Nach der Fahrt eines Mannes in eine Menschengruppe in Passau am 7. Juni gibt es weitere Hinweise auf eine Beziehungstat. „Im Zusammenhang mit seiner Frau gab es in der Vergangenheit bereits Anlass für ein polizeiliches Tätigwerden“, sagte ein Polizeisprecher.

Unter den fünf Verletzten sind die 40 Jahre alte Frau und die fünfjährige Tochter des Mannes. Bereits am Vortag hatten die Beamten mitgeteilt, dass nach ersten Erkenntnissen ein Sorgerechtsstreit Hintergrund für die Fahrt eines 48 Jahre alten Irakers gewesen sein könnte.

Der 48 Jahre alte Iraker wurde festgenommen. Über die Haftfrage soll am Sonntag entschieden werden.

Keine Lebensgefahr

Die Frau wird nach dpa-Informationen weiter im Krankenhaus behandelt, es besteht aber keine Lebensgefahr. Die vier anderen Verletzten sind demnach bereits teilweise aus dem Krankenhaus entlassen.

Neben der Tochter handelte es sich um drei Frauen im Alter zwischen 18 und 52 Jahren. Dem Vernehmen nach erlitten sie unter anderem Verletzungen wie Schürfwunden und Prellungen. In welcher Beziehung die anderen Verletzten zu der Familie standen, konnte die Polizei noch nicht sagen.

Der Mann wie auch seine Frau und die Tochter leben laut Polizei im Raum Passau. Der Mann war gegen 15:30 Uhr mit seinem Wagen in einer Straße nahe dem Hauptbahnhof in die Personengruppe auf dem Gehweg gefahren. Ein Vorgarten wurde beschädigt.

Am frühen Abend wurde der Unfallwagen mit einem Kran abtransportiert.

Am frühen Abend wurde der Unfallwagen mit einem Kran abtransportiert.

Kripo Passau ermittelt

Der Mann war nach der Tat festgenommen und vernommen worden. Ob er sich zur Tat äußerte, ist nicht bekannt. Am Sonntag Nachmittag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden, der über die Haftfrage entscheidet. Der Vorwurf lautet nach derzeitigem Erkenntnisstand vorläufig auf ein versuchtes Tötungsdelikt.

Die Kriminalpolizeiinspektion Passau übernahm zusammen mit der Staatsanwaltschaft Passau die Ermittlungen.

Der Mann wie auch seine Frau und die Tochter leben laut Polizei im Raum Passau. (dpa/red)



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Von Veritatis

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