Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung wegen Volksverhetzung bestätigt: Weil ein 65-Jähriger ein Auschwitz-Bild mit dem Spruch “Impfen macht frei” über dem Eingangstor auf Facebook veröffentlichte, wurde er zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.000 Euro verurteilt. Nicht nur sei das Unrecht des Holocaust damit verschleiert und bagatellisiert worden: Das Gericht befindet auch, dass die Abbildung geeignet war, “aggressive Emotionen” zu schüren und den öffentlichen Frieden zu gefährden. Rechtsanwalt Markus Haintz sieht das kritisch: Er prangert hinsichtlich des Volksverhetzungsparagrafen “pure Willkür” an, den Systemlinge scheinen hier Narrenfreiheit zu genießen.

Nachfolgend lesen Sie den Beitrag von Rechtsanwalt Markus Haintz zum Urteil:

BGH-Beschluss zu „Impfen macht frei“ mit KZ-Bezugnahme

„Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgrund der Veröffentlichung einer Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift ‚Impfen macht frei‘

[…]

Die vom Landgericht eingehend dargelegte Wertung, die untertitelte Abbildung verschleiere und bagatellisiere das historisch einzigartige Unrecht der in Konzentrationslagern vollzogenen Vernichtung von Millionen europäischen Juden und anderen vom nationalsozialistischen Regime verfolgten Gruppen in seinem wahren Gewicht, ist nicht zu beanstanden gewesen. Der qualitativen Abwertung des NS-Völkermordes im Sinne einer Relativierung von dessen Unwertgehalt steht dabei nicht entgegen, dass zugleich die Auswirkungen von Coronaschutzmaßnahmen überzogen dramatisiert dargestellt werden sollten. Die von der Strafkammer getroffene Feststellung, die Veröffentlichung der untertitelten Abbildung sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden – das Vertrauen in die allgemeine Rechtssicherheit – zu gefährden, hat auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruht. Zum einen hat das Landgericht nachvollziehbar darauf abgehoben, die Abbildung insinuiere, den Betroffenen staatlicher Coronaschutzmaßnahmen werde gleiches Unrecht zugefügt wie den Opfern des Holocausts; deshalb sei sie geeignet, ihre Betrachter aggressiv zu emotionalisieren. Zum anderen hat es der Darstellung jedenfalls vertretbar Appellcharakter dahin beigemessen, sich gegen staatliche Maßnahmen rechtzeitig zur Wehr zu setzen, bevor es zu einem staatlichen Impfzwang komme.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.“

(Vorinstanz: LG Köln -113 KLs 16/23 – Urteil vom 12. Juni 2024)

Kommentar: Ich werde das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Köln anfordern. Grundsätzlich ist das Landgericht für Volksverhetzung in 1. Instanz nicht zuständig. Hier wird die Staatsanwaltschaft gemäß § 24 Abs. 1 Nummer 3 GVG aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls die Anklage direkt beim Landgericht erhoben haben, weshalb der Bundesgerichtshof für die Revision zuständig war, nicht das Oberlandesgericht.

Vor allem die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens wird in solchen Fällen regelmäßig mit relativ banalen Argumenten durch die Gerichte unterstellt. Dass der BGH dem nun gefolgt ist, ist als äußerst gefährlich zu werten. Die Meinungsfreiheit wird damit massiv eingeschränkt. Im Bereich des § 130 Abs. 3 Variante 3 (Verharmlosen) herrscht pure Willkür. Staatstreue Aktivisten, Politiker und Journalisten können sich hier alles erlauben und die Staatsanwaltschaften ermitteln noch nicht einmal. Wer dagegen staatliche Maßnahmen gleich weder Art in vergleichbarer Weise kritisiert, wird strafrechtlich verfolgt und häufig verurteilt.

Ich werde diesen BGH-Beschluss zum Anlass nehmen, um einige Staatsanwaltschaften mit ihren Einstellungsbeschlüssen gegen staatstreue Aktivisten, Journalisten und Politiker zu konfrontieren.

PS: #130MussWeg. Der Volksverhetzungstatbestand gehört abgeschafft, vor allem § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB, Verharmlosung von unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen im Sinne des § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs (Völkermord). Gerade diese Tatbestandsvariante wird in Deutschland völlig willkürlich eingesetzt, um Oppositionelle zu verfolgen.

Aus diesem Grund und zur historischen Dokumentation dieser Ungleichbehandlung reiche ich in so vielen Fällen Strafanzeigen ein, damit diese dokumentiert wird.

Markus Haintz
Rechtsanwalt



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Von Veritatis

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