Union und Rot-Grün verständigen sich über Gesetzesvorhaben

Nachdem sich Union und Rot-Grün bereits bei Gesetzesvorhaben wie Änderungen der Rechtslage bei Vererbung von Bauernhöfen und Fragen der Telefonüberwachung einigen konnten, verständigten sich die Fraktionen auf weitere Gesetzesprojekte, die sie bis Februar 2025 noch durch den Bundestag bringen wollen.

An oberster Stelle rangiert momentan der sogenannte „Schutz“ des Bundesverfassungsgerichts, wie der Deutschlandfunk berichtete. Hintergrund ist die Sorge der etablierten Parteien, dass in Zukunft bei anderer Zusammensetzung des Bundestages „extremistische Parteien“ – gemeint ist in erster Linie wohl die AfD – über eine einfache Mehrheit im Bundestag verfügen und somit das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ändern könnten, das bislang die Stellung und Arbeitsweise des Verfassungsgerichts regelt.

Nun sollen detaillierte Regelungen zum Bundesverfassungsgericht in das Grundgesetz aufgenommen werden. Diese könnten dann nur noch mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Ob noch Steuerentlastungen – Stichwort: kalte Progression – zum Jahreswechsel auf den Weg gebracht werden können, erscheint fraglich. Die Union möchte darüber erst nach der Vertrauensfrage am 16. Dezember sprechen, will aber auch eigene Vorlagen einbringen.

Fraglich ist ebenso, ob es zu einer Erhöhung des Kindergeldes im neuen Jahr kommen wird. Sollte der Haushalt für 2025 nicht regulär beschlossen werden, womit zu rechnen ist, dürfte die Anhebung des Kindergeldes ausbleiben, ebenso die des Kinderfreibetrages. Allerdings könnten Union und Rot-Grün sich auch auf ein separates Gesetz zum Kindergeld verständigen, unabhängig vom Bundeshaushalt.

Mit der von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angestrebten Rentenreform dürfte es nichts mehr werden – Union und FDP haben bereits signalisiert, dass sie dieses Thema erst nach den Neuwahlen angehen wollen.

Aufgeschoben bleibt die Entscheidung über einen Nachtragshaushalt; nun werden sich die Ausschüsse damit befassen. Weiterhin unklar ist auch die Finanzierung des „Deutschlandtickets“ im neuen Jahr. Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung, wie sie Kanzler Scholz in Aussicht stellte, werden vermutlich nicht finanziert.

Auch die „Hilfe“ für die Ukraine, an der die Ampelkoalition zerbrochen ist, steht vor Schwierigkeiten: Neue Vorhaben könnten unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung nicht begonnen werden. Zusätzliche Mittel für Kiew sind unter diesen Voraussetzungen ebenso ausgeschlossen. Nur was bereits bestellt ist, zum Beispiel Waffenlieferungen, kann vom Bund auch bezahlt werden.





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Von Veritatis

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