Die rechtswidrige Sanktionswut der EU erklimmt die nächste Stufe, wenn der am Freitag veröffentlichte Bericht des “Recherchekollektivs Correctiv” zutrifft. Demnach sollen erstmals deutsche Staatsangehörige in die Sanktionslisten aufgenommen werden: Namentlich genannt werden Thomas Röper und Alina Lipp.

von Ernst Fleischmann

Die EU will am 20. Mai 2025 neue Sanktionen gegen Russland beschließen. Das dubiose “Recherchekollektiv Correctiv” behauptet dazu am Freitag, dass es vorab Einblick in einen Entwurf der neuen Verordnung gehabt habe. Demnach sollen nun erstmals deutsche Staatsbürger in die Sanktionslisten aufgenommen werden. 

Namentlich erwähnt werden in dem Bericht der Betreiber des “Antispiegel”-Blogs und Mitautor der auch auf RT DE wöchentlich veröffentlichten Sendung Antispiegel-TV Thomas Röper sowie die im Donbass lebende Journalistin und Betreiberin des Telegram-Kanals “Neues aus Russland” Alina Lipp. Beide sind Deutsche und Staatsbürger Deutschlands. 

Ihnen wirft die EU ebenso wie den inzwischen nach Russland ausgewanderten Aktivisten Elena Kolbasnikowa und Max Schlund “destabilisierende Maßnahmen” vor. Kolbasnikowa und Schlund hatten in Köln prorussische Autokorsos organisiert. Berichten zufolge gibt es gegen sie bereits ein Einreiseverbot in die EU. 

Mit Lipp und Röper würde ein Einreiseverbot nun erstmals auch Deutsche mit deutschem Pass treffen, eine faktische Ausbürgerung. Individuelle Sanktionen haben zur Folge, dass Personen, die auf der Sanktionsliste der EU stehen, in der Regel nicht in die EU einreisen oder durch sie durchreisen dürfen. Das für die Staatsbürgerschaft zentrale Recht der jederzeitigen Rückkehr ist damit für Lipp, Röper und eventuell weitere Personen, die der Correctiv-Bericht nicht erwähnt, ausgehebelt. Weiterhin werden alle Vermögenswerte sanktionierter Personen, die sich in der EU befinden, eingefroren, was bedeutet, dass sie nicht mehr verwendet oder verkauft werden können. Auch ist es den sanktionierten Personen verboten, Gelder, Waren oder Dienstleistungen zu erhalten oder zu verwenden – faktisch eine Verurteilung zum Hungertod ohne jede Gerichtsverhandlung. Da auch Anwaltsdienstleistungen von dem Verbot umfasst sind, wird es den Betroffenen zudem erschwert, sich gegen die Sanktionierung gerichtlich zu wehren. 

Ein weiterer Teil der Sanktionen soll sich laut Correctiv gegen Firmen und Personen “mit Verbindungen zu prorussischen Einflussoperationen, die entweder in Deutschland stattfanden oder gegen die Bundesrepublik gerichtet waren” richten. Einzelheiten teilt das “Recherchekollektiv” dazu nicht mit.

Die Verabschiedung des Pakets wird schon länger vorbereitet. Vor einer Woche drohten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und EU-Spitzenpolitiker Russland mit noch schärferen Sanktionen, falls es nicht zu einer Waffenruhe in der Ukraine kommen sollte.

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