Nach der strafrechtlichen Verfolgung der ÖVP-Abgeordneten Corinna Scharzenberger und Christian Stocker gibt es nun auch eine Klage gegen „ÖVP-Dobermann“ Andreas Hanger.

Unzensuriert liegt eine Klage des niederösterreichischen Landesrats Christoph Luisser (FPÖ) gegen Andreas Hanger beim Handelsgericht Wien vor. Luisser beklagt darin Kreditschädigung (§§ 1330 Abs 2, 16 ABGB) und fordert die Unterlassung der Aussagen sowie eine Veröffentlichung des Widerrufs.

“Auf skurrile Weise einen Job bekommen”

Hanger soll im Oe24-Interview mit Isabelle Daniel am 12. März nach der Frage der Moderatorin, „Was interessiert Sie beim Herrn Teufel besonders?“, folgende Behauptung geäußert haben:

Naja, er war Kabinettschef. Er verhandelt für den Minister. Er ist für das System dort insgesamt verantwortlich, und da haben wir ein paar Themen. Wir sehen zum Beispiel klassischen blauen Postenschacher. Der Herr Luisser, der jetzt … ah … Landesrat in NÖ ist, angeblich ein ganz enger Freund vom Herrn Teufel, hat dort auf skurrile Weise hier einen Job bekommen, auch als Abteilungsleiter im Innenministerium. Wir sehen Bestellungsvorgänge, wo entgegen der Bewertungskommission dann entschieden worden is‘ für freiheitliche Günstlinge. Also das wollen wir thematisieren. (…)

Als am besten geeigneter Bewerber gereiht

Tatsächlich, entgegnet nun der Anwalt von Luisser in der Anklageschrift, sei sein Mandatar nicht entgegen, sondern aufgrund des Ergebnisses einer fünfköpfigen Bewertungskommission zum Gruppenleiter (stellvertretender Sektionschef) im Innenministerium bestellt worden. Luisser habe sich aufgrund einer Ausschreibung im Amtsblatt der Wiener Zeitung beworben und sei als der am besten geeignete Bewerber gereiht worden.

Hanger lehnte außergerichtliche Lösung ab

Bereits am 30. Juni 2020 musste Der Standard bezüglich einer ähnlichen Behauptung eine Gegendarstellung bringen. Und obwohl die Falschbehauptungen von Hanger, so der NÖ-Landesrat, weit über den seinerzeitigen Standard-Artikel hinausgehen würden, habe er dem Beklagten eine außergerichtliche Möglichkeit geboten, eine einvernehmliche Bereinigung zu erzielen. Wörtlich heißt es in der Anklageschrift:

Dies hat er abgelehnt und die Rechtswidrigkeit seiner Äußerungen bestritten bzw. diese verteidigt. Insbesonders wollte er keine Unterlassungsverpflichtung abgeben. Er hat lediglich statt eines Widerrufs gegenüber dem breit gefächerten Publikum der oe24.TV-Sendung „Isabelle Daniel“ eine „halbherzige“ APA-OTS-Aussendung, die allerdings einen ganz anderen und eingeschränkten Empfängerkreis hätte, angeboten, wobei deren Inhalt unklar blieb.

Klage gegen drei ÖVP-Abgeordnete

Ihm, Luisser, sei daher nichts anderes übrig geblieben, als Klage zu führen. Damit steht nicht nur Andreas Hanger von der ÖVP bald vor dem Richter, sondern auch seine ÖVP-Abgeordneten-Kollegen Corinna Scharzenberger und Christian Stocker. Wie berichtet, war Scharzenberger im U-Ausschuss nicht davor zurückgeschreckt, wider besseres Wissen FPÖ-Chef Herbert Kickl in die Nähe von Kindesmissbrauchs-Darstellungen zu rücken. Und Stocker muss sich dafür verantworten, weil er aus Sicht der Freiheitlichen unbefugten Aktenbesitz weitergegeben und Informationen daraus veröffentlicht haben soll.

Für alle Personen gilt die Unschuldsvermutung. Die Klagen zeigen aber auch, dass es die ÖVP in ihrer Schmutzkübel-Kampagne gegen die FPÖ mit der Wahrheit offensichtlich nicht immer sehr genau nimmt und womöglich zu Mitteln greift, die gesetzwidrig sind.



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Von Veritatis

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