Im Spätherbst des vergangenen Jahres sollen die Asylbewerber zwei minderjährige Mädchen (13 und 15 Jahre alt) unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben. Seit letzter Woche müssen sich die beiden Afghanen vor dem Heilbronner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und versuchtem Totschlag verantworten.
Am 13. Juni begann der Prozess gegen zwei afghanische Asylbewerber, Mustafa M. (21) und Amanola N. (22), die im November 2024 zwei minderjährige Mädchen (13 und 15 Jahre alt) betäubt und vergewaltigt haben sollen. Die Anklage wirft ihnen vor, den Mädchen Drogen verabreicht zu haben, um sie gefügig zu machen.
Zunächst soll Amanola N., der bereits wegen sexueller Belästigung vorbestraft ist, den Jugendlichen verschiedene Drogen wie Ecstasy und Amphetamin gegeben und sie dann in einem Taxi zur Wohnung von Mustafa M. im Zabergäu (Baden-Württemberg) gebracht haben. Dort sollen den Mädchen, heimlich in Getränke gemischt, weitere Rauschmittel verabreicht worden sein. Die 13-Jährige soll zunächst von Mustafa M. missbraucht worden sein. Durch die Drogen fiel sie danach in eine Art Koma, das bis zum nächsten Nachmittag anhielt. Währenddessen soll sich auch der zweite Afghane an ihr vergangen haben.
Als er anschließend auch die 15-Jährige, die sich im selben Zimmer befand, vergewaltigen wollte, setzte sich das Mädchen zur Wehr. Daher soll Amanola N. sie gewürgt haben. Laut Anklage durfte das Mädchen zur Beruhigung ihr Handy nutzen und konnte so während der Vergewaltigung ihre Mutter kontaktieren. Diese alarmierte umgehend die Polizei. Die Männer wurden am Tatort festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass die 13-Jährige durch die massive Drogenvergiftung in Lebensgefahr geriet, was den Angeklagten jedoch gleichgültig gewesen sei. Den beiden Asylbewerbern, deren Asylverfahren noch laufen, wird daher nicht nur Vergewaltigung, sondern auch versuchter Totschlag zur Last gelegt.
Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe weitgehend zurück und behaupteten, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen und es seien keine Drogen im Spiel gewesen. Das Gericht hat fünf weitere Verhandlungstermine angesetzt – das Urteil wird für den 23. Juli 2025 erwartet.
Der Horror, den die Jugendlichen überstanden haben, ist kaum vorstellbar. Es bleibt die Hoffnung auf ein gerechtes Urteil und die Abschiebung dieser Gewalttäter, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Allerdings könnte das im linken Buntland, in dem die Interessen von Migranten über der Sicherheit der einheimischen Bevölkerung stehen, Wunschdenken bleiben.