Im März 2020 war die Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) gegründet worden, um die Hilfsgelder im Umfang von 15 Milliarden Euro an Unternehmen auszuzahlen, die unter den Corona-Radikalmaßnahmen in ihrer Existenz bedroht waren. Obwohl Österreichs Finanzämter nicht nur die nötigen Daten, sondern auch die Kompetenz dazu gehabt hätten, zauberte die damalige schwarz-grüne Regierung eine neue, privatrechtlich organisierte, ausgegliederte Dienststelle hervor.
Schwarz-grüne „Blackbox“
Dabei hatten sich die damaligen Regierungsparteien ÖVP und Grüne die hochdotierten Administrations-Posten untereinander aufgeteilt – ohne Ausschreibung. Chef wurde der ÖVP-nahe Bernhard Perner, Büroleiter Marc Schimpel, der frühere Mitarbeiter von des grünen Vizekanzlers Werner Kogler.
Gleichzeitig waren mit der Schaffung der COFAG die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten und die Offenlegung der Tätigkeiten und Geldflüsse ausgeschaltet worden. Der Steuerzahler musste die ausgegliederte Gesellschaft zwar bezahlen, durfte aber nicht erfahren, was mit seinem Geld gemacht wurde.
Kritik von Opposition und Rechnungshof
Alle damaligen Oppositionsparteien unterstellten der COFAG daher „Verfassungswidrigkeit“ und die „Vermischung“ hoheitlicher und privatrechtlicher Handlungen. Der Regierung unterstellte man die Missachtung des Legalitäts-Prinzips und der Grundsätze der Staatsorganisation.
2022 kritisierte der Rechnungshof diese „Blackbox“, wie FPÖ-Budget- und Finanzsprecher Hubert Fuchs die COFAG damals bezeichnete. Für den Rechnungshof wäre die schwarz-grüne Versorgungsagentur für die gestellte Aufgabe, die Corona-Hilfen abzuwickeln, „wenig zweckmäßig“ gewesen.
„Außer Spesen nichts gewesen“
Die größten Profiteure der COFAG waren die Geschäftsführer und Aufsichtsräte sowie die großen Unternehmen, die zum Teil massiv überfördert wurden. Und nicht zu vergessen die vielen externen Berater, die das Finanzministerium nicht gebraucht hätte. Allein für die Protokollierung von 30 Sitzungen des Aufsichtsrates streiften sie 125.000 Euro ein. Sechs Aufsichtsratsprotokolle seien mit jeweils mehr als 7.000 Euro honoriert worden, so der Rechnungshof.
Liquidation der COFAG
Im Oktober 2023 schaltete sich der Verfassungsgerichtshof ein. Er hob die Konstruktion der COFAG schließlich wegen Verfassungswidrigkeit auf. Es sei unzulässig gewesen, die Aufgaben, also die Auszahlung von Steuergeldern, auf eine privat organisierte Gesellschaft zu übertragen.
Erst fast ein Jahr später folgte die Konsequenz daraus, und die COFAG stellte ihren operativen Betrieb ein. Ende 2024 wurde sie schließlich aufgelöst und die Aufgaben der Gesellschaft auf das Finanzministerium übertragen – wie es von Anfang die beste, sparsamste sowie transparenteste und rechtssicherste Lösung gewesen wäre.
Bericht im Budgetausschuss
Im Budgetausschuss des Parlaments wurde gestern, Dienstag, der Bericht mehrheitlich zur Kenntnis genommen, dass die COFAG den operativen Betrieb eingestellt, Aufsichtsrat und Beirat aufgelöst, einen gestaffelten Personalabbau durchgeführt und sowohl alle wesentlichen Daten als auch entsprechende Unterlagen und noch nicht bearbeitete Anträge an das Finanzministerium übertragen hat. Details und Zahlen zu den neu hinzugekommenen Aufgaben für das Finanzministerium gibt es bis dato nicht.
Keine Konsequenzen für Verantwortliche – vorerst
Und so schließt sich die gut vierjährige Geschichte der – laut Fuchs – „größten, teuersten und intransparentesten Fehlkonstruktionen der Zweiten Republik“ – ohne Konsequenzen für die verantwortlichen Politiker von ÖVP und Grünen. Zahlen müssen es die Österreicher mit ihrem Steuergeld. Möglicherweise wird der von der FPÖ angestrebte U-Ausschuss zum ÖVP-Machtmissbrauch daran etwas ändern – immerhin soll es dabei neben der Causa Pilnacek vor allem um den Corona-Wahnsinn in all seinen Facetten, also auch der COFAG, gehen.