Das Rennen ist beendet.
Kai Buchmann (parteilos) hat sich gegen Jörg Prophet (AfD) im zweiten Wahlgang um das Amt des Oberbürgermeisters von Nordhausen durchsetzen können.

Das Ergebnis ist für die einen der Anlass, die Grenzen der AfD zu beschwören und das Ergebnis darauf zurückzuführen, dass Prophet keinen cordon sanitaire zu denen unterhalten habe, die in Systempressekreisen als rechtsextrem gelten. Die Wahl sei somit ein Ergebnis, das die Grenze der “Normalisierung der AfD” abstecke. Mit anderen Worten, hätte Prophet keine Wahlkampfveranstaltung mit Maximilian Krah abgehalten und keine Veranstaltung des “Compact-Magazins” besucht, er hätte wohl gewonnen. So steht es in der ARD-Tagesschau.

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Für die anderen ist das Ergebnis Anlass dazu, über Wahlbetrug nachzudenken bzw. Wahlbetrug als Möglichkeit in den Raum zu stellen. Diejenigen, die das tun, sind vor allem durch das schlechte Abschneiden von Jörg Prophet unter Briefwählern motiviert.

Haben sie recht?

Rollen wir das Feld von hinten auf.

Wir haben uns die Daten aus Nordhausen für beide Wahlgänge besorgt. Sie werden als nicht bearbeitbarer PDF-File (Zweiter Wahlgang) und als Bild-Datei (Erster Wahlgang) von der Stadt Nordhausen zur Verfügung gestellt. Eher ein seltsames Verhalten.

Aber gut.
Wir haben die Daten erfasst und nach Wahllokalen ausgewertet.
Hier das Ergebnis für beide Wahlgänge

Zuerst zur Einordnung:

  • 6.470 (33,5%) der gültigen Stimmen des zweiten Wahlgangs wurden per Briefwahl abgegeben.
  • Im ersten Wahlgang waren es 5.379 Stimmen (29,2%), die per Briefwahl angegeben wurden.
  • Die Differenz beträgt somit 1.091 Stimmen (+20,3%), die im zweiten Wahlgang MEHR per Briefwahl abgegeben wurden.
  • Dagegen ist die Anzahl der im Zweiten Wahlgang in Wahllokalen abgegebenen Stimmen von 13.013 auf 12.831 zurückgegangen, ein Minus von 102 Stimmen (-1,4%).
  • Kai Buchmann hat die Wahl mit einem Vorsprung von 1.899 Stimmen gewonnen. Auf Buchmann entfielen 10.600 Stimmen (54,9%), auf Prophet 8.701 (45,1%).
  • Im Vergleich zum ersten Wahlgang hat Prophet 585 Stimmen per Briefwahl hinzugewonnen und 366 in Wahllokalen, nicht genug, um die Wahl zu gewinnen.
  • 201 der im Zweiten Wahlgang abgegebenen Stimmen sind als ungültig gewertet worden, 143 davon wurden in Wahllokalen, 58 per Briefwahl abgegeben.

In Wahllokalen ist der Stimmanteil von Jörg Prophet umso höher, je geringer die Wahlbeteiligung ist (r = .40). Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass in Wahllokalen mit geringer Wahlbeteiligung die Briefwahlquote eine höhere ist.

Im Zweiten Wahlgang hat Jörg Prophet in den Wahlkreise mehr hinzugewonnen, in denen er schon im ersten Wahlgang ein gutes Ergebnis erzielt hat. Die folgenden beiden Abbildungen zeigen den Zusammenhang zwischen dem Stimmenanteil, den Prophet im zweiten Wahlgang erzielen konnte und dem Verlust/Zugewinn im Vergleich zum ersten Wahlgang.

Man sieht bei diesen Abbildungen bereits eine Verteilung, die stutzig macht, machen muss, denn die Stimmanteile von Jörg Prophet sind in den sechs Briefwahlkreisen viel enger beisammen als in den 36 Wahllokalen, eine Beobachtung zu deren Quantifizierung es in der Statistik die Standardabweichung gibt, um unterschiedliche Fallzahlen (36 Wahllokale, 6 Briefwahlbezirke) dennoch mit einander vergleichen zu können. Und in der Tat, auf Ebene der Wahllokale ist die Abweichung vom Mittelwert mit einer Standardabweichung von 8,05 doppelt so hoch wie in den Briefwahlbezirken (Standardabweichung: 4,14). Und dieses Spiel wiederholt sich, wird noch intensiviert, wenn man die Veränderung der Wahlergebnisse zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang betrachtet: Einer Standardabweichung von 3,64 in Wahllokalen, steht eine viel geringere von 1,2 in Briefwahlbezirken gegenüber.

Wie erklärt man eine solche Homogenität in der Stimmabgabe, die selbst dann, wenn Prophet im zweiten Wahlgang 585 Stimmen per Briefwahl hinzugewinnt, durch einen Zugewinn für Buchmann von 506 Stimmen per Briefwahl [im Vergleich zu den Stimmen, die auf alle Bewerber (außer Prophet) im ersten Wahlgang entfallen sind] bestehen bleibt?

Nun, man kann sie nicht mit Zufall erklären.
Der Z-Wert für die Briefwahlergebnisse im Vergleich zu den Ergebnissen in Wahllokalen beträgt -1,9, also zwei Standardabweichungen nach links, womit wir uns im Bereich von rund 5% Wahrscheinlichkeit befinden. 5% Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Briefwahlergebnisse zufällig zustande gekommen sind. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine SYSTEMATISCHE VERZERRUNG.

Wie kommt sie zustande?
Wie vor allem, ist die Konstanz zwischen Erstem und Zweitem Wahlgang zu bewerten?

Die offenkundige Existenz eines konstanten Anteils von rund 30% der Nordhausener Wähler, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben, kann auf a) eine neue Art von Lebensstil hinweisen, dessen Ausüber nicht einsehen, warum sie ihren Hintern in ein Wahllokal bewegen sollen, wenn es möglich ist, über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder Online über die Seite der Stadt Nordhausen einen Wahlschein zu beantragen. Es kann b) auf eine konstante Anzahl alter und kranker Menschen, die nicht in der Lage sind, ein Wahllokal aufzusuchen, hinweisen. Und es kann c) auf einen konstanten Anteil von Nordhausenern im Urlaub verweisen, also Leute, die sowohl am 10. September als auch am 23. September in Urlaub waren.

Indes, was man für diese drei Gruppen erklären muss: Warum wählen sie zu 2/3 NICHT Jörg Prophet, obschon gut die Hälfte derjenigen, die in ein Wahllokal gehen, Prophet ihre Stimme gegeben haben? Fahren vornehmlich Gegner des Kandidaten der AfD in Urlaub, eine Annahme, die man notwendig machen muss, wenn man das Briefwahlergebnis über Punkt c) erklären will. Sind nur vornehmlich Gegner des Kandidaten der AfD alte und kranke Menschen? Oder findet sich die Erklärung unter denen, deren Lebensstil sie hat so träge werden lassen, dass sie es nicht mit ihrer körperlichen Fitness oder ihrem Tagesablauf vereinbaren können, ein Wahllokal aufzusuchen?

Reicht dieses “Milieu”, um einen wahlentscheidenden Unterschied von 1.844 Stimmen, die per Briefwahl mehr auf Kai Buchmann entfallen sind, zu erklären? Zur Erinnerung, Buchmann hat mit einem Vorsprung von 1.899 Stimmen die Wahl für sich entschieden. Ein Ergebnis, das ohne die Briefwahl nicht so ausgefallen wäre, und ein Ergebnis, das, aufgrund von 143 in Wahllokalen als ungültig bewerteten Stimmen, leicht hätte anders ausfallen können, wären da nicht die Briefwahlstimmen.

Das führt zurück zur Frage: Wahlbetrug oder nicht.

Letztlich müsste ein Wahlbetrug in der Größenordnung von rund 2.000 Briefwahl-Stimmen erfolgt sein, der prinzipiell möglich wäre, aber ohne feste Strukturen und ein organisiertes Vorgehen, z.B. indem Bewohner von Altenheimen systematisch von “Wahlhelfern” dabei Hilfe erhalten, ihre Briefwahlunterlagen online zu bestellen und nach Erhalt auszufüllen, kaum vorstellbar ist.

Auch andere Methoden des Briefwahlbetrugs, wie sie aus den USA bekannt sind, etwa dadurch, dass Unterlagen für Verstorbene oder Verzogene ausgefüllt und abgegeben werden, bedürfen organisierter Strukturen und zudem einer Mitarbeit derjenigen, die die Briefwahlstimmen auf Korrektheit prüfen.

Tatsächlich muss man vielleicht gar nicht so lange suchen, um ein Milieu zu finden, das a) wahlentscheidend und b) mit Briefwählern gespickt ist, denn in Nordhausen gibt es eine Fachhochschule mit gut 2000 Studenten und rund 300 Mitarbeitern. Ein Milieu, das über bequeme Briefwahl ansprechbar und über Anti-AfD-Resentiments leicht mobilisierbar ist und somit in Nordhausen wahlentscheidend gewesen sein könnte. Zwei der Wahllokale in Nordhausen befanden sich im Audimax der Hochschule. Beide Wahllokale zeichnen sich durch eine weit unterdurchschnittliche Wahlbeteiligung von 24,9% bzw. 36% aus.

Passt.
Also wohl kein Betrug.
Studenten.


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Von Veritatis

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