Genau genommen ist es das dritte Mal, dass Flüchtlinge (oder vielmehr ihre betreuenden NGOs) aus dem Ausland ihre Aufnahme in Deutschland erzwingen wollen. Zuerst klagte eine Afghanin, dann drei Somalier, und jetzt sind es 25 Klagen für eine unbekannte Zahl von Personen.

Im Mai hatte bereits eine erste Afghanin, die eine Aufnahmezusage für Deutschland hatte, eine Klage gegen das Auswärtige Amt eingereicht, um ein Visum und ihre Einreise nach Deutschland zu erzwingen. Nun gingen 25 weitere Klagen beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Unterstützt werden sie dabei von einer NGO namens „Kabul-Luftbrücke“, die die Klagen vermutlich auch finanziert – auf der Website der Organisation heißt es: „Die Dienstleistungen von ‚Kabul-Luftbrücke‘ für Schutzsuchende Personen sind grundsätzlich kostenlos.“

Baerbocks Vermächtnis: Tausende Afghanen ohne Sicherheitsprüfung eingereist

Das Bundesaufnahmeprogramm soll sich vor allem an ehemalige Kollaborateure in Afghanistan richten, die durch ihre Zusammenarbeit mit deutschen Besatzungstruppen in Gefahr geraten sind. Allerdings sind die Kriterien, unter denen mögliche Kandidaten ausgewählt wurden, immer wieder in Kritik geraten. In der Amtszeit Annalena Baerbocks kam es sogar zu massiven Konflikten zwischen der deutschen Botschaft in Pakistan, die die Fälle bearbeitet, und dem Auswärtigen Amt, weil letzteres in mindestens einem Fall angewiesen hatte, gefälschte Papiere und Personen mit einer zweifelhaften Geschichte zu akzeptieren.

Die Aufnahmezusagen erstrecken sich in der Regel auf weit mehr als eine Person – im Fall der ersten Klage im Mai bestand eine Zusage nicht nur für die Betroffene selbst, die eine Wissenschaftlerin und Schriftstellerin sein soll, sondern auch für 13 weitere Familienangehörige.

Die Ampelregierung hatte kurz vor Ende ihrer Amtszeit noch mehrere Flüge aus Islamabad nach Berlin durchgeführt, um Afghanen mit Aufnahmezusage nach Deutschland zu bringen. Dabei gehörte jedoch nur ein kleiner Teil zu den direkt Betroffenen; die meisten wurden von in Afghanistan tätigen NGOs als „gefährdete Personen“ vorgeschlagen: in dem Flugzeug, das Anfang März landete, waren ganze drei „Ortskräfte“, aber 142 Personen, die als „besonders gefährdet“ einreisen durften.

Die Einreichung der Klage mit Unterstützung der „Kabul-Luftbrücke“ erinnert an das jüngst erfolgte Verfahren, ebenfalls vor dem Berliner Verwaltungsgericht, mit dem sich drei Somalier, die an der deutschen Grenze zurückgewiesen worden waren, ihre Einreise erstritten hatten. Dabei wurde bekannt, dass sie massiv von einer anderen NGO, Pro Asyl, unterstützt worden waren, und auch die Auswahl des Richters am Berliner Verwaltungsgericht schien fragwürdig.

„Kabul-Luftbrücke“ ist ein gemeinnütziger Verein, der nach der Unterstützerliste auf seiner Webseite bestens mit den Migrations-NGOs vernetzt ist, von Pro Asyl über Sea Eye, Sea-Watch bis hin zu den Omas gegen Rechts. Auch hier stellt sich die Frage, ob und inwieweit öffentliche Mittel dazu genutzt wurden, die aktuelle Klage zu erheben.

Weiteres Flugzeug mit Afghanen in Berlin gelandet

„Kabul-Luftbrücke“ hatte 2021 bereits einen kompletten Flug für 148 Afghanen organisiert, um die Bundesregierung unter Druck zu setzen. Der Sprecher der Organisation, Ruben Neugebauer, war zuvor bei den Seenotrettern von „Sea Watch“ aktiv gewesen, ist also bestens vernetzt.

Tatsächlich war Ende April bekannt geworden, dass von 36.186 Personen, die seit der Machtübernahme der Taliban über verschiedene Aufnahmeprogramme nach Deutschland gebracht wurden, nur 4.800 überhaupt eine vollständige Sicherheitsüberprüfung durchlaufen hatten. Bis Juni 2023 waren nicht einmal Befragungen verpflichtend.

Mehr zum Thema – Zurückweisungen: Eine Inszenierung vor dem Berliner Verwaltungsgericht

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Von Veritatis

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