Insgesamt wurden 2024 laut aktuellen Zahlen des Innenministeriums 13.568 Menschen aus Österreich abgeschoben. Dabei handelt es sich jedoch häufig nicht um Asylwerber, sondern um EU-Bürger, die das Land verlassen müssen. Besonders absurd: Im vergangenen Jahr wurden mehr Deutsche als Syrer abgeschoben.

Mehr als doppelt so viele Deutsche wie Syrer abgeschoben

Nachgefragt hatte die grüne Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer beim Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). 6.973 Außerlandesbringungen waren zwangsweise Abschiebungen, alle anderen reisten freiwillig aus, nachdem sie von den Behörden dazu aufgefordert wurden. Am häufigsten abgeschoben wurden Slowaken, 1.813 mussten zurück ins Nachbarland. Es folgen 866 Ungarn, 569 Rumänen und 452 Polen. Deutsche wurden 89 Mal abgeschoben, Syrer waren nur 40 betroffen .

Auch Serbien, die Türkei und Nigeria erhielten mit 361, 158 und 127 Personen ungefragt eigene Staatsbürger zurück.

Abschiebung von Unionsbürgern keine Seltenheit

Die Abschiebung von EU-Bürgern kann viele Gründe haben, oft erlischt das Aufenthaltsrecht wegen fehlender Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts. Selten kommt es vor, dass Unionsbürger eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen – ein bekannter Fall ist etwa die bundesdeutsche Klima-Kleberin Anja Windl. Strafrechtliche Verurteilungen können ebenfalls zur Ausreisepflicht führen, ebenso wie ein abgelehnter Asylantrag. Besonders sinnvoll ist eine solche Abschiebung in Länder des Schengenraums allerdings nicht, denn die außer Landes gebrachten Personen können jederzeit und fast immer unkontrolliert wieder nach Österreich einreisen.

Mehr als 3.000 vorbestrafte Ausländer außer Landes gebracht

Unter den abgeschobenen Personen waren 3.045 strafrechtlich Verurteilte, darunter 987 Slowaken, 470 Ungarn und 322 Rumänen. Bei den Nicht-EU-Bürgern gab es 104 Nigerianer, 44 Türken, 43 Georgier, 34 Iraker, 27 Moldauer und nur sehr wenige Syrer, nämlich 23.

Unklar, wie viele der Abgeschobenen Asylwerber waren

Besonders detailliert sind die Statistiken im Ministerium Karners jedoch nicht: Wie viele abgewiesene Asylwerber abgeschoben wurden, ist dort nicht bekannt, ebenso wenig der Anteil der zurückgeführten Personen, die keine Asylwerber waren. Bekannt ist jedoch: 487 „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) wurden 2024 zum Asylverfahren zugelassen, davon 345 Syrer und 52 Afghanen.

„Minderjährige“ Asylwerber schummeln beim Alter

Erwartungsgemäß wurde bei den angeblich minderjährigen Asylwerbern oft über das eigene Alter gelogen: Bei 377 Migranten musste zur Feststellung des Alters ein Handwurzelröntgen durchgeführt werden. Ein Gutachten kostet zwischen 790 und 1.600 Euro. 214 Mal wurden umfangreiche medizinische Altersdiagnosen erstellt, 111 Mal wurden die Untersuchten anschließend für volljährig erklärt – darunter 38 Somalier, 31 Afghanen und 21 Syrer.

Tausende Verfahren gegen Abschiebe-Entscheidungen

Im vergangenen Jahr gab es 16.885 Verfahren gegen die fremdenrechtlichen Entscheidungen der Behörden. Nur 8.260 konnten innerhalb eines halben Jahres entschieden werden, etwa 150 dauerten sogar länger als drei Jahre.



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Von Veritatis

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