Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in Deutschland variiert je nach Jahr zwischen 200.000 und 300.000. Eine Größenordnung, die auch im vergangenen Jahr wieder erreicht wurde: 220.000 Ausländer waren es zum Jahresende – insgesamt verzeichnete die Bundesrepublik aber nur etwa 20.000 Abschiebungen im Jahr 2024.

Währenddessen scheitern immer wieder Ausweisungen: Im November berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht, dass bis zum September 23.610 von 38.328 Abschiebungen erfolglos blieben. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten also 61 Prozent der geplanten Ausweisungen nicht vollzogen werden (mehr dazu hier).

Das hat unterschiedliche Gründe, häufig fehlt es auch an zur Einreise in andere Länder notwendigen Papieren. Rückführungen können nur dann durchgeführt werden, wenn die Nationalität eines ausreisepflichtigen Ausländers bewiesen ist: Ein Staat lässt einen Migranten aus Deutschland nur einreisen, wenn es sich nachweislich um einen eigenen Staatsbürger handelt.

Viele Migranten verlieren jedoch ihre Pässe und so muss die Bundesregierung im Ernstfall Ersatzdokumente ausstellen. Nur 7.557 waren es seit 2020 im Fall von ausreisepflichtigen Personen. Das erklärte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegenüber dem Tagesspiegel. Und: bei der Hälfte der gemeldeten Fälle in den Jahren 2020 bis 2024 war eine Beschaffung nicht erfolgreich beziehungsweise zielführend. Mit anderen Worten: eine Ausweisung konnte nicht vollzogen werden.

Das hat wiederum verschiedene Gründe: Das BAMF, das die Ersatzpässe im Rahmen eines Amtshilfeersuchens für die einzelnen Landesbehörden beschafft, teilte der Zeitung mit, dass eine Beschaffung in 28 Prozent der Fälle scheiterte, weil währenddessen entweder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder ein Abschiebeverbot durch das verantwortliche Bundesland verhängt worden war.

Weitere 21 Prozent wurden nicht erfolgreich abgeschlossen, weil der Aufenthaltsort der ausreisepflichtigen Personen über zwei Jahre hinweg nicht bekannt war. In 12 Prozent der Vorgänge legten die betroffenen Ausländer dann außerdem doch eigene Reisedokumente vor. Die Zahl der tatsächlich erfolgreichen Beschaffungen von Ersatzpapieren bewegte sich in den vergangenen Jahren also nur im niedrigen fünfstelligen Bereich.

wl





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Von Veritatis

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