2] Antwort des Senats (Hamburg) vom 28.01.2020 auf die Schriftliche Kleine Anfrage Anschluss an das digitale Zeitalter verpasst?‘
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/69528/hat_die_polizei_hamburg_den_anschluss_an_das_digitale_zeitalter_verpasst.pdf
[3] Bericht 2019 des Landesrechnungshofs Brandenburg
http://www.lrh-brandenburg.de/media_fast/6096/LRH_Brandenburg_JB2019.pdf
[4] IT-Strukturdesaster bei der Polizei Hamburg, 20.01.2020, BDK-Landesverband Hamburg
https://www.bdk.de/lv/hamburg/presseerklaerung-it-strukturdesaster-bei-der-polizei-hamburg
[5] Oliver Stepien soll Brandenburgs neuer Polizeipräsident werden, 03.04.2020, RBB
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/04/brandenburg-neuer-polizeipraesident-oliver-stepien.html
[6] Unterlassungsanspruch gegen bewusst unvollständige Berichterstattung, Bundesgerichtshof, Urteil v. 22.11.2005 – VI ZR 204/04
Verwandte Beiträge, insbesondere zur Berichterstattung über Themen der Inneren Sicherheit
[A] siehe ‘Berichterstattung in der Tagesschau, nachdem der PIAV faktisch beerdigt war‘ in ‚Auch Pressearbeit der Polizei kann ‚Fake News‘ sein‘, 16.07.2019,
[B] Millionen rechtswidrige Daten in BKA-Datei?, Stand: 30.08.2017,17.50 Uhr, Tagesschau.de
https://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-datenschuetzer-101.html
[C] siehe ‚Schritt 3: Der Artikel in der Welt zum polizeilichen Jahresabschluss bestimmt die Berichterstattung in den anderen Medien‘ in ‚Nutzung der polizeilichen Kriminalstatistik für politische Zwecke, 11.5.2018
Nutzung der polizeilichen Kriminalstatistik für politische Zwecke
[D] Verschlusssachen, obskure Quellen und 10 Millionen Zuschauer, 05.01.2018
Verschlusssachen, obskure Quellen und 10 Millionen Zuschauer
[E] Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken, 06.10.2017
[F] Wie Journalisten zu Gewalttätern (gemacht) werden, 21.08.2017
[G] siehe ‚Geheime Dokumente in der Tagesschau‘ in ‚Die Recherchekooperation von WDR, NDR und SZ und ihre speziellen Quellen‘, 04.06.2017
Die Recherchekooperation von WDR, NDR und SZ und ihre speziellen Quellen
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