Er ist bis zum Platzen mit dem gefüllt, was er für Moral hält.

Er ist im Auftrag eines größeren Ganzen unterwegs.
Weil er nicht zu den hellsten seiner Mitmenschen gehört, muss er sich auf andere Weise Geltung verschaffen, einen höheren Auftrag reklamieren, eine Position missbrauchen, um Krieg gegen Leute zu führen, die ihm nicht passen, damit er das Gefühl hat, etwas zu sein, etwas anderes als ein Drecksack:

Ein Drecksack, elegant im Zwirn
der tönt und läßt bekunden
er hätte zwar zu wenig Hirn
doch dafür Gott gefunden
weil eines Nächtens aufgeschwitzt
im Traum vom Strafgerichtchen
Im Spiegel hat’s ihn angeblitzt
das göttlich’ Knautschgesichtchen
Obgleich es seine Mama war
die Gott in ihm gesehen
so lassen wir es wunderbar
nach Mutter’s Wunsch geschehen
Und fortan überzieht der Sack
mit seinem Dreck die Lande
umringt vom schlimmsten Lumpenpack
zu Gottes größter Schande!

Thomas S. Lutter hat dieses Gedicht am 12. April 2016 verfasst, und gegen die „Gottesmänner“ gerichtet, die in heiliger Überzeugung und Wut Missionierenden, die in ihrem religiösen Eifer ihre Boshaftigkeit verpacken, ihren angeblich göttlichen Auftrag als Legitimation benutzen, um anderen zu schaden und „Ungläubige“ oder „falsch Gläubige“ zu missionieren, zu bekämpfen, zu entlarven und der räudigen Meute derer anheim zu stellen, die so armselig sind, dass sie selbst am Mund dieses Gottesmannes kleben …


Immer diese Assoziationen: Wir schweifen ab.

Denn eigentlich sollte das ein Post über Böhmermann, Jan Böhmermann, musste den Vornamen nachschlagen, werden. Böhmermann gehört nicht zu dem, womit wir uns normalerweise befassen, denn Leute, die wie Böhmermann an niedere Instinkte bei denen, die ihnen noch zuhören, appellieren, an Neid, Missgunst, Schadenfreude, an jede Form, die Böswilligkeit annehmen kann, und diesen Appell mit der Aura einer rechten Mission umranken, sind uns zuwider.

Indes, zuweilen muss man sich auch mit dem abgeben, was in unserer Mailbox landet, z.B. das folgende Snippet offenkundig eines Programms, das Böhmermann als Hauptdarsteller sieht.

Die beste Reaktion auf dieses Video besteht wohl darin, einen Ausspruch von Böhmermann, der seinem Intellekt gerecht wird, zu entnehmen und etwas abgeändert zurückzugeben:

Hey, ZDF, „wieso ist eine solche“ menschenverachtende „Scheiße bei Euch zu sehen?“

Das vielleicht Unterirdischste, an dieser öffentlich-rechtlichen – bleiben wir im Böhmermann Slang, denn offenkundig ist der Mann besonders affin zu Fäkalsprache: Scheiße ist die menschenverachtende Weise, in der er über einen Menschen herfällt, der sich in Böhmermanns kleiner Welt falscher Gesinnung schuldig gemacht hat, der deshalb von Böhmermann als „rechtsextrem“ diffamiert wird, dessen Namen er veröffentlicht, und zwar gegen den Willen des Betreibers von Clownswelt und dem er versucht, die Monetarisierung seines Channels bei YouTube zu stehlen.

Was ist die korrekte Würdigung für Leute wie Böhmermann?

Wir wissen es nicht.
Aber wir wissen, dass Worte wie Anstand und Empathie in der gehässigen Welt von Böhmermann nicht vorkommen. Er verstrahlt eine dieser unguten Auren, wie sie Schreibtischtäter zu allen Zeiten abgegeben haben, Leute, die sich ihren nicht vorhandene Selbsterwert im Surrogat dadurch zu verschaffen suchen, dass sie anderen schaden.

Indes, nicht einmal in dieser Hinsicht ist Böhmermann generisch, vielmehr ein Plagiator totalitärer Mittel, die lange vor ihm angewendet wurden.

Z.B. von Julius Streicher, der seine Ausgaben des Stürmer regelmäßig mit einer Kolumne versehen hat, in der er diejenigen, die gegen das, was Streicher als die heilige Ideologie des hehren Germanen angesehen hat, verstoßen haben, geoutet hat. Solche Beiträge zum Beispiel:

Aus:
Der Stürmer, Nr. 23/1931

Die Methode, anderen dadurch schaden zu wollen, dass man seine mediale Verbreitung oder seinen Zugriff auf mediale Verbreitung dazu nutzt, andere zu diffamieren, zu denunzieren und zu versuchen, ihnen maximal zu schaden, findet sich natürlich nicht nur im Stürmer, aber der missionarische Eifer, der diese Methode zum Einsatz bringt, hier weil ein Franzose von einer deutschen Firma als Berater eingestellt wird, die Obsession, sich um jede Kleinigkeit, die von der heilen ideologischen Welt, die solche Kleingeister bewohnen abweicht, er scheint in besonderer Weise eine Tradition zu begründen, die Böhmermann heute fortsetzt.

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Maßnahmen der Zersetzung zielen darauf, „feindlich-negative Kräfte“, also z.B. DDR-Bürger, die eine andere, als die herrschende Meinung haben, die sich z.B. der Kritik am Regime schuldig gemacht haben (in der DDR nannte man das staatsfeindliche Hetze), zu „zersplittern“, zu „lähmen“, zu „desorganisieren“ und zu „isolieren“. [Alle folgenden Zitate stammen aus Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbitung operativer Vorgänge des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR.]

„Zersetzungsmaßnahmen können sich sowohl gegen Gruppen, Gruppierungen und Organisationen als auch gegen einzelne Personen richten“. Anders formuliert: Zersetzende Maßnahmen konnten sich gegen jeden DDR-Bürger richten, niemand war davor sicher. Im Einzelnen listet die Richtlinie des Ministeriums für Staatssicherheit die folgenden Maßnahmen als „[b]ewährte … Formen der Zersetzung“ auf:

  • Eine „systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben“Die Behauptung, jemand sei rechtsextrem und ein Feind der Demokratie, eine Behauptung, die Böhmermann ohne jeden Beleg aufstellt, ist ein klassisches Mittel, mit dem der öffentliche Ruf und das Ansehen der Zielperson systematisch diskreditiert werden soll.
  • Die „systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen;“Ebenfalls klassisch: Der Versuch von Böhmermann, nicht nur Abonennten von Clownswelt abzuschrecken, sondern YouTube dazu zu drängen, die Monetarisierung des Kanals zu beenden. Böhmermann = Mielke 2.0?
  • Eine „zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive“;Der Vorwurf „rechtsextrem“ zu sein, ein Begriff, von dem wir jede Wette halten, dass Böhmermann ihn nicht zu definieren im Stande ist, wird eingesetzt, um die Kritik, die in Clownswelt auf witzige und satirisch bis sarkastische Weise an u.a. dem Komödiantenstadl, der Politiker sein will, unterhaltsam dargeboten wird, zu diskreditieren. Ebenfalls klassisch Stasi…
  • Das „Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen;“Die vielleicht dreckigste Methode, die Böhmermann eingesetzt hat, ist die Verunglimpfung eines Menschen, der ihm nichts getan hat, in seiner direkten Umwelt, die Konfrontation von Verwandten, Bekannten usw. mit Informationen über jemanden, die dieser Jemand offenkundig nicht publik machen wollte. Das hat den Geschmack von Regimefeind in der DDR und Feind der Arbeiterklasse in der Sowjetunion.

Böhmermann führt augenscheinlich nicht nur die Tradition, die Julius Streicher in seinem Stürmer begründet hat, weiter, sondern auch die Tradition, die das Ministerium für Staatssicherheit in Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) niedergelegt hat. Und beide Traditionen sind ihm so wichtig, dass er nicht einmal davor zurückschreckt, sich strafbar zu machen.

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr

1. eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder
2. einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert

auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

So steht es in §126a Strafgesetzbuch.
Bislang gibt es keinen Grund anzunehmen, dass öffentlich-rechtliche Strafttäter dem Zugriff des StGB entzogen sind.
Dankenswerter Weise hat Herr Böhmermann in seiner narzisstisch manischen Eitelkeit die Belege dafür, dass die Daten, die er benutzt hat, um den Betreiber von Clownswelt zu doxxen NICHT ALLGEMEIN ZUGÄNGLICH sind, selbst geliefert. Der Strafrahmen reicht somit bis 3 Jahre Freiheitsstrafe und angesichts der Reichweite des Böhmermannes ist schon aus Gründen der Generalprävention ein Urteil am oberen Ende des Strafrahmens angezeigt.

Übrigens können Freiheitsstrafen ab 2 Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Bleibt zu hoffen, dass der Betreiber von Clownswelt Strafanzeige gegen Böhmermann erstattet.


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Von Veritatis

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