Die AfD siegt vor dem Verfassungsgericht gegen den Berliner Senat. Dieser soll nun die 20 häufigsten Vornamen der deutschen Tatverdächtigen in Messerdelikten veröffentlichen. Es geht um insgesamt 1197 Tatverdächtige, die im Jahr 2023 ermittelt wurden. In den Jahren zuvor wurden die Vornamen stets veröffentlicht. 

Der Berliner AfD-Abgeordnete und rechtspolitische Sprecher der AfD Berlin, Marc Valledar, stellte eine Anfrage an den Berliner Senat, um die häufigsten Vornamen der deutschen Tatverdächtigen aus dem Jahr 2023 zu erfahren. Mit einem Hinweis auf den Datenschutz verweigerte der Senat jedoch die Herausgabe, da die Verdächtigen unter Umständen dann identifizierbar seien. Daraufhin rügte Valledar den Senat und strengte ein Organstreitverfahren an, da es relevant sei, ob ein bestimmter Personenkreis häufiger als andere an Messerdelikten beteiligt sei und welche Ursachen dem Phänomen zugrunde liegen, um der Messergewalt entgegenzuwirken.

Ein Grund für das Interesse an den Vornamen ist, dass seit 2022 ein vorliegender Migrationshintergrund bei deutschen Tatverdächtigen nicht mehr erfasst wird und so eine Informations- und Transparenzlücke über den gesellschaftlichen Hintergrund der Täter entsteht. Die Veröffentlichung von Vornamen kann diese Lücke zumindest in Teilen schließen. Der Senat hatte sich gegen die Veröffentlichung gewehrt, da „Träger der betroffenen Namen“ „soziale Stigmatisierung“ erfahren könnten und sie so gesellschaftlich pauschal abgewertet würden. Die Nennung der Namen würde keinen statistischen Mehrwert bringen und lediglich zu Fehlinterpretationen einladen.

Das Berliner Verfassungsgericht folgte der Argumentation des Senats jedoch nicht. Mit einem knappen Votum von fünf zu vier gaben sie Valledar bereits am 13. Mai Recht. „Eine Identifizierbarkeit einzelner konkreter Tatverdächtiger aufgrund der Seltenheit ihres Namens dürfte angesichts des Umstandes, dass nur nach den 20 häufigsten Namen gefragt wurde, nicht ernsthaft in Betracht kommen.“ Die vier Richter, die gegen eine Veröffentlichung gestimmt haben, begründeten in einem Sondervotum, dass die Herausgabe die Menschenwürde verletze, weil deutsche Staatsbürger nach „ethnischen Kriterien“ bewertet würden.

Die mögliche pauschale Abwertung durch die Veröffentlichung der Namen konnte das Gericht im Prozess nicht berücksichtigen, da der Senat diese Befürchtung erst im Laufe des Verfahrens anbrachte, nicht jedoch in der Ablehnung der Anfrage. Der Berliner Senat muss jetzt erneut entscheiden, ob er die Namen der Tatverdächtigen an Valledar herausgibt; sollte dies nicht erfolgen, kündigte der Abgeordnete an, dass „der Fall wieder vor Gericht landen“ wird.

aw





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Von Veritatis

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