Im Schnellverfahren sollen auch in Europa RNA-Sprühmittel für die Vernichtung von Faltern, Käfern und Würmern zugelassen werden. Angeblich können die neuartigen Substanzen aus den USA als Sprühsubstanzen ganz gezielt nur Gene von schädlichen Insekten zerstören. Wie sich der Verzehr auf Vögel, Menschen und die gesamte Nahrungskette auswirkt, bleibt offen.
Mit RNA-Sprühstoffen könne man angeblich ganz gezielt die Vernichtung schädlicher Insekten auslösen. Die neuerdings für den Einsatz in der Landwirtschaft entwickelten Sprühstoffe würden nur die überlebenswichtige Gene der jeweils anvisierten Schädlingsart „ausschalten“. Im Portal www.agrarheute.com (Agrarheute) vom Deutschen Landwirtschaftsverlag GmbH werde erklärt, wie das funktionieren kann, verspricht ein Beitrag am Montag.
In der Landwirtschaft fehlten immer mehr geeignete Alternativen zur Schädlingsbekämpfung, heißt es in der Begründung für die neuesten Produkte zur Schädlingsbekämpfung. Ein großer Vorteil der RNA-Sprühstoffe sei es, dass man damit schädliche Insekten ganz gezielt bekämpfen könne, während selbstverständlich nützliche Insekten durch den Einsatz von solchen RNA-Präparaten geschont würden. In Deutschland schreibt Agrarheute bereits positiv darüber:
„Sie schalten einzelne Gene gezielt aus, die nur in der jeweiligen Schädlingsart vorkommen.“
„Wegen ihrer hohen Zielspezifität und dem daraus resultierenden Schutz von Nicht-Zielorganismen“ seien die Sprays im Ackerbau womöglich besser als bisherige chemische Präparate. Der erste RNA-Wirkstoff wurde im Dezember 2023 in den USA zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers zugelassen. Das Unternehmen GreenLight Biosciences im Eastman Business Park von Rochester im US-Bundesstaat New York vertreibt ihn seither unter dem Produktnamen Calantha.
Alles „BIO“ oder was?
Auf der Internetseite Bio.news der US-amerikanischen „Biotechnologie Innovations Organisation“ (BIO) in Washington, D.C. wird die US-Zulassung durch die US-Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) für das neue „Biopestizid“ Calantha der Firma Greenlight Bioscience im Januar 2024 als einzigartiges Insektizid angepriesen unter der Überschrift „Das neue Biopestizid von GreenLight Bioscience bekämpft den invasiven Kartoffelkäfer“ auf Deutsch sinngemäß: „GreenLight Biosciences hat von der Umweltschutzbehörde (EPA) grünes Licht für sein bahnbrechendes genverändertes Biopestizid Calantha erhalten. Das einzigartige Insektizid bekämpft den Colorado-Kartoffelkäfer (CPB) und lässt Bienen und andere Insekten unversehrt.“
Bald sollen die RNA-Sprühstoffe auch gegen Pilze, Viren und Blattläuse auf Rüben zum Einsatz kommen. Vielversprechen sei auch der Einsatz gegen Falterarten. Damit der RNA-Wirkstoff in den zu versprühenden Substanzen stabil bleibe und nicht vor dem Einsatz zersetzt werde, müsse man noch eine Lösung finden. Dabei böte sich die Verwendung von „bioabbaubaren Mikrogelen“ (vielleicht Nano-Lipide) an. Obwohl die Zielgenauigkeit der Sprühstoffe im ersten Teil des Artikels bei Agrarheute als ihr großer Vorteil dargestellt wird, wird dies im letzten Teil des Beitrags wiederum infrage gestellt. Demnach seien die Wechselwirkungen der RNA-Wirkstoffe mit Kulturpflanzen und anderen Insekten offenbar doch keineswegs geklärt:
„Nötig ist mehr Grundlagenforschung zu Aufnahme, Transport und Stabilität von RNA sowie zu Wechselwirkungen mit Kulturpflanzen und Schaderregern.“
Mit speziellen Programmen wolle man nun bei der Auswahl der RNA-Sequenzen vermeiden, dass auch solches Erbgut in fremden Organismen verändert würde, das gar nicht verändert werden sollte. „Off-Target-Effekte“ (ein klangvolles Akronym für Nebenwirkungen) nenne man solche „Veränderungen an ungewollten Teilen des Erbguts“, die beiNicht-Zielorganismen verursacht werden könnten.
Allerdings gebe es aus Sicht „der Wissenschaft“ dennoch genügend viele Gründe für ein verkürztes Zulassungsverfahren. Für ein verkürztes Zulassungsverfahren der entwickelten RNA-Sprühstoffe sei entscheidend, welche „Formulierungen“ im Antrag verwendet würden: „Für Antragsteller ist wichtig, wie das Zulassungsverfahren für die ersten Wirkstoffprüfungen angepasst wird, also ob einverkürztes Verfahren infrage kommt.“
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