Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert…
Der Ruf von Merz wurde einen Tag nach der Wahl von ihm und ohne Not ruiniert, so dass man sich fragt, ob das Belügen der Wähler von langer Hand geplant war, die Kollusion von CDU/CSU und SPD schon vor der Wahl verabredet wurde.
Wie dem auch sei, die letzten Zweifler daran, dass wir es mit Leuten zu tun haben, die jede Möglichkeit nutzen werden, um ihre ideologischen und finanziellen Ziele zu erreichen, sollte klar geworden sein, seit geplant ist, den bereits aufgelösten Bundestag, dessen Legislaturperiode dann endet, wenn der neue Bundestag zusammentritt, also spätestens 30 Tage nach der Wahl oder an all den Tagen davor, noch einmal zusammenzutrommeln, um Leute, die in großer Zahl aus dem Bundestag gewählt wurden, Mehrheiten, die von den Wählern längst als obsolet ausgezeichnet wurden, zu BENUTZEN, um die eigene Agenda durchzusetzen und das Grundgesetz so zu ändern, dass Schulden über Schulden gemacht werden können, viel Geld bewegt werden kann, um die üblichen Verdächtigen damit zu mästen.
Sicher gibt es Winkeladvokaten, die aus der Tatsache, dass der alte Bundestag zwar aufgelöst, aber der neue noch nicht konstituiert ist, die Möglichkeit extrahieren, gegen den Wählerwillen Mehrheiten zu inszenieren, die es NICHT MEHR GIBT. Indes, dass es diese Winkeladvokaten gibt und diese Pest des gesellschaftlichen Miteinanders ihre gierigen Greifer ausstreckt, ist nichts Neues. Solche Leute hat es zu allen Zeiten gegeben. Aber zumeist sind sie in der Vergangenheit auf eine Mauer des Anstands und der Moral gestoßen und mit ihren halbseidenen Vorschlägen aufgelaufen.
Heute ist das nicht mehr der Fall.
Heute wird a-Moral durch den Zweck, für den sie zum Einsatz gebracht wird, gerechtfertigt. Der Panzer wird zum Friedensbringer, wenn die Toten, die er produziert, die richtigen Toten sind. Die politische Lüge wird zum adäquaten Mittel, wenn sie mit der Behauptung verkauft wird, man habe zum Besten des Volkes gelogen, quasi in doppelter Lügenverpackung.
Am interessantesten in diesem Kontext sind jedoch diejenigen, die sich für die halbseidenen Zwecke Dritter bereitwillig prostituieren, die ihren politischen Herren selbst dann noch zuwillen sind, wenn sie ausgesondert wurden. Merz und seine Kumpane erwarten tatsächlich von den Mitgliedern des letzten Bundestages, dass sie sich zum Stimmvieh degradieren, ihre Kontrollfunktion, die sie gegenüber der Regierung in einem parlamentarischen System haben, mit Füßen treten und eine Änderung des Grundgesetzes mit auf den Weg bringen, die dem gerade von Wählern sehr deutlich zum Ausdruck gebrachten Willen widerspricht.

Welches Motiv kann jemand, der von Wählern aus einem Parlament entfernt wurde oder von sich aus gegangen ist, haben, um sich zum Stimmvieh einer noch nicht bestätigten Regierung zu machen?
Letztlich bleibt nur eine psychologische Erklärung, die Annahme einer in Niedertracht fußenden Psychopathologie, die es ermöglicht, aus dem Schaden, den man anderen zufügen kann, einen Wert zu entnehmen, Marke: Ihr habt mich abgewählt. Ich geb‘ Euch!!
Indes, bei all dem bleibt übrig, dass diese Leute als namentlich bekannte willfährige Objekte ihrer politischen Herren in die Geschichte eingehen werden, allezeit als die politischen Prostituierten einer politischen Ära des endemischen Wahlbetrugs erkennbar sein werden.
Bleiben wir noch kurz beim Thema.
Die Frage, ob man einen abgehalfterten Bundestag noch einmal neu aufzürnen und als Pfingstochsen entlang der Dorfstraße paradieren kann, ist für Winkeladvokaten positiv beantwortet. Indes, es gibt auch so etwas wie ein Gewohnheitsrecht, was zum nächsten, zu einem der besten Beiträge, die ich zu diesem Thema kenne, überleitet:
„Ich bin der Meinung daß die vorzeitige Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten am 27.12.2024 dazu geführt hat[,] daß die Bundestagsmandate der Abgeordneten des 20. Bundestages erloschen sind und der Bundestag nach dessen vorzeitiger Auflösung keinerlei Befugnis hat Gesetze oder gar Grundgesetzänderungen zu beschließen und möchte dies mit historischen Beispielen belegen.
Nach der Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten gemäß Artikel 63 Abs. 4 oder Artikel 68 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) endet die Legislaturperiode vorzeitig, und der Bundestag verliert seine Handlungsfähigkeit. Die Auflösung hebt die Mandate der Abgeordneten auf, da diese an die Existenz des Bundestages als kollektives Organ gebunden sind. Mit diesem Akt enden auch die Zahlungen der regulären Diäten an die Abgeordneten, wie sie im Abgeordnetengesetz (§ 11 AbgG) an die Ausübung des Mandats gekoppelt sind. Die Einstellung dieser regulären Diäten ist ein unverkennbares Zeichen dafür, dass der Bundestag nicht mehr existent ist, weshalb er auch nicht mehr zusammentreten kann, um Beschlüsse zu fassen.
Historische Beispiele verdeutlichen dies:
Am 22. September 1972 löste Bundespräsident Gustav Heinemann den Bundestag auf, nachdem Bundeskanzler Willy Brandt die Vertrauensfrage gestellt und verloren hatte. Der Bundestag war ab diesem Zeitpunkt handlungsunfähig, und die regulären Diäten der Abgeordneten wurden eingestellt, bis der neue Bundestag nach den Neuwahlen am 19. November 1972 zusammentrat.
Ebenso ordnete Bundespräsident Karl Carstens am 6. Januar 1983 die Auflösung des Bundestages an, nachdem Helmut Kohl die Vertrauensfrage gestellt hatte, um Neuwahlen zu erzwingen. Auch hier endete die Existenz des Bundestages mit der Auflösung, die Abgeordneten verloren ihre Mandate, die regulären Diäten wurden gestoppt, und der Bundestag konnte bis zu den Neuwahlen am 6. März 1983 keine Beschlüsse mehr fassen.
Ein weiteres Beispiel ist die Auflösung durch Bundespräsident Horst Köhler am 21. Juli 2005 nach Gerhard Schröders verlorener Vertrauensfrage: Der Bundestag war nicht mehr handlungsfähig, die Diätenzahlungen endeten, und erst mit den Neuwahlen am 18. September 2005 wurde ein neues Parlament konstituiert.
Artikel 39 Abs. 1 Satz 3 GG ordnet an, dass nach der Auflösung innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden, wodurch die legislative Kompetenz ausschließlich auf den neu gewählten Bundestag übergeht. Die Gesetzgebungsbefugnis, wie sie etwa in Artikel 77 und 78 GG geregelt ist, setzt ein aktives Parlament voraus, das nach der Auflösung nicht mehr gegeben ist. Somit hat der alte Bundestag nach seiner Auflösung weder die Befugnis, Gesetze oder Grundgesetzänderungen zu beschließen, noch die rechtliche Grundlage, als Organ weiterzubestehen; diese Zuständigkeit liegt allein beim neuen Bundestag, der nach den Neuwahlen konstituiert wird.
Deshalb bin ich der Meinung daß auch dieses Mal nach Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten die Bundestagsmandate erloschen sind, diese deshalb nicht mehr mit Diäten vergütet werden dürfen und ein bereits aufgelöster Bundestag keinerlei Berechtigung hat Gesetze bzw Grundgesetzänderungen zu beschließen
Mit freundlichen Grüßen
Jan Freiheit“
https://x.com/StrangeEff3ct/status/1897791116516249866