Der Verwaltungsrichter, der die Zurückweisung der drei Somalier aufhob, hat nicht nur ein Parteibuch der Grünen, sondern war auch Mitglied einer linksextremen Vereinigung und wurde jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet. Der von „Pro Asyl“ betriebene Fall landete auf dubiosen Umwegen auf seinem Tisch.

von Max Hoppestedt

Ein Berliner Richter, der den Grünen nahe steht, vollendet sein asylpolitisches Lebenswerk. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts erklärte kürzlich die Zurückweisung von drei Somaliern für rechtswidrig, die mit Hilfe der NGO „Pro Asyl“ die deutsch-polnische Grenze überquert hatten. Für die Bundespolitik kann der Beschluss dramatische Konsequenzen haben, er fügt sich aber nahtlos in die politische Vergangenheit des verantwortlichen Richters ein, der nun seine Accounts in den sozialen Netzwerken gelöscht hat, weil dort die innige Beziehung zu den Grünen deutlich wurde.

Neue Enthüllung über Richter, der die Zurückweisungen stoppte
Die Autorenzeile in einem Text aus dem Jahr 2000.

Recherchen zeigen, dass er zumindest zeitweise auch enge Verbindungen ins linksextreme Lager pflegte. Als junger Mann trat Florian von Alemann der marxistischen Gruppierung „JungdemokratInnen/Junge Linke“ bei. Zu dieser Zeit wurde die Gruppe vom Verfassungsschutz als „linksextreme Bestrebung“ geführt. Der Beweis für seine Mitgliedschaft ist ein im Jahr 2000 verfasster Beitrag in der Zeitschrift Forum Recht, die seit 1983 vom „Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen“ und verschiedenen linken Studentenausschüssen vierteljährlich herausgegeben wird. Am Ende seines Textes taucht dort eine Autorenangabe auf: „Florian von Alemann studiert Jura und ist Mitglied der JungdemokratInnen/Junge Linke.“

Auch Claudia Roth war Mitglied der Jungdemokraten

Wer aber ist die Gruppe? Der Verband geht auf die 1919 gegründeten „Deutschen Jungdemokraten“ zurück, die sich in der späteren Bundesrepublik als FDP-nahe, liberale Jugendorganisation verstanden. Beginnend mit der 1968er-Bewegung rückte der Verein jedoch zunehmend nach links. Das Ende der sozialliberalen Koalition 1982 bedeutete einen endgültigen Bruch mit der FDP. Ab Mitte der 1980er Jahre arbeiteten die „Jungdemokraten“ relativ eng mit den Grünen zusammen. Auch die prominente Grünen-Politikerin Claudia Roth war beispielsweise Mitglied der „Jungdemokraten“.

1992 schloss man sich schließlich mit der marxistischen Jugendvereinigung „Junge Linke“ zusammen. Die Töne wurden radikaler, auch der Verfassungsschutz wurde auf sie aufmerksam. Noch 1999 wird die Gruppierung im Verfassungsschutzbericht als „linksextreme Bestrebung“ geführt. Zu diesem Zeitpunkt ist von Alemann Mitglied der „JungdemokratInnen/Junge Linke“. Wie lange er es blieb, ist unklar. Noch 2003 hielt er im Namen der Organisation Vorträge beim „Arbeitskreis kritischer Juristen“ in Potsdam. Eine Anfrage beim Verwaltungsgericht Berlin, wie lange Florian von Alemann bei der linken Gruppierung Mitglied war, bleibt unbeantwortet. „Dazu liegen uns als Pressestelle des Verwaltungsgerichts Berlin keine Erkenntnisse vor“, erklärt eine Sprecherin.

Neue Enthüllung über Richter, der die Zurückweisungen stoppte
1998 protestierten Mitglieder der Jungdemokraten vor einer SPD-Parteizentrale gegen das Mitwirken der SPD an der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Im Verfassungsschutzbericht von 1999 heißt es über die Jungdemokraten: „Der Verband ist ideologisch nicht homogen; in ihm existieren nebeneinander marxistische, marxistisch-leninistische, ‚antideutsche‘ bzw. ‚antinationale‘, autonome und anarchistisch-libertäre Ansätze und Strömungen des Linksextremismus. Ihnen gemeinsam ist jedoch die sozialrevolutionär begründete Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“

Verfassungsschutz will nichts preisgeben

In den darauffolgenden Jahren taucht die Gruppe nicht mehr in den Berichten des Inlandsgeheimdienstes auf. Ob sie noch immer beobachtet wird, will der Verfassungsschutz nicht verraten. „Durch eine Stellungnahme zum etwaigen Beobachtungsstatus von Organisationen könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen“, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit.

Die linke Gruppe existiert bis heute und setzt sich laut eigenen Angaben für Antirassismus, Antifaschismus und offene Grenzen ein. „Migration bereichert unsere Gesellschaft und bringt unterschiedliche Perspektiven, Kulturen und Erfahrungen zusammen. Wir glauben, dass jeder Mensch das Recht hat, in Würde zu leben und seine Träume zu verwirklichen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder sozialem Status“, heißt es auf der Homepage.

Der Marsch durch die Institutionen

Nun sind Verfassungsschutzurteile eine Sache. Zentraler sind jedoch die tatsächlichen Inhalte. Am Beispiel von Florian von Alemann lässt sich ein gewisser Marsch durch die Institutionen hervorragend nachvollziehen. Seine Aufsätze durchzieht schon früh der Drang nach einem Asylsystem, das möglichst allen Einwanderungswilligen die Türen aufhält. In seinem 2000 veröffentlichten Beitrag „Bis auf Weiteres geschlossen – die Entwicklung der europäischen Asylpolitik bis zum Vertrag von Amsterdam“ beschäftigt sich von Alemann mit den Fragen des Asylrechts. „Flüchtlinge werden ausschließlich als ein Problem der ‚Inneren Sicherheit‘ gesehen“, beklagt sich der Nachwuchsjurist damals. Es brauche eine „fortschrittlichere Politik“. Asyl sei unwiederbringlich „ein europäisches Thema“, so von Alemann. „Das muss allen, die für offene Grenzen eintreten, bewusst werden.“

Neue Enthüllung über Richter, der die Zurückweisungen stoppte
Die Zeitschrift wurde lange Jahre vom „Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen“ herausgegeben.

Auch andere Texte von ihm machen klar: Es gibt eine ideologische Linie zwischen seinen Beiträgen aus den frühen 2000er Jahren und heutigen Entscheidungen. In einem weiteren Beitrag in Forum Recht aus dem Jahr 2001 kritisiert er die „Abschottung der Europäischen Union gegenüber Flüchtlingen“. Das „Feld der Auseinandersetzung um ein liberales Asylrecht und offene Grenzen“ sei nun „vor allem die Europäische Union“, stellt er fest und schreibt gegen eine „Festung Europa an“. Vor allem „durch die Demokratisierung der Asylpolitik“ könne sich jedoch „das Antlitz der Festung in den nächsten Jahren noch weiter ändern“.

Neue Enthüllung über Richter, der die Zurückweisungen stoppte
Es gibt eine ideologische Linie zwischen seinen Beiträgen aus den frühen 2000er Jahren und heutigen Entscheidungen.

Von Alemann setzt auf die Aufhebung nationaler Souveränität zu Gunsten der Entscheidungsgewalt von supranationalen Institutionen wie der Europäischen Union. „Wenn das Europäische Parlament erst einmal volles Mitentscheidungsrecht hat und der Rat nach dem Mehrheitsprinzip entscheidet, können sich sicherheitsfixierte Länder wie Deutschland weniger durchsetzen“, bilanziert er. Und bedauert gleichzeitig: „Eine Legalisierungsinitiative für in der EU lebende ‚Illegale‘ ist nicht in Sicht.“

Auch Baerbocks Vertraute arbeitete an der linken Zeitschrift mit

Interessant ist auch das Umfeld in dem sich von Alemann damals bewegt. Als Teil einer linksradikalen Gruppe schreibt er also um die Jahrtausendwende in der linken Zeitschrift Forum Recht, die vom „Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen“ herausgegeben und von einer gewissen Katharina Ahrendts vertrieben und redaktionell betreut wird.

Ahrendts war bis vor kurzem die Büroleiterin von Annalena Baerbock und sitzt als Top-Juristin weiterhin im Auswärtigen Amt. Baerbock, die als Außenministerin über den Familiennachzug Hunderttausende Migranten nach Deutschland holte, dankte ihr beim Abschied im Bundestag mit beherzten Worten: „Du hast mir, der Außenministerin erklärt, wie dieses Haus tickt und du hast dem Haus meine Ecken und Kanten erklärt – oder sie vorher abgeschliffen.“

Auch andere Mitglieder der linken Zeitschrift sitzen heute in einflussreichen Positionen. Die damalige Redakteurin Constanze Oehlrich ist nunmehr Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern. Frederike Wapler ist heute als Professorin für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht eine der bekanntesten Lobbyistinnen für eine umfassende Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Tillmann Löhr war später als Fraktionsreferent der SPD im Deutschen Bundestag mit dem Schwerpunkt Asylpolitik tätig und trat dort als Unterstützer von illegalen Migranten auf. Zudem verfasste er Rechtsgutachten für die NGO „Pro Asyl“.

Brisanter Beschluss des Vorsitzenden Richters 

Womit sich der Kreis zur eigentlichen Geschichte schließt, die weiter an den Grundfesten der staatlichen Souveränität rüttelt. „Pro Asyl“ inszeniert einen Grenzübertritt mit drei Somaliern, die ihnen als Mittel zum Zweck dienen, um die Pläne von Innenminister Dobrindt zu durchkreuzen. Ziel ist es, das (ohnehin kaum noch vorhandene) deutsche Grenzregime endgültig zu Fall zu bringen. Dann landet die Sache in Berlin vor Gericht.

Am Montag fasst von Alemann, der auf einer Internetseite des fachpolitischen Forums Demokratie und Recht der Grünen als „unser Mitglied“ bezeichnet wird, schließlich als Vorsitzender Richter der 6. Kammer mit zwei weiteren Richtern den brisanten Beschluss: Das Gericht verpflichtete die Bundespolizei dazu, den Grenzübertritt der drei Somalier zu gestatten, um hierzulande „ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren einzuleiten“, wie es in den Gerichtsakten heißt. Von Alemann vollendet sein asylpolitisches Lebenswerk.


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Von Veritatis

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