Wie aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, wird der Name des Sondervermögens, anders als ursprünglich verkündet, um den Begriff der „Klimaneutralität“ ergänzt. So soll der Name des Gesetzes nun „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ lauten.

Bereits am 24. Juni soll der Gesetzesentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden. Das Gesetz würde das Sondervermögen auch rechtlich verankern, nachdem der Bundestag, noch mit eigentlich abgewählter Mehrheit, bereits im März eine Grundgesetzänderung beschlossen hatte, die ein solches Sondervermögen – das mit einer historischen Schuldenaufnahme verbunden ist – ermöglicht hatte.

Neben der Präzisierung des Namens konkretisiert der Referentenentwurf die Investitionsfelder des Sondervermögens: So soll der Bund konkret in „den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Verkehrsinfrastruktur, die Krankenhausinfrastruktur, die Energieinfrastruktur“ und „die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur“ investieren. Die Investitionen für die Klimaneutralität wurden im Gesetzesentwurf nicht präzisiert.

Dass die Gelder zur Erreichung der Klimaneutralität überhaupt erst im Sondervermögen gelandet sind, liegt an dem historischen Kompromiss, den der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz noch im März mit den Grünen geschlossen hatte: Für die von Schwarz-Rot geplante Grundgesetzänderung war nämlich auch die Zustimmung der heutigen Oppositionspartei vonnöten – Merz knickte vor den Grünen dabei nahezu vollständig ein und lieferte 100 Milliarden Euro neuer Schulden für das Ziel der Klimaneutralität und ließ dieses sogar im Grundgesetz verankern.

bc





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Von Veritatis

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