Die Bundesregierung hat sich über eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion zur juristischen Tätigkeit des Bundesfinanzministeriums im ersten Quartal 2025 beschwert. In ihrer Antwort, über die die Junge Freiheit berichtet, wirft sie der Oppositionspartei eine „administrative Überkontrolle“ vor und lehnt die Beantwortung zahlreicher Detailfragen ab.
Die AfD hatte in ihrer Kleinen Anfrage detaillierte Informationen zu sämtlichen vom Finanzministerium angestrengten oder gegen dieses geführten Gerichtsverfahren gefordert. Neben allgemeinen Angaben zu Zahl und Kosten der Verfahren wollte die Fraktion unter anderem wissen, wann genau Klagen eingereicht wurden, wer die jeweiligen Rechtsanwälte waren, gegen wen sich die Klagen richteten, wie hoch die Streitwerte lagen und welche Gerichte mit den Fällen befasst waren – inklusive Aktenzeichen und Entscheidungsinhalte sämtlicher Instanzen.
Die Bundesregierung reagierte auf diese Forderung mit klarer Ablehnung. In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort erklärte sie: „Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen.“ Als „eigenständiges Verfassungsorgan“ unterliege sie jedoch „lediglich der politischen Kontrolle des Bundestages“, heißt es weiter.
Folglich beantwortete die Regierung lediglich Teile der Anfrage. Sie teilte mit, dass das Bundesfinanzministerium im ersten Quartal 2025 lediglich ein Verfahren selbst angestrengt habe – konkret handelte es sich dabei um eine Disziplinarklage gegen einen mutmaßlich pflichtwidrig handelnden Mitarbeiter. Weitere Angaben zu diesem Verfahren wurden unter Verweis auf den Vorwurf der Überkontrolle verweigert.
Darüber hinaus informierte die Regierung, dass das Ministerium in dem genannten Zeitraum in insgesamt 33 Fällen als Beklagter oder Antragsgegner beteiligt gewesen sei. Eigene Strafanzeigen seien in diesem Zeitraum nicht gestellt worden.