Die Stadt Innsbruck will künftig verstärkt privaten Baugrund für geförderten Wohnbau nutzen, heißt es beschönigend von Seiten der Stadtverwaltung.

Neue Widmung: Privateigentums-Hälfte für sozialen Wohnbau

Konkret plant die Stadtregierung unter Bürgermeister Johannes Anzengruber (Ex-ÖVP, jetzt Liste „JA“), Grundstücke mit mehr als 2.500 Quadratmetern teilweise für sozialen Wohnraum vorzubehalten – eine Maßnahme, die heftige Debatten über Eigentumsrechte und Raumordnung auslöst.

Eigentümer von Grundstücken, die 2.500 Quadratmeter und größer sind, sollen künftig verpflichtet werden, die Hälfte ihrer Fläche zu den Bedingungen der Wohnbauförderung abzugeben. Nur über die restlichen 50 Prozent könnten sie weiterhin frei verfügen.

„Enteignung durch die Hintertür“

Die Stadt erhofft sich dadurch mehr Flächen für den dringend benötigten sozialen Wohnbau. Kritiker bezeichnen dieses Vorgehen als massiven Eingriff ins Privateigentum, manche sprechen sogar von einer „Enteignung durch die Hintertür“.

Bausperren als präventive Maßnahme

Gewarnt könnten Betroffene jetzt noch schnell ihre Grundstücke teilen oder verkaufen. Doch dem schiebt die Stadtregierung schon jetzt einen Riegel vor: Sie hat vorsorglich gleich Bausperren für die betroffenen Flächen erlassen.

Diese Vorgehensweise stößt auf rechtliche Bedenken. Verwaltungsjurist Peter Bußjäger weist darauf hin, dass Bausperren zwar erlaubt sind – allerdings nur bei klar definierten Planungszielen und in der Regel auf maximal drei Jahre befristet.

Ziel: Kampf gegen Spekulation

Die Stadtpolitik argumentiert mit dem Ziel, der Grundstücks-Spekulation Einhalt zu gebieten. Bauland werde oft jahrelang ungenutzt gehalten – sei es aus familiären Gründen oder zur Wertsteigerung. Durch die neue Widmung soll der Zugang zu leistbarem Wohnraum erleichtert werden.

Dabei handelt es sich nicht um ein völlig neues Instrument: In Tirol existieren derartige Sonderwidmungen seit 1994. In rund 70 Gemeinden wird davon Gebrauch gemacht – allerdings bisher nicht in diesem Umfang. Innsbruck wäre die erste größere Stadt, die die bedenkliche Regelung flächendeckend umsetzen will.

Projektentwickler üben scharfe Kritik

Für die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE) geht die Stadt damit jedoch zu weit. Präsident Andreas Köttl warnt vor einer „überfallsartigen Zwangsumwidmung“. Als Alternative schlägt die VÖPE unter anderem befristete Bauwidmungen vor. Die aktuelle Vorgehensweise Innsbrucks will man nun juristisch prüfen lassen.

Die geplanten Maßnahmen der Stadt seien im Sinne der Rechtssicherheit und Planbarkeit kontraproduktiv. Stattdessen fordert die VÖPE planbare Rahmenbedingungen, wie sie etwa in Wien oder Salzburg mit klaren Widmungskategorien für geförderten Wohnbau bereits existieren.

Fazit: Richtungsentscheidung mit Konfliktpotenzial

Die Stadtregierung unter Bürgermeister Anzengruber, die gemeinsam mit SPÖ und Grünen regiert, sieht sich jedenfalls Gegenwind ausgesetzt. Heftigem Gegenwind, denn der Spagat zwischen dem Bedarf nach leistbarem Wohnen und dem Schutz des Privateigentums birgt erhebliches Konfliktpotenzial – sowohl politisch als auch rechtlich.

Massenmigration heizt Mangel an Wohnraum an

Nicht zuletzt wird dieser Konflikt – vor allem in Ballungsräumen – durch die (illegale) Massenmigration weiter angeheizt, denn wenn jedes Jahr -zigtausende Migranten nach Österreich strömen, müssen die auf kurz oder lang irgendwo wohnen, da ja kaum abgeschoben wird. Das heißt, der Bedarf nach immer neuen Wohnungen steigt rasant – ein Ende ist nicht in Sicht.



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Von Veritatis

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