Nach einer Klage der AfD gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch hat der Brandenburger Verfassungsschutz zugesagt, den Landesverband der Partei vorerst nicht mehr so zu bezeichnen. Stattdessen bleibt die AfD in Brandenburg weiterhin unter Beobachtung als Verdachtsfall. Das Innenministerium in Potsdam erklärte, diese Regelung gelte bis zur gerichtlichen Entscheidung im Eilverfahren.

Man folge damit einer Anordnung des Verwaltungsgerichts Potsdam, erklärte die Landesregierung. Die abgegebene Stillhalteerklärung ermögliche es dem Gericht, „auch angesichts des noch anhängigen Verfahrens zur Einstufung als Verdachtsfall – die Möglichkeit zur vertieften Befassung.“ Weiter hieß es von Seiten des Innenministeriums: „Dies hat zur Folge, dass bis zum Abschluss des Eilverfahrens durch das Land Brandenburg nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall behandelt wird.“

Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung des Einstufungsvermerks wurde vorerst jedoch ausgeschlossen. Weitergehende Informationen sollen ausschließlich der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) zur Verfügung gestellt werden. Der Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg spricht dennoch von einem Etappensieg. Konkret erklärte er: „Die Stillhaltezusage ist ein erstes Eingeständnis der Landesregierung: Die juristische Grundlage der Einstufung ist schwach. Wer eine Maßnahme verteidigen kann, braucht keine Stillhaltezusage – wer schweigt, hat offenbar Zweifel an der eigenen Rechtsposition.“

Der Landesverfassungsschutz hat den AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft, was am 7. Mai öffentlich wurde. Daraufhin reichte die AfD am 20. Mai beim Verwaltungsgericht sowohl Klage als auch einen Eilantrag gegen diese Einstufung ein. Die Partei verfolgt damit das Ziel, die Einstufung als rechtswidrig feststellen zu lassen und deren Rücknahme zu erreichen.





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Von Veritatis

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